Mit der am 18. Mai 2011 bestätigten Biokraftstoff-Verordnung legte das ukrainische Ministerkabinett die formalen Grundlagen einer zoll- und mehrwertsteuerfreien Einfuhr von Gütern in das ukrainische Zollgebiet, die der Entwicklung und der Erzeugung von biologischen Kraftstoffen sowie der Sicherstellung deren Verbrauchs dienen.
Die Regelung betrifft Residenten unabhängig von der rechtlichen Gründungsform und nur, soweit oben genannte Güter weder in der Ukraine hergestellt werden, noch hierzulande vergleichbare Güter erhältlich sind.
Die Güter im Sinne dieser Verordnung sind Technik, Ausrüstung und Ausstattung, die
a) für die Renovierung von bestehenden oder für den Bau neuer Produktions-Werke für biologische Kraftstoffe verwendet werden oder
b) für die Herstellung oder Neuausstattung von Fahrzeugen (darunter auch landwirtschaftlichen Maschinen) zwecks Verwendung biologischer Kraftstoffe verwendet werden.
Bei der Einfuhr der genannten Güter in die Ukraine hat der Antragsteller neben einem Antrag (hier werden folgende Informationen angegeben: Warenbezeichnung, Menge, Wert, Bestimmung) folgende Unterlagen vorzulegen:
1) Beglaubigte Kopien des Außenwirtschaftsvertrags (oder eines anderen Dokuments, das die Einfuhr der Güter begründet) sowie des technischen Datenblattes (oder eines anderen Belegs des Herstellerbetriebes dafür, dass die einzuführenden Güter tatsächlich der Erzeugung oder dem Verbrauch von biologischen Kraftstoffen dienen);
2) Ein vom ukrainischen Wirtschaftsministerium ausgestelltes Gutachten, das bezeugt, dass die einzuführenden Güter weder in der Ukraine hergestellt werden noch hierzulande vergleichbare Güter erhältlich sind. Um das vorgenannte Gutachten des Wirtschaftsministeriums zu erhalten, haben die Antragsteller folgende Unterlagen vorzulegen:
a) formloses Anschreiben
b) Außenwirtschaftsvertrag
c) technisches Datenblatt
d) Auszug aus dem ukrainischen Handelsregister.
e) Original des Expertengutachtens der ukrainischen oder regionalen Industrie- und Handelskammer.
Das Gutachten des ukrainischen Wirtschaftsministeriums mit der Zu- oder Absage wird innerhalb von 30 (in Einzelfällen bis zu 60) Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Registrierung im Wirtschaftsministerium erteilt. Das Gutachten wird kostenfrei erteilt und bleibt bis zur Zollabfertigung der einzuführenden Güter, jedoch höchstens ein Jahr, gültig.
Im Falle einer Änderung der Firma des Anmeldepflichtigen ist das Gutachten neu zu formulieren, wobei das Wirtschaftsministerium innerhalb von 10 Werktagen ab dem Tag der Änderung der Firma zu benachrichtigen ist.
Der die Güter einführende Resident erstattet am fünften Tag jeden Monats der Zollbehörde ein Bericht, dass die oben genannten entzollten Güter entsprechend den angegebenen Zielen verwendet werden. Im Falle der Feststellung einer zielfremden Anwendung der Güter, werden die Mehrwertsteuer und die Zollabgaben berechnet und entsprechende Bußgelder verhängt.



Forumsdiskussionen
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Falls dann da eine Erweiterung der APP kommt oder was neues, werde ich natürlich ausprobieren und dann berichten. Hab mir jetzt mal die APP geholt, derzeit funktionieren ja nur Busse und LKW, im Grunde...“
Obm100 in Recht, Visa und Dokumente • Re: Aufenthaltsgenehmigungen müssen wieder erneuert werden
„Ich vermute Geldmacherei! Immerhin kostet die bescheuerte Karte über 1000 Hrivnas+ Krankenversicherung für 2000 Hrivnas und ungefähr 300 Euro Absicherung beim Ernstfall, die aber kein Arzt der Ukraine...“
Frank in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Bekannte (UA) ist gestern gegen 17 Uhr wieder in Korczowa eingereist - ca. 1h“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Bin gestern Nachmittag um 15.00 Uhr Kiewzeit am Grenzübergang Zosin / Ustiluh eingereist. 12 PKW in der Schlange nach ca. 20 Minuten war ich im Grenzbereich, da erstmals die EU Spur nur EU Kennzeichen,...“
Frank in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
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Anuleb in Hilfe und Rat • Re: Mit ukrainischer Frau unter einem Dach
„Sie kann als Untermieterin bei Dir einziehen dadurch bildet Ihr keine Bedarfsgemeinschaft. Womöglich keine gute Idee. Unser Sozialamt z. B. wollte die Nebenkosten in einer ähnlichen Situation detailliert...“
Bernd D-UA in Hilfe und Rat • Re: Mit ukrainischer Frau unter einem Dach
„Weshalb wollt ihr zusammenziehen, wenn Deine Rente nicht reicht? Du kannst diese Frau nicht ernähren? Dann ist sie doch bisher besser dran, hat ihr Bürgergeld und Wohnraum etc., Krankenversicherung hat...“
ukra in Hilfe und Rat • Re: Mit ukrainischer Frau unter einem Dach
„Sie kann als Untermieterin bei Dir einziehen dadurch bildet Ihr keine Bedarfsgemeinschaft. Nur Ihr BG wird gekürzt, wie viel weiß ich nicht. Erkundige Dich mal in diese Richtung.“
Obm100 in Recht, Visa und Dokumente • Re: Ich (Deutscher) und meine Freundin (Ukrainerin) zusammenleben = Welche Möglichkeiten?
„Wenn die Ukrainer/innen schon einen Flüchtlingsstatus haben, ist ein weiterer Status als Flüchtling in Europa nicht mehr möglich. Es zählt das Erstaufnahmeland. In Deutschland wird sie dann nicht mehr...“
Obm100 in Recht, Visa und Dokumente • Re: Aufenthaltsgenehmigungen müssen wieder erneuert werden
„Was soll der Quatsch wieder? Der Krieg noch voll im Gange, aber schon wird wieder an solchem Zeug raumgemacht. Haben die keine anderen Probleme?“
Obm100 in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Mittlerweile sind wieder Blockposten bei Korczowa bzw. Krakovez. Am letzten Dienstag jedenfalls wurde ich angehalten im Wald kurz vor der Grenzkontrolle. Wahrscheinlich brauchen sie wieder Männer an deren...“