Gem. Art. 24 des Gesetzes betreffend Aktiengesellschaften der Ukraine (nachfolgend auch „AGG“ genannt) können Aktien einer öffentlichen Aktiengesellschaft an einer Wertpapierbörse gehandelt werden. Gleichzeitig sieht Art. 24 AGG auch vor, dass Aktien von öffentlichen Aktiengesellschaften in die Börsenliste mindestens einer Wertpapierbörse (die Wertpapierbörsen in der Ukraine zählen selbstverständlich auch dazu) aufzunehmen sind. Die Aufnahme in die Börsenliste kann auf Antrag der öffentlichen Aktiengesellschaft erfolgen.
Die Aufnahme von Aktien in die Börsenliste bedeutet jedoch nicht, dass die Anforderungen des Art. 24 AGG automatisch erfüllt sind. Laut den Bestimmungen der Verordnung betreffend die Tätigkeit von Wertpapierbörsen, am 19. Dezember 2006 bestätigt durch die Kommission für Wertpapierangelegenheiten und Fondsmarkt, müssen Aktien regelmäßig, d.h. mindestens einmal pro zwei Monate (Wortlaut der Verordnung: pro 60 Kalendertage) an einer ukrainischen Börse gehandelt werden. Dieses Erfordernis gilt nicht für Aktien, die an einer nicht-ukrainischen Börse platziert sind.
Bei Verletzung der Anforderungen der vorgenannten Verordnung, wonach die in die Börsenliste aufgenommenen Aktien regelmäßig gehandelt werden müssen, sind solche Aktien aus der Börsenliste zu streichen (was von der Wertpapierbörse vorgenommen wird), es sei denn, es handelt sich um eine öffentlichen Aktiengesellschaft, die nur einen Aktionär hat.
Die Kommission für Wertpapierangelegenheiten und Fondsmarkt hat in ihren Erläuterungen zu dieser Problematik vom 08. September 2011 angegeben, dass die Streichung von Aktien aus der Börsenliste automatisch zur Verletzung der Anforderungen des Art. 24 AGG führt. Das heißt, die öffentlichen Aktiengesellschaften müssen dafür Sorge tragen, dass ihre Aktien nicht aus der Börsenliste gestrichen werden. Formell betrachtet muss somit mindestens eine Aktie pro zwei Monate – sofern die Aktien an einer ukrainischen Börse platziert sind – gehandelt werden.
Im Fall der Verletzung der Anforderung des Art. 24 AGG, d.h. Nichtaufnahme von Aktien in die bzw. deren Streichung aus der Börsenliste kann die Kommission für Wertpapierangelegenheiten und Fondsmarkt einen Beschluss fassen und die öffentlichen Aktiengesellschaft verpflichten, geeignete Maßnahmen zur Behebung der Rechtsverletzungen vorzunehmen. Wird dieser Beschluss von der öffentlichen Aktiengesellschaft ignoriert, kann die Kommission für Wertpapierangelegenheiten und Fondsmarkt gegenüber der öffentlichen Aktiengesellschaft Bußgelder in Höhe von 17.000 bis 85.000 UAH (umgerechnet ca. 1.550 bis 7.725 EUR) verhängen. Für eine wiederholte Verletzung innerhalb eines Jahres drohen der Aktiengesellschaft Bußgelder in Höhe von 85.000 bis 170.000 UAH (umgerechnet ca. 7.725 bis 15.500 EUR).
Unter Berücksichtigung der dargestellten Informationen, wird allen ukrainischen öffentlichen Aktiengesellschaften empfohlen, die Aufnahme ihrer Aktien in die Börsenliste mindestens einer Wertpapierbörse zu initiieren, wobei Aktien, die an einer ukrainischen Börse platziert sind, regelmäßig (mindestens einmal pro zwei Monate) gehandelt werden müssen.
