Das Kiewer Berufungsverwaltungsgericht hat gestern ein Urteil zu der Angelegenheit der Ergebnisse bei der Ausschreibung von freien Fernsehfrequenzen im Januar gefällt und dabei die entsprechenden Lizenzen des „Pjatyj Kanal/Fünften Kanal“ und von Twi/TVi aufgehoben. Das Gericht gab der Generalstaatsanwaltschaft eine gesonderte Anweisung ein Ermittlungsverfahren zur Frequenzvergabe einzuleiten. Das Gerichtsurteil ist in Kraft getreten und jetzt bereitet man bei TWi, welcher vor der Ausschreibung nur in Kabelnetzen sendete, die Abschaltung der Sender vor.
Die Sachprüfung zu den Ergebnissen der Ausschreibung zur Vergabe von freien Fernsehfrequenzen begann das Kiewer Berufungsverwaltungsgericht am 26. August (Ausgabe des “Kommersant-Ukraine“ vom 27. August) und schloss diese gestern in der zweiten Tageshälfte ab. Nach einer anderthalbstündigen Sitzung verkündete das Richterkollegium unter der Leitung von Anatolij Denissow die Aufhebung der Ergebnisse der Ausschreibung von freien Fernsehfrequenzen durch den Nationalen Rat für Fragen der Rundfunk- und Fernsehsendung, die am 27. Januar verkündet wurden. In Verbindung damit erkannte das Gericht an, dass die entsprechenden Sendelizenzen des „Pjatyj Kanal“ und des Fernsehsenders TWi ihre Geltung verlieren.
Zur Erinnerung: die Ergebnisse der Ausschreibung zu den freien Fernsehfrequenzen in 67 Städten hatte der Nationale Rat für Fragen der Rundfunk- und Fernsehsendung im Januar präsentiert. Im April hatte die „Inter“ Gruppe auf die 20 im Wettbewerb gewonnenen Frequenzen verzichtet, dabei erklärend, dass die Entscheidung bei einem fehlenden Quorum gefällt wurde. (Ausgabe des “Kommersant-Ukraine“ vom 13. April). Am 8. Juni hatte das Kreisverwaltungsgericht von Kiew die Forderungen der U.A. Inter Media Group vollständig anerkannt, damit die Ergebnisse der Ausschreibung für ungesetzlich erklärend (Ausgabe des “Kommersant-Ukraine“ vom 9. Juni). Im Gegenzug fochten der „Pjatyj Kanal“ und TWi, für welche die Entscheidung den Verlust der Fernsehfrequenzen bedeutete, dieses Urteil vor dem Berufungsgericht an.
Gestern verlautbarte das Gericht lediglich den Entscheidungsteil des Urteils, mit dem Begründungsteil kann man sich ab dem 3. September vertraut machen. „Ich würde gern hinzufügen, dass die einzige Grundlage für das Fällen dieser Entscheidung die ungesetzliche, widerrechtliche und beabsichtigte Verletzung der Anforderungen des Gesetzes von Seiten des Nationalen Rates ist“, sagte Anatolij Denissow beim Verlassen des Gerichtsgebäudes. Er unterstrich, dass das Gericht der Generalstaatsanwaltschaft eine gesonderte Anweisung zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegeben hat.
Vertreter der Fernsehsender, die ihre Lizenzen verloren haben, bezeichnen das Urteil des Berufungsverwaltungsgericht als politisches. „Gemäß dem Gesetz ‘Über Informationen’ ist die ungesetzliche Einmischung von staatlichen Organen bei der Verteilung von Tele- und Radiosignalen Zensur. In diesem Fall ist das Gericht das staatliche Organ und dessen Urteil ist absolut ungesetzlich, daher meine ich, dass dies die Einführung von Zensur in der Ukraine ist“, erklärte dem “Kommersant-Ukraine“ der Generaldirektor von TWi, Nikolaj Knjashizkij. „Der Prozess war sehr politisiert, einige Vertreter der Beschwerdeführer versuchten ihm eine zusätzliche politische Färbung zu geben, doch kann ich konstatieren, dass das Gericht den Vorgängen eine äußerst juristische Bewertung gegeben hat“, betonte der Vizepräsident der U.A. Inter Media Group, Jaroslaw Porochnjak.
Ungeachtet des Misstrauens gegenüber dem Gerichtssystem verkündete man bei den Fernsehsendern, die ihrer Lizenzen für Zusatzfrequenzen verloren haben, von der Bereitschaft den Kampf fortzusetzen. „Wir werden in der nächsthöheren Instanz in Berufung gehen. Und falls diese dort nicht angenommen wird, werden wir uns an europäische Gerichte wenden. Ich bezweifle nicht, dass wir eine hinreichend starke Position haben, um vor internationalen Instanzen zu gewinnen“, sagte dem “Kommersant-Ukraine“ der Chefredakteur von TWi, Witalij Portnikow.
