Die vom Ministerkabinett neu verabschiedeten Visaregeln für die Einreise in die Ukraine und die Durchreise durch das ukrainische Hoheitsgebiet treten ab dem 10. September 2011 in Kraft. Die Neuregelungen sehen wesentliche Änderungen im Verfahren der Erteilung von Visa an ausländische Staatsangehörige sowie staatenlosen Personen vor.
Die Zahl von Visatypen ist von 16 auf 3 reduziert worden und wird folgendermaßen unterteilt:
1) Transitvisum (B, VB) wird höchstens für 1 Jahr erteilt. Dabei ist jede Aufenthaltsdauer auf maximal 5 Tage begrenzt.
2) Kurzfristiges Visum (C, VC) wird für 6 Monate bzw. für eine andere sich aus den Unterlagen, die als Grundlage für die Visaerteilung dienen, angegebene Frist (maximal für 5 Jahre) erteilt. Die Aufenthaltsdauer darf maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen ab dem Datum der ersten Einreise betragen.
3) Langfristiges Visum (Д, VD) wird zwecks der nachfolgenden Bearbeitung der Aufenthaltsgenehmigung für den 90 Tage überschreitenden Aufenthalt in der Ukraine erteilt. Zu beachten ist, dass dieses Visum für eine einmalige Einreise vorgesehen ist und innerhalb von 45 Tagen gilt. Diese 45-tägige Frist ist für die Vorbereitung der Unterlagen, Beantragung bzw. der Entgegennahme der Aufenthaltsgenehmigung bestimmt.
Die Grundlage für die Erteilung des langfristigen Visums ist eine der folgenden Unterlagen:
1) eine notariell beglaubigte Kopie der durch die staatliche Arbeitsbeschäftigungsbehörde erteilten Arbeitserlaubnis;
2) eine Kopie des Beschlusses des Migrationsdiensts der Ukraine über die Erteilung der Immigrationserlaubnis;
3) eine durch das Kulturministerium beglaubigte Einladung von einer ordnungsgemäß registrierten religiösen Organisation;
4) eine Einladung einer ordnungsgemäß registrierten Niederlassung, Repräsentanz oder anderen strukturellen Einheit im Sinne einer gesellschaftlichen Organisation eines ausländischen Staates;
5) eine durch das Ministerium für Wirtschaftsentwicklung und Handel bestätigte Einladung einer ordnungsgemäß registrierten Repräsentanz eines ausländischen Unternehmens;
6) eine durch die Nationalbank bestätigte Einladung einer ordnungsgemäß registrierten Niederlassung bzw. Repräsentanz einer ausländischen Bank;
7) ein Dokument, das den Reisezweck bestätigt und vom Verwaltungsorgan für Organisation und Durchführung der Fußballeuropameisterschaft 2012 erteilt wurde;
8) einige andere von den Neuregelungen vorgesehenen Unterlagen.
Die Neuregelungen definieren neue Tarife für die Erteilung der Visen durch die diplomatischen Auslandsvertretungen bzw. Konsularbehörden der Ukraine:
Visum für einmalige Einreise – 85 USD;
Visum für zweimalige Einreisen – 130 USD;
Visum für mehrmalige Einreisen – 200 USD.
In einigen Fällen werden Visa kostenlos erteilt, wie z. B. Visa für Kinder unter 6 Jahren.
Die Visaanträge werden normalerweise innerhalb einer 15-tägigen Frist bearbeitet, die in einigen Fällen auf bis zu 30 Tage verlängert werden kann. Für eine Expressbearbeitung, das heißt, dass sie weniger als 15 Tage in Anspruch nimmt, wird eine doppelte Gebühr entrichtet. Dabei präzisiert die Rechtsvorschrift keine genauere Frist für die Expressbearbeitung des Visaantrags.