Forumsdiskussionen
Frank in Nützliche und interessante Sachen • Re: Botschaftshinweise: Onlineeintragung in die "Deutschenliste" zur Krisenvorsorge
„"§ 107 Wahlbehinderung (1) Wer mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt eine Wahl oder die Feststellung ihres Ergebnisses verhindert oder stört ..." Hat mit seinem Anliegen irgendwie gar nix zu tun na...“
Bernd D-UA in Politik • Re: Der Ukraine droht ein schmerzhafter Abschied vom Donbass
„Toleranz ist das Stichwort und im Grunde befindet er sich zum großen Teil unter Gleichgesinnten und erkennt es nicht, sehr schade, allerdings sind seine Umgangsformen etwas eingeschränkt, was ebenso...“
Bernd D-UA in Nützliche und interessante Sachen • Re: Botschaftshinweise: Onlineeintragung in die "Deutschenliste" zur Krisenvorsorge
„@tombi Die Meinung anderer zu achten ist nicht so Dein Ding, Du musst sie ja nicht teilen. Dies ist aber eine grundlegende Regel einer Diskussion, daher macht die Diskussion mit Dir wenig Sinn, offensichtlich...“
Frank in Politik • Re: Der Ukraine droht ein schmerzhafter Abschied vom Donbass
„... keine macht den Drogen ... such dir mal Hilfe“
Tombi in Nützliche und interessante Sachen • Re: Botschaftshinweise: Onlineeintragung in die "Deutschenliste" zur Krisenvorsorge
„@tombi, das Land hat andere Probleme als Dir Deine Wahlunterlagen hinterher zu tragen. Soll auch so bleiben, kostet nur unnötig Steuergelder! Soweit alles Verstanden? Aha, wieder so ein Widerling der...“
Tombi in Politik • Re: Der Ukraine droht ein schmerzhafter Abschied vom Donbass
„Handrij, ich vermute Du bist ein FSB-Agent, da ich mit Euch Moördern nicht zusammen arbeiten möchte, und mir Deine Zensur zu peinlich ist: gehe ich, ich verlasse Dich & Deine Desinformation, deine...“
Tombi in MDR • Re: Ukraine-News: Russland meldet Rückeroberung von Großteil besetzter Kursk-Region
„Wer ist eigentlich so naiv, und verbreitet immer noch putinsche Propaganda Meldungen, in diesem Forum? Ihr wisst doch genau, dass der keinen mehr hoch bekommt. Ausser Lügen stemmt der doch gar nichts...“
Tombi in Ukraine-Nachrichten • Re: Kellogg muss Putin überzeugen, sich aus der Ukraine zurückzuziehen
„Quatsch, Kellogs muss nur Putin überzeugen, die Ukraine zu verlassen, und sein Morden einzustellen. wer schreibt diesen hinterhältige Putinschen Propaganda Artikel eigentlich, sind diese dämlich? Geht...“
Obm100 in MDR • Re: Ukraine-News: Selenskyj: USA können Russland zum Frieden zwingen
„Wohl eher umgekehrt. Putin würde es aus Angst vor amerikanischen Atomwaffen niemals wagen Alaska oder andere US-Territorien direkt anzugreifen. Von angeblicher Rechtlosigkeit der dort noch ansässigen...“
Awarija in MDR • Re: Ukraine-News: Selenskyj: USA können Russland zum Frieden zwingen
„Wohl eher umgekehrt. Putin würde es aus Angst vor amerikanischen Atomwaffen niemals wagen Alaska oder andere US-Territorien direkt anzugreifen. Von angeblicher Rechtlosigkeit der dort noch ansässigen...“
Obm100 in MDR • Re: Ukraine-News: Selenskyj: USA können Russland zum Frieden zwingen
„Mich würde es Interessieren, ob die Amis sich auch raushalten, wenn der Zwerg Alaska besetzt oder Teilbesetzt. Es könnte ja zu einem Atomkrieg kommen, wenn die Amis Truppen schicken. Sie senden anscheinend...“