Die vom Ministerkabinett neu verabschiedeten Visaregeln für die Einreise in die Ukraine und die Durchreise durch das ukrainische Hoheitsgebiet treten ab dem 10. September 2011 in Kraft. Die Neuregelungen sehen wesentliche Änderungen im Verfahren der Erteilung von Visa an ausländische Staatsangehörige sowie staatenlosen Personen vor.
Die Zahl von Visatypen ist von 16 auf 3 reduziert worden und wird folgendermaßen unterteilt:
1) Transitvisum (B, VB) wird höchstens für 1 Jahr erteilt. Dabei ist jede Aufenthaltsdauer auf maximal 5 Tage begrenzt.
2) Kurzfristiges Visum (C, VC) wird für 6 Monate bzw. für eine andere sich aus den Unterlagen, die als Grundlage für die Visaerteilung dienen, angegebene Frist (maximal für 5 Jahre) erteilt. Die Aufenthaltsdauer darf maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen ab dem Datum der ersten Einreise betragen.
3) Langfristiges Visum (Д, VD) wird zwecks der nachfolgenden Bearbeitung der Aufenthaltsgenehmigung für den 90 Tage überschreitenden Aufenthalt in der Ukraine erteilt. Zu beachten ist, dass dieses Visum für eine einmalige Einreise vorgesehen ist und innerhalb von 45 Tagen gilt. Diese 45-tägige Frist ist für die Vorbereitung der Unterlagen, Beantragung bzw. der Entgegennahme der Aufenthaltsgenehmigung bestimmt.
Die Grundlage für die Erteilung des langfristigen Visums ist eine der folgenden Unterlagen:
1) eine notariell beglaubigte Kopie der durch die staatliche Arbeitsbeschäftigungsbehörde erteilten Arbeitserlaubnis;
2) eine Kopie des Beschlusses des Migrationsdiensts der Ukraine über die Erteilung der Immigrationserlaubnis;
3) eine durch das Kulturministerium beglaubigte Einladung von einer ordnungsgemäß registrierten religiösen Organisation;
4) eine Einladung einer ordnungsgemäß registrierten Niederlassung, Repräsentanz oder anderen strukturellen Einheit im Sinne einer gesellschaftlichen Organisation eines ausländischen Staates;
5) eine durch das Ministerium für Wirtschaftsentwicklung und Handel bestätigte Einladung einer ordnungsgemäß registrierten Repräsentanz eines ausländischen Unternehmens;
6) eine durch die Nationalbank bestätigte Einladung einer ordnungsgemäß registrierten Niederlassung bzw. Repräsentanz einer ausländischen Bank;
7) ein Dokument, das den Reisezweck bestätigt und vom Verwaltungsorgan für Organisation und Durchführung der Fußballeuropameisterschaft 2012 erteilt wurde;
8) einige andere von den Neuregelungen vorgesehenen Unterlagen.
Die Neuregelungen definieren neue Tarife für die Erteilung der Visen durch die diplomatischen Auslandsvertretungen bzw. Konsularbehörden der Ukraine:
Visum für einmalige Einreise – 85 USD;
Visum für zweimalige Einreisen – 130 USD;
Visum für mehrmalige Einreisen – 200 USD.
In einigen Fällen werden Visa kostenlos erteilt, wie z. B. Visa für Kinder unter 6 Jahren.
Die Visaanträge werden normalerweise innerhalb einer 15-tägigen Frist bearbeitet, die in einigen Fällen auf bis zu 30 Tage verlängert werden kann. Für eine Expressbearbeitung, das heißt, dass sie weniger als 15 Tage in Anspruch nimmt, wird eine doppelte Gebühr entrichtet. Dabei präzisiert die Rechtsvorschrift keine genauere Frist für die Expressbearbeitung des Visaantrags.
Die Änderungen der Visabestimmungen beziehen sich auf die Erteilung der temporären Aufenthaltsgenehmigungen. Ausländische Staatsangehörige sowie staatenlose Personen können die temporären Aufenthaltsgenehmigungen beim staatlichen Migrationsdienst auf Grundlage des Visums „Д“ beantragen, wenn sie in die Ukraine mit folgenden Zwecken einreisen:
1) für die Arbeitsbeschäftigung gemäß der durch das staatliche Arbeitsamt ausgegebenen Arbeitserlaubnis;
2) für Teilnahme an Projekten der internationalen technischen Hilfe;
3) für die Arbeit in ordnungsgemäß registrierten religiösen Organisationen;
4) für die Arbeit in einer Niederlassung, Repräsentanz oder anderen strukturellen Einheit der gesellschaftlichen Organisation eines ausländischen Staates;
5) für die Arbeit in einer ordnungsgemäß registrierten Repräsentanz eines ausländischen Unternehmens;
6) für die Arbeit in einer ordnungsgemäß registrierten Niederlassung oder Repräsentanz einer ausländischen Bank;
7) für andere von den internationalen Abkommen der Ukraine bestimmten Fällen.
