Eine GmbH ist die weltweit am häufigsten anzutreffende Gesellschaftsform, dies ist in der Ukraine nicht anders. Die Vorteile dieser Gesellschaftsform gegenüber der Tätigkeit als Einzelunternehmer oder in der Form einer anderen juristischen Konstruktion liegen vor allem darin, dass sich die Haftung der GmbH auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, so dass das wirtschaftliche Risiko für den Unternehmer überschaubar bleibt. Des Weiteren fällt das für die Gründung der Gesellschaft benötigte Kapital verhältnismäßig gering aus. Außerdem kann eine GmbH innerhalb einer relativ kurzen Frist gegründet werden.
Eine ukrainische GmbH (TOV) unterscheidet sich nach ihrer Struktur nicht wesentlich von einer deutschen GmbH. Auch die ukrainische GmbH zeichnet sich dadurch aus, dass die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist und dass ein Stammkapital eingezahlt werden soll, das vollständig in das Eigentum der Gesellschaft übergeht und den Gläubigern der Gesellschaft als Mindestsicherung dient. Allerdings sieht der ukrainische Gesetzgeber keine Mindesthöhe des Stammkapitals vor, d.h. das GmbH-Stammkapital kann aus lediglich 1 UAH (ca. 10 Eurocent) bestehen. Daher müssen jetzt auch, entgegen der früheren Praxis, keine Einlagen mehr vor der Registrierung geleistet werden. Das in der Satzung festgelegte Stammkapital ist innerhalb eines Jahres seit dem Zeitpunkt der staatlichen Registrierung aufzubringen. Leistet einer der Gesellschafter in der vorgeschriebenen Zeit seine Einlage nicht oder nicht vollständig, so kann er aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden.
Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass die Höchstzahl der Gesellschafter einer ukrainischen GmbH auf 100 beschränkt ist. Wird diese Anzahl überschritten, ist die GmbH innerhalb eines Jahres in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln oder zu liquidieren. Wird dies versäumt, so ist die GmbH zu liquidieren. Eine weitere Besonderheit besteht darin, dass eine ukrainische GmbH keine Ein-Mann-Gesellschaft als einzigen Gesellschafter haben kann.
Wie alle juristischen Personen in der Ukraine, ist auch die GmbH registrierungspflichtig. Die staatliche Registrierung hat einen konstitutiven Charakter, d. h., dass die GmbH erst mit der Registrierung entsteht. Die Registrierung muss bei der Stadt bzw. Bezirksverwaltungsbehörde am Sitz der GmbH erfolgen, und zwar durch die Eintragung der GmbH ins einheitliche staatliche Register für juristische Personen und natürliche Unternehmerpersonen. Dieses entspricht in etwa dem deutschen bzw. schweizerischen Handelsregister oder dem österreichischen Firmenbuch. Nach der Eintragung der GmbH wird eine Registrierungsbescheinigung erteilt. Grundsätzlich besteht das Registrierungsverfahren aus folgenden Stufen:
1) Beglaubigung der Satzung der GmbH;
2) Eintragung der GmbH ins ukrainische Handelsregister;
3) Registrierung der GmbH beim Finanzamt sowie dem Renten- und Sozialversicherungsfond;
4) Bestellung eines Stempels;
5) Eröffnung eines Geschäftskontos.
Falls ein Gesellschafter der zu gründenden Gesellschaft eine ausländische juristische Person ist, ist bei der Eintragung auch eine rechtmäßig erstellte Bestätigung über die Registrierung der Gesellschaft im Heimatland vorzulegen (z. B. ein Auszug aus dem Handelsregister bzw. dem Firmenbuch). Es ist jedoch darauf zu achten, dass aus dem ausgestellten Dokument ersichtlich ist, wer die natürlichen Personen hinter der juristischen Person sind.
Neben den staatlichen Registrierungsanforderungen ist selbstverständlich, wie in Deutschland auch, die Unterzeichnung eines Gesellschaftsvertrages (sog. Satzung) erforderlich. Diese hat nach dem ukrainischen Recht Folgendes zu enthalten: Bezeichnung der Gesellschaft, Besetzung und Kompetenzen der Gesellschaftsorgane, Verfahren der Beschlussfassung durch die Gesellschaftsorgane, Regelungen über das Ein- und Austrittsverfahren, die Höhe des Stammkapitals und der Anteile der einzelnen Gesellschafter, die Höhe und die Bildung des Reservefonds und die Regelungen des Verfahrens der Übertragung von Geschäftsanteilen. Die Satzung muss sorgfältig formuliert werden, um mögliche Problemfelder frühzeitig zu erkennen und diese sofort zur Zufriedenheit aller beteiligten Parteien zu regeln, damit zukünftige Konflikte nicht vor Gericht ausgetragen werden müssen.