Das Urteil des Berufungsverwaltungsgericht trat gestern in Kraft. „Das bedeutet, dass wir die Sender in allen Städten, wo sie stehen, abschalten müssen“, teilte dem “Kommersant-Ukraine“ Knjashizkij mit. Für TWi, der vor dem Wettbewerb nur in Kabelnetzen und per Satellit sendete, werden die Folgen dieser Entscheidung tatsächlich spürbar. „Soweit ich weiß, sind in der Ukraine nur die per Antenne empfangbaren Sender in der Gewinnzone. Die Satelliten- und Kabelfernsehsender sind in der Regel im Verlustbereich“, erzählte der Entwicklungsdirektor eines der großen Fernsehsender. Seinen Worten nach konnte TWi mit dem Erhalt der neuen Frequenzen damit rechnen, dass er in die Gewinnzone kommt. Für den „Pjatyj Kanal“ werden die Folgen weniger bedeutend sein. „Der Kanal hatte bereits Antennenfrequenzen, die ihm bleiben. Die zusätzlichen Ressourcen hätten dem Unternehmen erlaubt ein zweites Netz aufzubauen und einen weiteren Sender zu starten“, erläuterte der Gesprächspartner des “Kommersant-Ukraine“.
„Ich glaube nicht, dass der Sender vor der Schließung steht, wir haben Frequenzen, die wir bereits vorher hatte. Doch meinen wir, dass die Gerichtsentscheidung ungerechtfertigt ist, da die von uns vorgelegten Beweise nicht berücksichtigt wurden“, erklärte der Chefredakteur des „Pjatyj Kanal“, Wladimir Mshelskij.
Beim Nationalen Rat für Fragen der Rundfunk- und Fernsehsendung hat man bereits die Bereitschaft erklärt den Wettbewerb zu wiederholen. Priorität erhält dabei der „Pjatyj Kanal“, da er ausschließlich ein Nachrichtensender ist, heißt es in der Mitteilung des Regulierers. Für die Durchführung des Wettbewerbs muss der Rat eine spezielle Erlaubnis des Kabinetts erhalten, da vom 1. Januar 2010 an die Verteilung analoger Frequenzen in Verbindung mit dem Übergang der Ukraine zu digitalen Frequenzen eingestellt wurde.
Jelena Geda, Irina Mironowa
Quelle: Kommersant-Ukraine
Forumsdiskussionen
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„Bin jetzt da, 10 PKW vor mir, das ist akzeptabel, ist ja auch der 1.Mai. Bin zufrieden mit der Situation. @Frank Fahre immer noch ein schwarzes Auto... kennst doch meine Erfahrung mit der Polizei in UA...Kaffeebraun...“
Frank in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Probier doch einfach. Wenn der offen ist doch alles ok. Bin da glaube mal zurück drüber gefahren. War dann nur eine ewige Kurverei bis zur A4. Bin da aber eh erstmal bis Krakau. Kann natürlich auch...“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Schade, dass es keine Info´s zu Zosin gibt, wer aber noch was weiß, bitte schreiben, ich fahre jetzt in 30 Minuten los und kann immer noch in ca. 10h bei einem Stopp nochmals nachlesen. Google Maps schickt...“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Diesen Grenzübergang hatte ich schon auf dem Schirm, kenne ihn nur noch nicht. Kann jemand noch etwas zu Zosin sagen, wäre ja auch machbar oder lieber nicht? Vielen Dank Bernhard.“
bernhard1945 in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Hallo Bernd Es hängt etwas davon ab, wohin Du in Ukraine fahren möchtest. So wie es scheint möchtest Du (wie ich normalerweise) in Richtung Kiew fahren. Ich benütze deshalb seit Jahren den Übergang...“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Ergänzend, möchte nach Luzk fahren, ist ja sicherlich nicht uninteressant für einen Ratschlag.“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Möchte morgen über Nacht in die Ukraine fahren und plane die Ankunft an der Grenze sehr früh am Morgen. Fahre entweder über Polen oder ggf. über Tschechien, je nachdem was google maps empfiehlt. Normalerweise...“
Ahrens in Recht, Visa und Dokumente • Re: Visa D14
„Das ist ein simples D-Visum, wie man es auch in Deutschland für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung braucht. Man benötigt dazu keine Mindestaufenthaltszeit. Auch bei der Aufenthaltserlaubnis...“
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„Zunächst möchte ich sagen, daß die PKP für die Sitzplatzzüge, die zum Beispiel von Kattowitz bis nach Przemysl fahren, die Preise nicht erhöht hat. Allgemein gilt die Polnische Staatsbahn eher als...“
MHG1023 in Berichte und Reisetipps • Re: Mit dem Zug in die Ukraine
„"Warum verlangt die PKP von den Fahrgästen solch einen Preis ?" - Weil sie es können ... Die Nachfrage dürfte weiter hoch sein und weil es keine vergleichbaren Alternativen gibt (Buslinien über Nacht...“
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