Zu erwähnen ist, dass vor der Verabschiedung der genannten
Änderungen die temporäre Aufenthaltsgenehmigung ausschließlich auf Grundlage einer Arbeitserlaubnis erteilt wurde.
Forumsdiskussionen
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Bin jetzt da, 10 PKW vor mir, das ist akzeptabel, ist ja auch der 1.Mai. Bin zufrieden mit der Situation. @Frank Fahre immer noch ein schwarzes Auto... kennst doch meine Erfahrung mit der Polizei in UA...Kaffeebraun...“
Frank in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Probier doch einfach. Wenn der offen ist doch alles ok. Bin da glaube mal zurück drüber gefahren. War dann nur eine ewige Kurverei bis zur A4. Bin da aber eh erstmal bis Krakau. Kann natürlich auch...“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Schade, dass es keine Info´s zu Zosin gibt, wer aber noch was weiß, bitte schreiben, ich fahre jetzt in 30 Minuten los und kann immer noch in ca. 10h bei einem Stopp nochmals nachlesen. Google Maps schickt...“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Diesen Grenzübergang hatte ich schon auf dem Schirm, kenne ihn nur noch nicht. Kann jemand noch etwas zu Zosin sagen, wäre ja auch machbar oder lieber nicht? Vielen Dank Bernhard.“
bernhard1945 in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Hallo Bernd Es hängt etwas davon ab, wohin Du in Ukraine fahren möchtest. So wie es scheint möchtest Du (wie ich normalerweise) in Richtung Kiew fahren. Ich benütze deshalb seit Jahren den Übergang...“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Ergänzend, möchte nach Luzk fahren, ist ja sicherlich nicht uninteressant für einen Ratschlag.“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Möchte morgen über Nacht in die Ukraine fahren und plane die Ankunft an der Grenze sehr früh am Morgen. Fahre entweder über Polen oder ggf. über Tschechien, je nachdem was google maps empfiehlt. Normalerweise...“
Ahrens in Recht, Visa und Dokumente • Re: Visa D14
„Das ist ein simples D-Visum, wie man es auch in Deutschland für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung braucht. Man benötigt dazu keine Mindestaufenthaltszeit. Auch bei der Aufenthaltserlaubnis...“
JohannesTim in Berichte und Reisetipps • Mit dem Zug in die Ukraine
„Zunächst möchte ich sagen, daß die PKP für die Sitzplatzzüge, die zum Beispiel von Kattowitz bis nach Przemysl fahren, die Preise nicht erhöht hat. Allgemein gilt die Polnische Staatsbahn eher als...“
MHG1023 in Berichte und Reisetipps • Re: Mit dem Zug in die Ukraine
„"Warum verlangt die PKP von den Fahrgästen solch einen Preis ?" - Weil sie es können ... Die Nachfrage dürfte weiter hoch sein und weil es keine vergleichbaren Alternativen gibt (Buslinien über Nacht...“
JohannesTim in Berichte und Reisetipps • Re: Mit dem Zug in die Ukraine
„Die Polnische Staatseisenbahn PKP Intercity S.A. erhöhte für den Schlafwagen-Zug D 68 am 1. Februar 2025 die Fahrpreise um + 38 Prozent. : Vom Warschauer Ostbahnhof fährt abends um 17.49 Uhr der Schlafwagen-Zug...“
HelloMick in Hilfe und Rat • Brauchen Hilfe bei Diia Registrierung
„Hallo. Meine Ex-Frau ist schon über 22 Jahre in Deutschland. Jetzt benötigt sie einen Termin für das Konsulat. Aber es werden nur Termine über Diia vergeben. Kann uns jemand erklären wie das genau...“
Trick in Recht, Visa und Dokumente • Visa D14
„Hallo..... Ich benötige nochmals euer Schwarmwissen.... Bin seit Dezember letzten Jahres in der Ukraine verheiratet worden Jetzt meine Frage.....ich habe auf der Seite der ukrainischen Botschaft einen...“