Besondere Sorgfalt ist auf die Ausgestaltung der Geschäftsführerbefugnisse zu legen, da sich diese ohne eine entsprechende Regelung in der Satzung nach dem ukrainischen Recht richten, welches dem Geschäftsführer umfangreiche Befugnisse einräumt. Zu beachten ist auch, dass das ukrainische Recht strenge Voraussetzungen der Kündigung eines Geschäftsführers enthält.
Besonderheiten gelten auch bei den Voraussetzungen der Einberufung und Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung. So ist die Gesellschafterversammlung erst beschlussfähig, wenn an ihr Gesellschafter bzw. deren Vertreter teilnehmen, die zusammen über mehr als 60% der Stimmen verfügen. Für die Praxis bedeutet das, dass 51% der Stimmen nicht ausreichend sind, um gestaltenden Einfluss auf die Ausrichtung und Geschicke der Gesellschaft nehmen zu können, da der bzw. die anderen Gesellschafter einfach durch ihre Abwesenheit die Beschlussfähigkeit der Gesellschafterversammlung verhindern und somit jegliche Entscheidungsfindung blockieren können.
Ist die Beschlussfähigkeit der Gesellschafterversammlung erreicht, so werden Entscheidungen, soweit die Satzung nichts anderes vorsieht, mit einfacher Mehrheit getroffen (mehr als 50% der anwesenden Stimmen). Beschlüsse über Vorschläge zur Änderung der Satzung sowie zur Festlegung der grundlegenden Ausrichtung der Tätigkeit der Gesellschaft, ihrer Pläne und Rechenschaftsberichte und über den Ausschluss von Gesellschaftern bedürfen abweichend vom oben gesagtem einer Mehrheit von mehr als 50% der Stimmen aller Gesellschafter. Eine 3/4 Stimmenmehrheit der Stimmen aller Gesellschafter ist für einen Beschluss über die Veräußerung von mindestens 50% des Gesellschaftsvermögens oder über die Auflösung der Gesellschaft erforderlich.
Auch wenn eine Eintragung einer ukrainischen GmbH bei der Befolgung der obigen Schritte in Eigenregie zu meistern ist, ist es dennoch angesichts der Eigenheiten des ukrainischen Gesellschaftsrechts und der Komplexität der Materie zu empfehlen, rechtlichen Beistand in der Ukraine zu suchen, der die GmbH-Gründung begleitet oder übernimmt.
Verfasser: Maxim Miskewych



Forumsdiskussionen
Anuleb in Hilfe und Rat • Re: Mit ukrainischer Frau unter einem Dach
„Sie kann als Untermieterin bei Dir einziehen dadurch bildet Ihr keine Bedarfsgemeinschaft. Womöglich keine gute Idee. Unser Sozialamt z. B. wollte die Nebenkosten in einer ähnlichen Situation detailliert...“
Bernd D-UA in Hilfe und Rat • Re: Mit ukrainischer Frau unter einem Dach
„Weshalb wollt ihr zusammenziehen, wenn Deine Rente nicht reicht? Du kannst diese Frau nicht ernähren? Dann ist sie doch bisher besser dran, hat ihr Bürgergeld und Wohnraum etc., Krankenversicherung hat...“
ukra in Hilfe und Rat • Re: Mit ukrainischer Frau unter einem Dach
„Sie kann als Untermieterin bei Dir einziehen dadurch bildet Ihr keine Bedarfsgemeinschaft. Nur Ihr BG wird gekürzt, wie viel weiß ich nicht. Erkundige Dich mal in diese Richtung.“
Obm100 in Recht, Visa und Dokumente • Re: Ich (Deutscher) und meine Freundin (Ukrainerin) zusammenleben = Welche Möglichkeiten?
