Im Jahr 2011 erschien die Ukraine im Länder-Attraktivitätsindex für Erneuerbare Energien von Ernst&Young zum ersten Mal, sie wurde gleich auf dem 32. Platz gelistet. Dabei wurde das Land als attraktiver Wachstumsmarkt für erneuerbare Energien aufgeführt. Auch die in Europa größten Einspeisevergütungen für die Solarenergie sowie die Kürzung von Einspeisevergütungen für die Solarindustrie in Deutschland zwingen deutsche Unternehmen, in Richtung der Ukraine zu schauen und in der Ukraine ihre Projekte zu realisieren. Es sind aber einige rechtliche Besonderheiten zu berücksichtigen, die im Folgenden erläutert werden.
Die Realisierung eines Solarprojektes in der Ukraine erfolgt aus rechtlicher Sicht wie folgt:
1. Klärung aller grundstücksbezogenen Fragen:
Befindet sich ein Grundstück, auf dem die Solaranlage errichtet werden soll, noch im Staats- bzw. Kommunaleigentum, so kann der Antrag auf die Zuweisung des interessanten Grundstücks gleich nach der Gründung einer ukrainischen Gesellschaft gestellt werden. Nur wenn das Grundstück zur Kategorie „Grundstücke der Industrie, Energiewirtschaft usw.“ gehört, so erfolgt keine Ausschreibung. Im anderen Fall muss mit einer Ausschreibung und Umwidmung (Änderung des Verwendungszwecks) des Grundstücks gerechnet werden. Weitere grundstücksbezogene Fragen sind: Entwicklung bzw. Vorbereitung eines Projektes der Grundstückszuweisung durch ein Projektierungsbüro; Bestätigung des entwickelten bzw. vorbereiteten Projektes der Grundstückszuweisung durch die zuständigen Behörden, u.a. Brandschutz, Verwaltung für Architektur-Angelegenheiten, Gewerbepolizei; Katasternummer für das Grundstück; Bestätigung des Projektes der Grundstückszuweisung durch den Stadtrat bzw. durch die Bezirks- oder Gebietsverwaltung; Abschluss eines Pachtvertrags und dessen staatliche Registrierung. Die Fristen der endgültigen Grundstückszuweisung hängen davon ab, wie schnell die einzelnen Schritte dieses Verfahrens erledigt werden, wo sich das Grundstück befindet und welchen Verwendungszweck das Grundstück hat.
2. Errichtung der Solaranlage und deren Inbetriebnahme:
Für das Verfahren der Errichtung einer Solaranlage und deren Inbetriebnahme sind u.a. folgende Schritte notwendig: a) Beantragung von sog. „städtebaulichen Bedingungen und Einschränkungen“ sowie von sog. „Projektierungsaufgaben“. In diesen Unterlagen wird angegeben, was eigentlich auf einem bestimmten Grundstück gebaut werden kann bzw. welche Einschränkungen zu berücksichtigen sind; b) Entwicklung bzw. Vorbereitung des Bauprojektes und dessen Begutachtung; c) Beantragung einer Baugenehmigung, die innerhalb von 10 Arbeitstagen nach der Antragstellung erteilt wird; d) Durchführung von Vorbereitungs- und Bauarbeiten; e) Inbetriebnahme der Solaranlage; f) Registrierung des Eigentumsrechts an der Solaranlage.
3. Beantragung einer Lizenz für die Erzeugung von elektrischer Energie:
Die Erzeugung elektrischer Energie ist lizenzpflichtig. Die Lizenz ist bei der Nationalen Energieregulierungskommission („NERK“) zu beantragen. Die Entscheidung der NERK über die Erteilung einer Lizenz für die Erzeugung von elektrischer Energie wird innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Antragstellung erteilt. Die Lizenz ist nicht übertragbar. Sie wird auf mindestens drei Jahre erteilt. Zu beachten ist, dass die Lizenz erst dann beantragt werden kann, wenn die Solaranlage errichtet und in Betrieb genommen wurde. Im anderen Fall kann die NERK eine Absage erteilen und diese mit der fehlenden Finanzierung bzw. Kapazität begründen.
4. Netzzugang:
Ein Netzzugang wird aufgrund eines Anschlussvertrags gewährt, dessen Muster von der NERK bestätigt wurde. Netzbetreiber dürfen Anbietern von erneuerbarer Energie (Leistung bis zu 10 MW) die Einspeisung nicht verweigern. Empfehlenswert ist die Kontaktaufnahme mit einem entsprechenden Netzbetreiber noch vor dem Bau der Solaranlage, um mit ihm die Möglichkeit eines Netzzuganges zu besprechen bzw. die technischen Aufgaben zu unterzeichnen.
