Die Tätigkeit hinsichtlich Erzeugung von elektrischer Energie (auch aus erneuerbaren Energien) ist lizenzpflichtig. Die Lizenz ist bei der Nationalen Energieregulierungskommission (nachfolgend auch „NERK“ genannt) zu beantragen.
Die Beantragung einer Lizenz ist erforderlich für Unternehmen, die
- über Ausrüstung mit einer Kapazität ab 5 MW Leistung verfügen;
- über Ausrüstung verfügen, welche elektrische Energie aus alternativen Energiequellen erzeugt (ab 10 MW Leistung) – für eigenen Verbrauch;
- beabsichtigen, die produzierte elektrische Energie aus alternativen Energiequellen im Großhandel abzusetzen (unabhängig von der Leistung).
Bei der Beantragung der Lizenz für die Erzeugung von elektrischer Energie werden folgende Unterlagen bei der NERK vorgelegt bzw. folgende Informationen mitgeteilt:
- Firma der Gesellschaft, deren Sitz, Identifizierungsnummer und Bankverbindung;
- Gebiet der Ausübung der Tätigkeit hinsichtlich der Erzeugung von elektrischer Energie;
- Gesamtkapazität der Anlage und Jahresumfang der zu erzeugenden elektrischen Energie;
- beantragte Frist der Lizenz;
- Kopien der Satzung der Gesellschaft und Kopien des Registrierungszeugnisses;
- Dokumente, die Geldmittel in ausreichender Höhe (für die Ausübung derartigen Tätigkeit) sowie die Möglichkeit der Ausübung derartiger Tätigkeit in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung nachweisen;
- Kopie eines Kauf- bzw. eines Mietvertrags über die Anlagen bzw. das Vermögen, die bzw. das die Erzeugung von elektrischer Energie ermöglicht (es handelt sich um die bereits errichtete und in Betrieb genommene Anlage);
- Nachweis der Entrichtung der Bearbeitungsgebühr.
Die Entscheidung der NERK über die Erteilung einer Lizenz für die Erzeugung von elektrischer Energie wird innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Antragstellung getroffen. Bei Bedarf wird seitens der NERK eine Überprüfung der mitgeteilten Informationen bzw. die Überprüfung der Möglichkeit der Ausübung derartiger Tätigkeit vorgenommen.
Die Lizenz ist nicht übertragbar. Sie wird auf mindestens drei Jahre erteilt.



Forumsdiskussionen
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Falls dann da eine Erweiterung der APP kommt oder was neues, werde ich natürlich ausprobieren und dann berichten. Hab mir jetzt mal die APP geholt, derzeit funktionieren ja nur Busse und LKW, im Grunde...“
Obm100 in Recht, Visa und Dokumente • Re: Aufenthaltsgenehmigungen müssen wieder erneuert werden
„Ich vermute Geldmacherei! Immerhin kostet die bescheuerte Karte über 1000 Hrivnas+ Krankenversicherung für 2000 Hrivnas und ungefähr 300 Euro Absicherung beim Ernstfall, die aber kein Arzt der Ukraine...“
Frank in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Bekannte (UA) ist gestern gegen 17 Uhr wieder in Korczowa eingereist - ca. 1h“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Bin gestern Nachmittag um 15.00 Uhr Kiewzeit am Grenzübergang Zosin / Ustiluh eingereist. 12 PKW in der Schlange nach ca. 20 Minuten war ich im Grenzbereich, da erstmals die EU Spur nur EU Kennzeichen,...“
Frank in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Gestern ist ein Bekannter (Ukrainer) über Krakowez mit dem Auto ausgereist. 1h vor der Grenze und 0,5h im Grenzbereich“
Anuleb in Hilfe und Rat • Re: Mit ukrainischer Frau unter einem Dach
„Sie kann als Untermieterin bei Dir einziehen dadurch bildet Ihr keine Bedarfsgemeinschaft. Womöglich keine gute Idee. Unser Sozialamt z. B. wollte die Nebenkosten in einer ähnlichen Situation detailliert...“
Bernd D-UA in Hilfe und Rat • Re: Mit ukrainischer Frau unter einem Dach
„Weshalb wollt ihr zusammenziehen, wenn Deine Rente nicht reicht? Du kannst diese Frau nicht ernähren? Dann ist sie doch bisher besser dran, hat ihr Bürgergeld und Wohnraum etc., Krankenversicherung hat...“
ukra in Hilfe und Rat • Re: Mit ukrainischer Frau unter einem Dach
„Sie kann als Untermieterin bei Dir einziehen dadurch bildet Ihr keine Bedarfsgemeinschaft. Nur Ihr BG wird gekürzt, wie viel weiß ich nicht. Erkundige Dich mal in diese Richtung.“