„Wenn die Ukrainer/innen schon einen Flüchtlingsstatus haben, ist ein weiterer Status als Flüchtling in Europa nicht mehr möglich. Es zählt das Erstaufnahmeland. In Deutschland wird sie dann nicht mehr...“
Obm100 in Recht, Visa und Dokumente • Re: Aufenthaltsgenehmigungen müssen wieder erneuert werden
„Was soll der Quatsch wieder? Der Krieg noch voll im Gange, aber schon wird wieder an solchem Zeug raumgemacht. Haben die keine anderen Probleme?“
Obm100 in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Mittlerweile sind wieder Blockposten bei Korczowa bzw. Krakovez. Am letzten Dienstag jedenfalls wurde ich angehalten im Wald kurz vor der Grenzkontrolle. Wahrscheinlich brauchen sie wieder Männer an deren...“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„ Heute 10:30 Einreise in Urgyniw, waren bis Ende 40 Minuten, also sehr stabil, Montag, diese Uhrzeit...das läuft.
Heute wurde ich nach der polnischen "Endkontrolle" zur weiteren Kontrolle in die Garage eingeladen, hat mich mit Wartezeit, andere waren vor mir dran, genau eine 1h gekostet. Seit happens! Zu früh über die 40 Minuten gefreut.
Vielleicht mal noch eine Info, man fährt in d3n Zollbereich ein, es liegen dann 5 bis 6 Spuren vor einem, offensichtlich ist dann die Spur wo "alle" stehen, die ist ca. In der Mitte. Die EU Spur ist links davon, es gibt ein Leuchtzeichen (Leuchtreklame) über der Spur, die ist nur kaputt und man gerade noch das EU Symbol etc. erkennen. Dann passt das. Der PKW ist entscheidend, es dürfen dann auch Ukrainer im PKW sitzen.
“
Bernd D-UA in Recht, Visa und Dokumente • Re: Ich (Deutscher) und meine Freundin (Ukrainerin) zusammenleben = Welche Möglichkeiten?
„Einreise als Flüchtling, bedeutet......., nicht als Deine zukünftige Frau, bist dann erst einmal ihr Vermieter, mehr Hilfestellung gibt es jetzt aber nicht mehr.“
Bernd D-UA in Recht, Visa und Dokumente • Re: Ich (Deutscher) und meine Freundin (Ukrainerin) zusammenleben = Welche Möglichkeiten?
„Gehe auf das Ausländeramt Deiner Gemeinde und erkundige Dich, kann ja sein ich irre mich, derzeit können Ukrainer als Flüchtlinge einreisen und unterliegen dem Paragraphen 24, aufgtund dessen läuft...“
Bernd D-UA in Anzeigen • Re: UAid Direct Hilfstransporte
„Grundsätzlich könnte ich die Sachen mit in die Ukraine nehmen, bis Luzk, ABER Der Zoll und die Einfuhr muss geklärt sein und die Kosten und daran wird es wohl scheitern!“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Jetzt lief gestern um 23:30 Uhr alles wie geschmiert in Ustyluh/Zosin, Einreise UA in ca. 50 Minuten. Dieses Mal die Polen schnell 3 PKW, bei den Ukrainern länger, 2 Busse und sonst ein paar Fahrzeuge,...“
cxmorph in Recht, Visa und Dokumente • Re: Ich (Deutscher) und meine Freundin (Ukrainerin) zusammenleben = Welche Möglichkeiten?
„Hallo, die Heirat an sich ist nicht sonderlich aufwändig und Bürokratisch, wenn man in der Ukraine heiratet. Bei Anreise Montag oder Dienstag, kann die heirat am Donnerstag oder Freitag derselben Woche...“
aust72 in Anzeigen • Re: UAid Direct Hilfstransporte
„Guten Tag, ich habe Kontakt zu einem Unfallchirurgen aus Sumy, der zur Zeit in einem Fronthospital arbeitet. Durch meinen Beruf habe ich aus Kliniken 10 Kisten (130kg) chirurgische Instrumente und Implantate...“
Ahrens in Recht, Visa und Dokumente • Re: Ich (Deutscher) und meine Freundin (Ukrainerin) zusammenleben = Welche Möglichkeiten?
„Hallo, die Heirat an sich ist nicht sonderlich aufwändig und Bürokratisch, wenn man in der Ukraine heiratet. Bei Anreise Montag oder Dienstag, kann die heirat am Donnerstag oder Freitag derselben Woche...“
cxmorph in Recht, Visa und Dokumente • Ich (Deutscher) und meine Freundin (Ukrainerin) zusammenleben = Welche Möglichkeiten?
„Hallo zusammen, ich (Deutscher und wohne in Süddeutschland) bin seit fast 4 Jahren mit einer Ukrainerin zusammen. Sie ist bei Kriegsbeginn aus der Ukraine in die Schweiz geflüchtet. Sie wohnt aktuell...“