Das Kiewer Berufungsverwaltungsgericht hat gestern ein Urteil zu der Angelegenheit der Ergebnisse bei der Ausschreibung von freien Fernsehfrequenzen im Januar gefällt und dabei die entsprechenden Lizenzen des „Pjatyj Kanal/Fünften Kanal“ und von Twi/TVi aufgehoben. Das Gericht gab der Generalstaatsanwaltschaft eine gesonderte Anweisung ein Ermittlungsverfahren zur Frequenzvergabe einzuleiten. Das Gerichtsurteil ist in Kraft getreten und jetzt bereitet man bei TWi, welcher vor der Ausschreibung nur in Kabelnetzen sendete, die Abschaltung der Sender vor.
Die Sachprüfung zu den Ergebnissen der Ausschreibung zur Vergabe von freien Fernsehfrequenzen begann das Kiewer Berufungsverwaltungsgericht am 26. August (Ausgabe des “Kommersant-Ukraine“ vom 27. August) und schloss diese gestern in der zweiten Tageshälfte ab. Nach einer anderthalbstündigen Sitzung verkündete das Richterkollegium unter der Leitung von Anatolij Denissow die Aufhebung der Ergebnisse der Ausschreibung von freien Fernsehfrequenzen durch den Nationalen Rat für Fragen der Rundfunk- und Fernsehsendung, die am 27. Januar verkündet wurden. In Verbindung damit erkannte das Gericht an, dass die entsprechenden Sendelizenzen des „Pjatyj Kanal“ und des Fernsehsenders TWi ihre Geltung verlieren.
Zur Erinnerung: die Ergebnisse der Ausschreibung zu den freien Fernsehfrequenzen in 67 Städten hatte der Nationale Rat für Fragen der Rundfunk- und Fernsehsendung im Januar präsentiert. Im April hatte die „Inter“ Gruppe auf die 20 im Wettbewerb gewonnenen Frequenzen verzichtet, dabei erklärend, dass die Entscheidung bei einem fehlenden Quorum gefällt wurde. (Ausgabe des “Kommersant-Ukraine“ vom 13. April). Am 8. Juni hatte das Kreisverwaltungsgericht von Kiew die Forderungen der U.A. Inter Media Group vollständig anerkannt, damit die Ergebnisse der Ausschreibung für ungesetzlich erklärend (Ausgabe des “Kommersant-Ukraine“ vom 9. Juni). Im Gegenzug fochten der „Pjatyj Kanal“ und TWi, für welche die Entscheidung den Verlust der Fernsehfrequenzen bedeutete, dieses Urteil vor dem Berufungsgericht an.
Gestern verlautbarte das Gericht lediglich den Entscheidungsteil des Urteils, mit dem Begründungsteil kann man sich ab dem 3. September vertraut machen. „Ich würde gern hinzufügen, dass die einzige Grundlage für das Fällen dieser Entscheidung die ungesetzliche, widerrechtliche und beabsichtigte Verletzung der Anforderungen des Gesetzes von Seiten des Nationalen Rates ist“, sagte Anatolij Denissow beim Verlassen des Gerichtsgebäudes. Er unterstrich, dass das Gericht der Generalstaatsanwaltschaft eine gesonderte Anweisung zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegeben hat.
Vertreter der Fernsehsender, die ihre Lizenzen verloren haben, bezeichnen das Urteil des Berufungsverwaltungsgericht als politisches. „Gemäß dem Gesetz ‘Über Informationen’ ist die ungesetzliche Einmischung von staatlichen Organen bei der Verteilung von Tele- und Radiosignalen Zensur. In diesem Fall ist das Gericht das staatliche Organ und dessen Urteil ist absolut ungesetzlich, daher meine ich, dass dies die Einführung von Zensur in der Ukraine ist“, erklärte dem “Kommersant-Ukraine“ der Generaldirektor von TWi, Nikolaj Knjashizkij. „Der Prozess war sehr politisiert, einige Vertreter der Beschwerdeführer versuchten ihm eine zusätzliche politische Färbung zu geben, doch kann ich konstatieren, dass das Gericht den Vorgängen eine äußerst juristische Bewertung gegeben hat“, betonte der Vizepräsident der U.A. Inter Media Group, Jaroslaw Porochnjak.
Ungeachtet des Misstrauens gegenüber dem Gerichtssystem verkündete man bei den Fernsehsendern, die ihrer Lizenzen für Zusatzfrequenzen verloren haben, von der Bereitschaft den Kampf fortzusetzen. „Wir werden in der nächsthöheren Instanz in Berufung gehen. Und falls diese dort nicht angenommen wird, werden wir uns an europäische Gerichte wenden. Ich bezweifle nicht, dass wir eine hinreichend starke Position haben, um vor internationalen Instanzen zu gewinnen“, sagte dem “Kommersant-Ukraine“ der Chefredakteur von TWi, Witalij Portnikow.
Das Urteil des Berufungsverwaltungsgericht trat gestern in Kraft. „Das bedeutet, dass wir die Sender in allen Städten, wo sie stehen, abschalten müssen“, teilte dem “Kommersant-Ukraine“ Knjashizkij mit. Für TWi, der vor dem Wettbewerb nur in Kabelnetzen und per Satellit sendete, werden die Folgen dieser Entscheidung tatsächlich spürbar. „Soweit ich weiß, sind in der Ukraine nur die per Antenne empfangbaren Sender in der Gewinnzone. Die Satelliten- und Kabelfernsehsender sind in der Regel im Verlustbereich“, erzählte der Entwicklungsdirektor eines der großen Fernsehsender. Seinen Worten nach konnte TWi mit dem Erhalt der neuen Frequenzen damit rechnen, dass er in die Gewinnzone kommt. Für den „Pjatyj Kanal“ werden die Folgen weniger bedeutend sein. „Der Kanal hatte bereits Antennenfrequenzen, die ihm bleiben. Die zusätzlichen Ressourcen hätten dem Unternehmen erlaubt ein zweites Netz aufzubauen und einen weiteren Sender zu starten“, erläuterte der Gesprächspartner des “Kommersant-Ukraine“.
„Ich glaube nicht, dass der Sender vor der Schließung steht, wir haben Frequenzen, die wir bereits vorher hatte. Doch meinen wir, dass die Gerichtsentscheidung ungerechtfertigt ist, da die von uns vorgelegten Beweise nicht berücksichtigt wurden“, erklärte der Chefredakteur des „Pjatyj Kanal“, Wladimir Mshelskij.
Beim Nationalen Rat für Fragen der Rundfunk- und Fernsehsendung hat man bereits die Bereitschaft erklärt den Wettbewerb zu wiederholen. Priorität erhält dabei der „Pjatyj Kanal“, da er ausschließlich ein Nachrichtensender ist, heißt es in der Mitteilung des Regulierers. Für die Durchführung des Wettbewerbs muss der Rat eine spezielle Erlaubnis des Kabinetts erhalten, da vom 1. Januar 2010 an die Verteilung analoger Frequenzen in Verbindung mit dem Übergang der Ukraine zu digitalen Frequenzen eingestellt wurde.
Jelena Geda, Irina Mironowa
Quelle: Kommersant-Ukraine
Forumsdiskussionen
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„am 20.05.Ausreise über Budomiers mit dem Wohnmobil.Wir hatten Schwierigkeiten mit dem Ukrainischen Zoll. Das Wohnmobil hat ein Gesamtgewicht von 3500 Kg und die Zollbeamtin wollte das Wohnmobil als Lkw...“
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