Die vom Ministerkabinett neu verabschiedeten Visaregeln für die Einreise in die Ukraine und die Durchreise durch das ukrainische Hoheitsgebiet treten ab dem 10. September 2011 in Kraft. Die Neuregelungen sehen wesentliche Änderungen im Verfahren der Erteilung von Visa an ausländische Staatsangehörige sowie staatenlosen Personen vor.
Die Zahl von Visatypen ist von 16 auf 3 reduziert worden und wird folgendermaßen unterteilt:
1) Transitvisum (B, VB) wird höchstens für 1 Jahr erteilt. Dabei ist jede Aufenthaltsdauer auf maximal 5 Tage begrenzt.
2) Kurzfristiges Visum (C, VC) wird für 6 Monate bzw. für eine andere sich aus den Unterlagen, die als Grundlage für die Visaerteilung dienen, angegebene Frist (maximal für 5 Jahre) erteilt. Die Aufenthaltsdauer darf maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen ab dem Datum der ersten Einreise betragen.
3) Langfristiges Visum (Д, VD) wird zwecks der nachfolgenden Bearbeitung der Aufenthaltsgenehmigung für den 90 Tage überschreitenden Aufenthalt in der Ukraine erteilt. Zu beachten ist, dass dieses Visum für eine einmalige Einreise vorgesehen ist und innerhalb von 45 Tagen gilt. Diese 45-tägige Frist ist für die Vorbereitung der Unterlagen, Beantragung bzw. der Entgegennahme der Aufenthaltsgenehmigung bestimmt.
Die Grundlage für die Erteilung des langfristigen Visums ist eine der folgenden Unterlagen:
1) eine notariell beglaubigte Kopie der durch die staatliche Arbeitsbeschäftigungsbehörde erteilten Arbeitserlaubnis;
2) eine Kopie des Beschlusses des Migrationsdiensts der Ukraine über die Erteilung der Immigrationserlaubnis;
3) eine durch das Kulturministerium beglaubigte Einladung von einer ordnungsgemäß registrierten religiösen Organisation;
4) eine Einladung einer ordnungsgemäß registrierten Niederlassung, Repräsentanz oder anderen strukturellen Einheit im Sinne einer gesellschaftlichen Organisation eines ausländischen Staates;
5) eine durch das Ministerium für Wirtschaftsentwicklung und Handel bestätigte Einladung einer ordnungsgemäß registrierten Repräsentanz eines ausländischen Unternehmens;
6) eine durch die Nationalbank bestätigte Einladung einer ordnungsgemäß registrierten Niederlassung bzw. Repräsentanz einer ausländischen Bank;
7) ein Dokument, das den Reisezweck bestätigt und vom Verwaltungsorgan für Organisation und Durchführung der Fußballeuropameisterschaft 2012 erteilt wurde;
8) einige andere von den Neuregelungen vorgesehenen Unterlagen.
Die Neuregelungen definieren neue Tarife für die Erteilung der Visen durch die diplomatischen Auslandsvertretungen bzw. Konsularbehörden der Ukraine:
Visum für einmalige Einreise – 85 USD;
Visum für zweimalige Einreisen – 130 USD;
Visum für mehrmalige Einreisen – 200 USD.
In einigen Fällen werden Visa kostenlos erteilt, wie z. B. Visa für Kinder unter 6 Jahren.
Die Visaanträge werden normalerweise innerhalb einer 15-tägigen Frist bearbeitet, die in einigen Fällen auf bis zu 30 Tage verlängert werden kann. Für eine Expressbearbeitung, das heißt, dass sie weniger als 15 Tage in Anspruch nimmt, wird eine doppelte Gebühr entrichtet. Dabei präzisiert die Rechtsvorschrift keine genauere Frist für die Expressbearbeitung des Visaantrags.
Die Änderungen der Visabestimmungen beziehen sich auf die Erteilung der temporären Aufenthaltsgenehmigungen. Ausländische Staatsangehörige sowie staatenlose Personen können die temporären Aufenthaltsgenehmigungen beim staatlichen Migrationsdienst auf Grundlage des Visums „Д“ beantragen, wenn sie in die Ukraine mit folgenden Zwecken einreisen:
1) für die Arbeitsbeschäftigung gemäß der durch das staatliche Arbeitsamt ausgegebenen Arbeitserlaubnis;
2) für Teilnahme an Projekten der internationalen technischen Hilfe;
3) für die Arbeit in ordnungsgemäß registrierten religiösen Organisationen;
4) für die Arbeit in einer Niederlassung, Repräsentanz oder anderen strukturellen Einheit der gesellschaftlichen Organisation eines ausländischen Staates;
5) für die Arbeit in einer ordnungsgemäß registrierten Repräsentanz eines ausländischen Unternehmens;
6) für die Arbeit in einer ordnungsgemäß registrierten Niederlassung oder Repräsentanz einer ausländischen Bank;
7) für andere von den internationalen Abkommen der Ukraine bestimmten Fällen.
Zu erwähnen ist, dass vor der Verabschiedung der genannten
Änderungen die temporäre Aufenthaltsgenehmigung ausschließlich auf Grundlage einer Arbeitserlaubnis erteilt wurde.



