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Investitionsführer Ukraine 2017 erschienen

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Investitionsführer Ukraine 2017

Der Investitionsführer Ukraine 2017 ist eine gemeinsame Publikation der Büros WBU und DLF Rechtsanwälte und gibt einen Überblick über die wichtigsten Aspekte ausländischer Investitionen in der Ukraine. Der Investitionsführer besteht aus einem wirtschaftlichen und einem rechtlichen Teil. Der erste Teil bietet eine Übersicht über die wirtschaftliche Entwicklung und das Wirtschaftspotential der Ukraine, die wichtigsten wirtschaftlichen Leistungsindikatoren sowie die am stärksten nachgefragten Industriebranchen, die wichtigsten Wirtschaftssektoren, Außenhandel, Bankensystem, ausländische Direktinvestitionen und Haushalte (Kaufkraft, Einnahmen und Ausgaben, Arbeitslohn usw.). Der rechtliche Teil umfasst rechtliche Aspekte der Gründung eines Unternehmens in der Ukraine sowie Informationen zu Immobiliengeschäften, zur Privatisierung, zu Arbeitsverhältnissen und Einwanderungsfragen, und er bietet einen Überblick über das ukrainische Steuersystem, Zollvorschriften und Handelsfinanzierung, geistiges Eigentum, Werbung, Schutz der ausländischen Investitionen, Streitbeilegung usw. Im Investitionsführer werden auch psychologische Aspekte des Markteintritts in der Ukraine behandelt.

Inhaltsverzeichnis

  • Vorwort des Ersten Vize-Premierministers und Ministers für Wirtschaftsentwicklung der Ukraine
  • Einführung der Herausgeber (Büro WBU & DLF Rechtsanwälte)
  • Landkarte der Ukraine
  1. Basisinformationen
  2. Staatsaufbau
  3. Wirtschaftliche Entwicklung
    1. BIP
    2. Wirtschaftssektoren
    3. Außenhandel
  4. Haushalte
  5. Kaufkraft
    1. Einnahmen und Ausgaben
    2. Arbeitslohn
  6. Bankensystem und
  7. Ausländische Direktinvestitionen
  8. Wirtschaftspotential
    1. Naturressourcen
    2. Ausgewählte Industriebranchen
      1. Eisen- und Stahlindustrie
      2. Chemieindustrie
      3. Maschinenbau
      4. Kfz-Industrie
      5. Kunststoff- und Gummiindustrie
      6. Lebensmittelindustrie
    3. Landwirtschaft
    4. Bauwirtschaft
    5. Handel
  9. Rechtliche Rahmenbedingungen
    1. Schutz der ausländischen Investitionen
    2. Allgemeine Zollvorschriften und Handelsfinanzierung
    3. Gründung eines Unternehmens in der Ukraine
    4. Insolvenzverfahren
    5. Ukrainisches Steuersystem
    6. Arbeitsverhältnisse
    7. Einwanderungsfragen
    8. Immobilien
    9. Privatisierung in der Ukraine
    10. Bodenschätze und Bergbau
    11. Geistiges Eigentum
    12. Werbung
    13. Streitbeilegung
  10. Psychologische Aspekte beim Markteintritt
  11. Kontakt

Die komplette Publikation lässt sich bei DLF herunterladen: Investitionsführer Ukraine 2017

Autor:   Igor Dykunskyy — Wörter: 241

Kontakt:

Igor Dykunskyy, LL.M (Universität Augsburg)
zugelassener Rechtsanwalt in der Ukraine

DLF attorneys-at-law
Torus Business Centre
17d Hlybochytska Street
UA-04050 Kyiv
T +380 44 384 24 54
F +380 44 384 24 55
www.DLF.ua

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„Weshalb wollt ihr zusammenziehen, wenn Deine Rente nicht reicht? Du kannst diese Frau nicht ernähren? Dann ist sie doch bisher besser dran, hat ihr Bürgergeld und Wohnraum etc., Krankenversicherung hat...“

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„Wenn die Ukrainer/innen schon einen Flüchtlingsstatus haben, ist ein weiterer Status als Flüchtling in Europa nicht mehr möglich. Es zählt das Erstaufnahmeland. In Deutschland wird sie dann nicht mehr...“

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„ Heute 10:30 Einreise in Urgyniw, waren bis Ende 40 Minuten, also sehr stabil, Montag, diese Uhrzeit...das läuft.
Heute wurde ich nach der polnischen "Endkontrolle" zur weiteren Kontrolle in die Garage eingeladen, hat mich mit Wartezeit, andere waren vor mir dran, genau eine 1h gekostet. Seit happens! Zu früh über die 40 Minuten gefreut.

Vielleicht mal noch eine Info, man fährt in d3n Zollbereich ein, es liegen dann 5 bis 6 Spuren vor einem, offensichtlich ist dann die Spur wo "alle" stehen, die ist ca. In der Mitte. Die EU Spur ist links davon, es gibt ein Leuchtzeichen (Leuchtreklame) über der Spur, die ist nur kaputt und man gerade noch das EU Symbol etc. erkennen. Dann passt das. Der PKW ist entscheidend, es dürfen dann auch Ukrainer im PKW sitzen.


„Einreise als Flüchtling, bedeutet......., nicht als Deine zukünftige Frau, bist dann erst einmal ihr Vermieter, mehr Hilfestellung gibt es jetzt aber nicht mehr.“

„Gehe auf das Ausländeramt Deiner Gemeinde und erkundige Dich, kann ja sein ich irre mich, derzeit können Ukrainer als Flüchtlinge einreisen und unterliegen dem Paragraphen 24, aufgtund dessen läuft...“

„Grundsätzlich könnte ich die Sachen mit in die Ukraine nehmen, bis Luzk, ABER Der Zoll und die Einfuhr muss geklärt sein und die Kosten und daran wird es wohl scheitern!“

„Jetzt lief gestern um 23:30 Uhr alles wie geschmiert in Ustyluh/Zosin, Einreise UA in ca. 50 Minuten. Dieses Mal die Polen schnell 3 PKW, bei den Ukrainern länger, 2 Busse und sonst ein paar Fahrzeuge,...“

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