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In bestimmten Gebieten der Regionen Donezk und Luhansk ist eine Zwangsmobilisierung im Gange - Denissowa

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Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels aus der Onlinezeitung Korrespondent.net. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.

Bildschirmfoto des Originalartikels auf Korrespondent.netBildschirmfoto des Originalartikels auf Korrespondent.net

Die Besatzungsbehörden in bestimmten Bezirken der Region Donezk mobilisieren die Bürger unter dem Vorwand der „Einberufung in den Krieg mit der Ukraine“ zwangsweise. Dies berichtete Ljudmyla Denissowa, die Menschenrechtsbeauftragte der Werchowna Rada, am Sonntag, den 20. Februar, auf ihrer Facebook-Seite.

„Mir ist zu Ohren gekommen, dass Männer aus dem Dorf Styla im vorübergehend besetzten Gebiet der Region Donezk, in dem ethnische Griechen leben, unter dem Vorwand der ‚Einberufung‘ für den Krieg mit der Ukraine gewaltsam aus ihren Häusern vertrieben werden“, schrieb sie.

Nach Angaben von Denissowa haben die Dorfbewohner den griechischen Botschafter in der Ukraine um Hilfe und Öffentlichkeitsarbeit gebeten.

„Es ist bereits bekannt, dass Andrej Vodolazkin, ein Vater von drei Kindern, von denen das jüngste fünf Jahre alt ist, an einen unbekannten Ort gebracht wurde. Ein anderer Mann versteckt sich vor den Besatzungstruppen und fürchtet um sein Leben“, betonte der Ombudsmann.

Sie fügte hinzu, dass die Bewohner bestimmter Gebiete in den Regionen Donezk und Luhansk Textnachrichten erhalten, in denen sie aufgefordert werden, sich bei den Militärdienststellen zu melden, und dass ihnen bei Zuwiderhandlung strafrechtliche Konsequenzen drohen. Gleichzeitig ist die Zwangsmobilisierung nach dem humanitären Völkerrecht verboten.

„Insbesondere Artikel 51 des Übereinkommens zum Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten verbietet es einem Besatzungsstaat, Schutzbefohlene, d.h. Personen, die sich unter der Autorität einer Konfliktpartei oder eines Besatzungsstaates befinden, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, zum Dienst in seinen Streitkräften oder Hilfstruppen zu zwingen“, so die Ombudsperson.

Übersetzer:   DeepL — Wörter: 272

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