Ein Berufungsgericht entließ den ehemaligen Chef des Zolldienstes, Anatolij Makarenko, und den ehemaligen Stellvertreter des Leiters des Regionalzolls für Energie, Taras Schepitko, aus der Haft.
Eine entsprechende Entscheidung traf das Gericht heute bei der Prüfung der Berufung der Generalstaatsanwaltschaft gegen die Entscheidung des Petschersker Bezirksgerichts in Kiew zur Rückgabe der Strafsache zur Unterschlagung von Gas des Unternehmens “RosUkrEnergo” (Schweiz) an die Staatsanwaltschaft.
Auf diese Weise kam das Gericht dem Gesuch der Anwälte Makarenkos und Schepitkos nach.
Das Gericht meint damit, dass die Notwendigkeit der Inhaftierung der Angeklagten entfallen ist, da bereits alle Ermittlungen durchgeführt wurden und Makarenko und Schepitko zudem mit der Ermittlung kooperieren.
Makarenko und Schepitko, die zur Sitzung aus dem Untersuchungsgefängnis in einem Konvoi angefahren wurden und sich in einer Haftzelle befanden, wurden sofort nach der Sitzung auf Entscheid des Gerichts in die Freiheit entlassen.
Das Gericht änderte die Haft in eine Meldeauflage um.
Gleichzeitig weigerte sich das Gericht einen weiteren Angeklagten in dieser Sache aus der Haft zu entlassen: den ehemaligen Ersten Stellvertreter des Vorstandsvorsitzenden der Nationalen Aktiengesellschaft “Naftogas Ukrainy”, Igor Didenko.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass Didenko eine Aufenthaltsberechtigung in Spanien hat und ebenfalls damit, dass er in Freiheit auf die Durchführung der Ermittlungen gegen ihn einwirken könnte.
In der Sache der Unterschlagung des “RosUkrEnergo” gehörenden Gases wurden vorher Makarenko, Didenko, Schepitko, die ehemalige Buchhalterin von “Naftogas” Marija Kuschnir und eine Reihe anderer ehemaliger Amtsträger angeklagt.
Am 8. Juni 2010 hatte das Schiedsgericht der Handelskammer in Stockholm (Schweden) “Naftogas” gezwungen “RosUkrEnergo” 11 Mrd. Kubikmeter Erdgas zurückzugeben und eine zusätzliche Menge von 1,1 Mrd. Kubikmeter als Konventionalstrafe für den Verstoß gegen die Vertragsbedingungen bereitzustellen.
Quelle: Lewyj Bereg
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„Das ist ein simples D-Visum, wie man es auch in Deutschland für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung braucht. Man benötigt dazu keine Mindestaufenthaltszeit. Auch bei der Aufenthaltserlaubnis...“
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„Zunächst möchte ich sagen, daß die PKP für die Sitzplatzzüge, die zum Beispiel von Kattowitz bis nach Przemysl fahren, die Preise nicht erhöht hat. Allgemein gilt die Polnische Staatsbahn eher als...“
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„"Warum verlangt die PKP von den Fahrgästen solch einen Preis ?" - Weil sie es können ... Die Nachfrage dürfte weiter hoch sein und weil es keine vergleichbaren Alternativen gibt (Buslinien über Nacht...“
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