Die Änderungen der Visabestimmungen beziehen sich auf die Erteilung der temporären Aufenthaltsgenehmigungen. Ausländische Staatsangehörige sowie staatenlose Personen können die temporären Aufenthaltsgenehmigungen beim staatlichen Migrationsdienst auf Grundlage des Visums „Д“ beantragen, wenn sie in die Ukraine mit folgenden Zwecken einreisen:
1) für die Arbeitsbeschäftigung gemäß der durch das staatliche Arbeitsamt ausgegebenen Arbeitserlaubnis;
2) für Teilnahme an Projekten der internationalen technischen Hilfe;
3) für die Arbeit in ordnungsgemäß registrierten religiösen Organisationen;
4) für die Arbeit in einer Niederlassung, Repräsentanz oder anderen strukturellen Einheit der gesellschaftlichen Organisation eines ausländischen Staates;
5) für die Arbeit in einer ordnungsgemäß registrierten Repräsentanz eines ausländischen Unternehmens;
6) für die Arbeit in einer ordnungsgemäß registrierten Niederlassung oder Repräsentanz einer ausländischen Bank;
7) für andere von den internationalen Abkommen der Ukraine bestimmten Fällen.
Zu erwähnen ist, dass vor der Verabschiedung der genannten
Änderungen die temporäre Aufenthaltsgenehmigung ausschließlich auf Grundlage einer Arbeitserlaubnis erteilt wurde.



Forumsdiskussionen
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Der Blockposten zwischen Ustyluh und Urgyniw an der Oblastgrenze hat mich, das war jetzt aber nur einmal, auch nach 23 Uhr passieren lassen, lässt für mich den Schluss zu, auch hier ist 24/7 passierbar.“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Kann nur zum Blockposten vor USTYLUH sagen, der ist geöffnet 24/7 und der Blockposten vor URGYNIW schließt von 23.00 Uhr bis 04:00 Uhr. (Fahrtrichtung Grenze/Ausreise); Wer in Richtung Landesmitte fährt,...“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Ja, der Grenzübergang in Ustyluh ist echt toll geworden, ich habe letztens den Spaß gemacht und angedeutet, dass wohl jetzt die Polen eifersüchtig sind auf diese Arbeitsplätze. Die Zöllnerin hat zustimmend...“
lev in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Fahre am Sonntag nach Lwiw und will noch am späten Abend einreisen. Hat da jemand Erfahrung wegen der Wartezeiten und ist dann die Weiterfahrt wegen der Sperrstunde nicht möglich ?“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Montag letzte Woche 11 Uhr, komplett, von Schranke zu Schranke in 21 Minuten, optimal. Ansonsten für diesen Zeitpunkt 30 bis max 40 Minuten einplanen“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Ich schau immer bei ... ... , finde es nicht schlecht, liegt meiner Meinung nach nie KRASS daneben, DIE gemeldeten Zahlen kann man zumindest für eine seriöse Entscheidungsfindung heranziehen.“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Hallo Handrij, Bin letzten Freitag am Abend um 22 Uhr ausgereist. In 40 Minuten total, am Freitag! Ich schildere nochmals den Ablauf, damit der optimale Ablauf nachvollziehbar wird. Ankunft vor dem Grenzübergang,...“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Falls dann da eine Erweiterung der APP kommt oder was neues, werde ich natürlich ausprobieren und dann berichten. Hab mir jetzt mal die APP geholt, derzeit funktionieren ja nur Busse und LKW, im Grunde...“
Obm100 in Recht, Visa und Dokumente • Re: Aufenthaltsgenehmigungen müssen wieder erneuert werden
„Ich vermute Geldmacherei! Immerhin kostet die bescheuerte Karte über 1000 Hrivnas+ Krankenversicherung für 2000 Hrivnas und ungefähr 300 Euro Absicherung beim Ernstfall, die aber kein Arzt der Ukraine...“
Frank in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Bekannte (UA) ist gestern gegen 17 Uhr wieder in Korczowa eingereist - ca. 1h“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Bin gestern Nachmittag um 15.00 Uhr Kiewzeit am Grenzübergang Zosin / Ustiluh eingereist. 12 PKW in der Schlange nach ca. 20 Minuten war ich im Grenzbereich, da erstmals die EU Spur nur EU Kennzeichen,...“