Forumsdiskussionen
Anuleb in Hilfe und Rat • Re: Mit ukrainischer Frau unter einem Dach
„Sie kann als Untermieterin bei Dir einziehen dadurch bildet Ihr keine Bedarfsgemeinschaft. Womöglich keine gute Idee. Unser Sozialamt z. B. wollte die Nebenkosten in einer ähnlichen Situation detailliert...“
Bernd D-UA in Hilfe und Rat • Re: Mit ukrainischer Frau unter einem Dach
„Weshalb wollt ihr zusammenziehen, wenn Deine Rente nicht reicht? Du kannst diese Frau nicht ernähren? Dann ist sie doch bisher besser dran, hat ihr Bürgergeld und Wohnraum etc., Krankenversicherung hat...“
ukra in Hilfe und Rat • Re: Mit ukrainischer Frau unter einem Dach
„Sie kann als Untermieterin bei Dir einziehen dadurch bildet Ihr keine Bedarfsgemeinschaft. Nur Ihr BG wird gekürzt, wie viel weiß ich nicht. Erkundige Dich mal in diese Richtung.“
Obm100 in Recht, Visa und Dokumente • Re: Ich (Deutscher) und meine Freundin (Ukrainerin) zusammenleben = Welche Möglichkeiten?
„Wenn die Ukrainer/innen schon einen Flüchtlingsstatus haben, ist ein weiterer Status als Flüchtling in Europa nicht mehr möglich. Es zählt das Erstaufnahmeland. In Deutschland wird sie dann nicht mehr...“
Obm100 in Recht, Visa und Dokumente • Re: Aufenthaltsgenehmigungen müssen wieder erneuert werden
„Was soll der Quatsch wieder? Der Krieg noch voll im Gange, aber schon wird wieder an solchem Zeug raumgemacht. Haben die keine anderen Probleme?“
Obm100 in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Mittlerweile sind wieder Blockposten bei Korczowa bzw. Krakovez. Am letzten Dienstag jedenfalls wurde ich angehalten im Wald kurz vor der Grenzkontrolle. Wahrscheinlich brauchen sie wieder Männer an deren...“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„ Heute 10:30 Einreise in Urgyniw, waren bis Ende 40 Minuten, also sehr stabil, Montag, diese Uhrzeit...das läuft.
Heute wurde ich nach der polnischen "Endkontrolle" zur weiteren Kontrolle in die Garage eingeladen, hat mich mit Wartezeit, andere waren vor mir dran, genau eine 1h gekostet. Seit happens! Zu früh über die 40 Minuten gefreut.
Vielleicht mal noch eine Info, man fährt in d3n Zollbereich ein, es liegen dann 5 bis 6 Spuren vor einem, offensichtlich ist dann die Spur wo "alle" stehen, die ist ca. In der Mitte. Die EU Spur ist links davon, es gibt ein Leuchtzeichen (Leuchtreklame) über der Spur, die ist nur kaputt und man gerade noch das EU Symbol etc. erkennen. Dann passt das. Der PKW ist entscheidend, es dürfen dann auch Ukrainer im PKW sitzen.
“
Bernd D-UA in Recht, Visa und Dokumente • Re: Ich (Deutscher) und meine Freundin (Ukrainerin) zusammenleben = Welche Möglichkeiten?
„Einreise als Flüchtling, bedeutet......., nicht als Deine zukünftige Frau, bist dann erst einmal ihr Vermieter, mehr Hilfestellung gibt es jetzt aber nicht mehr.“
Bernd D-UA in Recht, Visa und Dokumente • Re: Ich (Deutscher) und meine Freundin (Ukrainerin) zusammenleben = Welche Möglichkeiten?
„Gehe auf das Ausländeramt Deiner Gemeinde und erkundige Dich, kann ja sein ich irre mich, derzeit können Ukrainer als Flüchtlinge einreisen und unterliegen dem Paragraphen 24, aufgtund dessen läuft...“
Bernd D-UA in Anzeigen • Re: UAid Direct Hilfstransporte
„Grundsätzlich könnte ich die Sachen mit in die Ukraine nehmen, bis Luzk, ABER Der Zoll und die Einfuhr muss geklärt sein und die Kosten und daran wird es wohl scheitern!“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Jetzt lief gestern um 23:30 Uhr alles wie geschmiert in Ustyluh/Zosin, Einreise UA in ca. 50 Minuten. Dieses Mal die Polen schnell 3 PKW, bei den Ukrainern länger, 2 Busse und sonst ein paar Fahrzeuge,...“
cxmorph in Recht, Visa und Dokumente • Re: Ich (Deutscher) und meine Freundin (Ukrainerin) zusammenleben = Welche Möglichkeiten?
„Hallo, die Heirat an sich ist nicht sonderlich aufwändig und Bürokratisch, wenn man in der Ukraine heiratet. Bei Anreise Montag oder Dienstag, kann die heirat am Donnerstag oder Freitag derselben Woche...“
aust72 in Anzeigen • Re: UAid Direct Hilfstransporte
„Guten Tag, ich habe Kontakt zu einem Unfallchirurgen aus Sumy, der zur Zeit in einem Fronthospital arbeitet. Durch meinen Beruf habe ich aus Kliniken 10 Kisten (130kg) chirurgische Instrumente und Implantate...“
Ahrens in Recht, Visa und Dokumente • Re: Ich (Deutscher) und meine Freundin (Ukrainerin) zusammenleben = Welche Möglichkeiten?
„Hallo, die Heirat an sich ist nicht sonderlich aufwändig und Bürokratisch, wenn man in der Ukraine heiratet. Bei Anreise Montag oder Dienstag, kann die heirat am Donnerstag oder Freitag derselben Woche...“
cxmorph in Recht, Visa und Dokumente • Ich (Deutscher) und meine Freundin (Ukrainerin) zusammenleben = Welche Möglichkeiten?
„Hallo zusammen, ich (Deutscher und wohne in Süddeutschland) bin seit fast 4 Jahren mit einer Ukrainerin zusammen. Sie ist bei Kriegsbeginn aus der Ukraine in die Schweiz geflüchtet. Sie wohnt aktuell...“