5. Beantragung von Einspeisevergütungen:
Die Einspeisevergütungen können erst nach der Inbetriebnahme der Solaranlage sowie nach der Erteilung der Lizenz für die Erzeugung von elektrischer Energie beantragt werden. Die Entscheidung der NERK über die Erteilung von Einspeisevergütungen wird in einer öffentlichen Sitzung innerhalb von max. 45 Kalendertagen nach der Antragstellung getroffen. Der Grüne Tarif gilt bis zum 01.01.2030. Für Betreiber der Solarenergieanlagen gelten folgende Einspeisevergütungen: für Solaranlagen auf dem Boden – 0,4653 EUR; für Solarenergie auf dem Dach, bei Anlagen bis zu 100 KW – 0,4265 EUR, bei Anlagen über 100KW – 0,4459 EUR.
6. Absatz der elektrischen Energie nach den Einspeisevergütungen:
Die aus der Solarenergie erzeugte elektrische Energie kann direkt an Endverbraucher verkauft werden. Wenn der Strom im Stromgroßhandel verkauft wird, so erfolgt die Abnahme ausschließlich durch das Staatsunternehmen „Energorynok“. Die Entscheidung über die Aufnahme in die sog. Vereinigung von Mitgliedern des Großhandels wird innerhalb von 30 Tagen nach der Antragstellung bzw. Mitteilung aller Informationen getroffen. Beim Treffen einer positiven Entscheidung über die Aufnahme des Antragstellers in die sog. Vereinigung von Mitgliedern des Großhandels wird mit dem Antragsteller innerhalb von 28 Tagen ein Vertrag (Vertrag zwischen den Mitgliedern des Großhandels) abgeschlossen. Ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung des vorgenannten Vertrags kann die elektrische Energie im Großhandel zu Einspeisevergütungspreisen verkauft werden.



Forumsdiskussionen
Awarija in Ukraine-Nachrichten • Re: Die Ukraine hat Sanktionen gegen die Macher der Zeichentrickserie „Mascha und der Bär“ verhängt
„Inzwischen hat sich ja auch die Tagesschau etwas eingehender mit diesem Thema befaßt. Demnach seien indirekte Geldflüsse zum Kreml der Grund für das erfolgte Verbot der Serie. Ich schätze jedenfalls...“
Awarija in Ukraine-Nachrichten • Re: Die Ukraine hat Sanktionen gegen die Macher der Zeichentrickserie „Mascha und der Bär“ verhängt
„ Ist die Meldung überhaupt aktuell, die "Welt" schrieb offenbar schon 2023 über genau dieses Thema ?
“
Awarija in Ukraine-Nachrichten • Re: Die Ukraine hat Sanktionen gegen die Macher der Zeichentrickserie „Mascha und der Bär“ verhängt
„Kennt jemand vielleicht die Hintergründe dafür ? Soweit ich das sehe handelt es sich doch um eine völlig harmlose Kinderserie ohne jede Spur von Propaganda oä ?“
Awarija in Ukrinform • Re: Russland attackiert erneut Grenzübergang zu Moldau in Region Odessa, Verkehr gesperrt
„ Was meint "erneut" ??
Bislang glaubte ich daß man sich als Reisender zumindest in unmittelbarer Grenznähe sicher fühlen konnte ?
“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Bei Ankunft am Blockposten im Internet (nakordoni.eu) 4h Wartezeit und 40 PKW am Grenzübergang, einen Teil der Wartezeit sitzt man am Blockposten ab, die halten die PKW Warteschlange von dem eigentlichen...“
Frank in Berichte und Reisetipps • Re: Mit dem Zug in die Ukraine
„Auch wenn ich diese Verbindung toll finde, hätte ich ehrlicherweise Angst, von Polen aus in die Ukraine zu reisen. Die Polen werden immer gewaltsamer gegen Ukrainer und ukrainische Projekte. Außerdem...“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Ich dachte z.B. Krakovetz hat diese Spur nicht, jedenfalls bin ich in 2025 mit allen anderen bei den Ukrainern durchgeschleust worden, anschließend bei den Polen EU Spur..“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: Mit dem Zug in die Ukraine
„ Hallo julib77,
Bzgl. Ausreisen mit PKW nach Polen möchte ich Dir deutlich widersprechen, ich weiß nicht woher Du Deine Informationen beziehst.
Schau einfach hier einmal Thread nach "An welchem Grenzübergang geht's am schnellsten? Da musst Du nicht suchen, der steht derzeit auch immer weit oben. Auch wenn wir da, nur über die Abläufe und die Wartezeiten berichten, findest Du nicht einen Kommentar darüber, dass Ukrainer schlecht behandelt werden. (2025 bis heute, ca. 25 Ein- und Ausreisen)
Ich kann nur sagen, ich beobachte keinerlei Repressalien, ganz im Gegenteil, die Ukrainer werden respektvoll behandelt, ist stelle keinen Unterschied zu mir als Deutschen fest. Das einzig berichtenswerte ist, dass die meisten Ukrainer-Innen fotografiert werden, bei der Ein - und Ausreise. Dieser Vorgang läuft professionell ab, ich kann dabei keine "Erniedrigung " beobachten, es wird gelacht und gescherzt dabei und die Frauen richten ihre Haare etc. Damit es ein 'schönes" Bild gibt.
Bzgl. Ungarn kann ich nur von einer Einreise berichten in 2025 (noch unter Orban), an dem mir sehr gut bekannten Grenzübergang "Lushanka" (Berehove HU), die Ausreiseseite kann man beobachten, ich kann nichts berichten, d.h. für mich normale Abläufe bei der Ausreise, wie auch bei der Einreise. Normale PKW Schlange, ganz im Rahmen. Kurz um, mir ist damals nichts aufgefallen. Alles war SICHER, wie die letzten 70 Mal, als ich den Grenzübergang von 2004 an bis 2025 überquert habe. Ein- und Ausreise.
“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Ich werde am Sonntag ca. 12 Uhr auch wieder in Uhryniw Ausreisen. Dazu mal eine Frage, in Uhrnyiw gibt es ja die besagte EU-Spur, die ja durchweg bei den Ukrainern und den Polen die Ausreisezeit doch erheblich...“
julib77 in Berichte und Reisetipps • Re: Mit dem Zug in die Ukraine
„Auch wenn ich diese Verbindung toll finde, hätte ich ehrlicherweise Angst, von Polen aus in die Ukraine zu reisen. Die Polen werden immer gewaltsamer gegen Ukrainer und ukrainische Projekte. Außerdem...“
Awarija in Berichte und Reisetipps • Re: Mit dem Zug in die Ukraine
„Ups, ja. Irgendwie war zwar die Rede von einem durchgängig buchbaren Fahrschein, aber das bedeutet in der Tat wohl nicht auch zugleich eine unterbrechungsfreie und bequeme Fahrt mit der Bahn. Schade“
MHG1023 in Berichte und Reisetipps • Re: Mit dem Zug in die Ukraine
„Ja auf dem Papier sieht das wohl alles sehr einfach aus. Offenbar hat Leo da den Mund etwas zu voll genommen, scheint übrigens typisch für die private Verkehrsbranche zu sein. Soweit ich sehe hat sich...“
Awarija in Berichte und Reisetipps • Re: Mit dem Zug in die Ukraine
„Ja auf dem Papier sieht das wohl alles sehr einfach aus. Offenbar hat Leo da den Mund etwas zu voll genommen, scheint übrigens typisch für die private Verkehrsbranche zu sein. Soweit ich sehe hat sich...“
Awarija in Berichte und Reisetipps • Re: Mit dem Zug in die Ukraine
„ Obwohl der Leo-Express angeblich seit Juni den Betrieb auf dieser Strecke aufgenommen hat wird die "Bahnfahrt" über Przemysl nach UA wohl noch lange Zukunftsmusik bleiben.
Wie zu lesen ist gibt es noch nichtmal für das polnische Streckennetz eine Zulassung so daß derzeit dort wohl noch mit Bussen gefahren wird.
“
MHG1023 in Berichte und Reisetipps • Re: Mit dem Zug in die Ukraine
„изображение.png изображение.png Da muß man wohl mit den Daten etwas herumspielen ... Da wird wohl noch nicht täglich gefahren. Trotzdem Danke.“
MHG1023 in Berichte und Reisetipps • Re: Mit dem Zug in die Ukraine
„
Ist korrekt, aber ich finde man hätte trotzdem im Text gleich darauf hinweisen können.War aber nicht "böse" gemeint ...
Bis jetzt sind die Tickets auch noch nicht auf der Webseite buchbar - warum auch immer ...
Hab´s versucht - bekomme aber immer angezeigt "auf dieser Strecke fahren wir nicht"
“
MHG1023 in Berichte und Reisetipps • Re: Mit dem Zug in die Ukraine
„Man sollte aber explizit dazu schreiben, daß es ein Zug von LeoExpress ist - und nur auf deren Webseite kann man die Fahrkarten kaufen. Zumindest ist es die erste Umsteigefreie Verbindung von Deutschland...“
Eric in Recht, Visa und Dokumente • Re: Deklaration gebrauchter Kleidung beim Zoll
„Vielen Dank, mit einem Briefchen meiner Frau im Gepäck gab es keine Probleme“