Wie allgemein bekannt sein dürfte, können die Anteilseigner einer GmbH nicht ohne weiteres Gewinne aus dieser entnehmen, wie es z.B. ein Einzelunternehmer tun kann. Dies ist in der Ukraine nicht anders. Die wesentlichen die Gewinnausschüttung regelnden Vorschriften lassen sich dem ukrainischen Zivil-, dem Wirtschafts- und dem Steuergesetzbuch sowie dem Gesetz über Wirtschaftsgesellschaften entnehmen.
Jede Gewinnausschüttung beginnt mit einem entsprechenden Beschluss der Gesellschafterversammlung. Diese entscheidet darüber ob, wann und in welcher Höhe und Form die Gewinne (Dividende) ausgeschüttet werden. Laut dem ukrainischen Gesetz über Wirtschaftsgesellschaften müssen entsprechende Regelungen bereits in der Gesellschaftssatzung enthalten sein. Zu beachten ist allerdings, dass der dem Gesellschafter bei der Gewinnausschüttung zustehende Anteil seinem Anteil am Kapital der Gesellschaft entsprechen muss. Anders als in Deutschland ist eine hiervon abweichende Regelung bezüglich der Höhe des auf den Gesellschafter entfallenden Anteils nichtig.
Alleinige tatsächliche Voraussetzung für eine Gewinnausschüttung ist das Vorhandensein eines verteilungsfähigen Vermögenszuwachses der GmbH, was sich aus den ordnungsgemäß zu führenden Bilanzbüchern ergeben muss. Das ukrainische Recht sieht weder weitere Anforderungen noch eine Beschränkung der Gewinnausschüttung vor.
Nach dem Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Gewinnausschüttung ist die Dividende innerhalb der festgelegten Frist an die Gesellschafter abzuführen. Hierbei sind die steuerrechtlichen Vorschriften zu beachten.
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Dividenden, so wie in Deutschland auch, nicht von dem zu versteuernden Einkommen der GmbH abgezogen werden können. D.h., dass der Reingewinn (Unternehmensgewinn nach Abzug aller Kosten und Aufwendungen) zunächst mit der Körperschaftsteuer (einem Steuersatz von derzeit 19 %) zu besteuern ist. Diese ist vor (oder gleichzeitig mit) der Auszahlung der Dividenden in Form einer Steuervorzahlung an den Fiskus abzuführen.
Die vorgenannte Körperschaftssteuer (Steuervorauszahlung in Höhe von 19 %) wird u.a. in folgenden Fällen nicht abgeführt:
a) bei der Gewinnausschüttung an natürliche Personen
b) bei der Wiedereinlage der Dividende ins Stammkapital der ukrainischen GmbH
c) bei der Gewinnausschüttung durch Unternehmen, die Zahler der landwirtschaftlichen Pauschalsteuer sind.
Hinsichtlich der Höhe des Steuersatzes, dem die Dividendenausschüttung unterfällt, ist von Bedeutung, ob die Auszahlung an eine juristische oder natürliche Person erfolgt.
Erfolgt die Ausschüttung an eine natürliche Person, so hat sie in diesem Fall mit der Einkommensteuer in Höhe von derzeit 5 % zu rechnen. Diese 5 % werden von der ukrainischen Gesellschaft (Steueragent) an den ukrainischen Fiskus abgeführt.
Wird die Auszahlung der Dividenden an eine juristische Person geleistet, so hat die ukrainische Gesellschaft 15 % von dem Betrag der Dividenden vor (oder gleichzeitig mit) der Auszahlung der Dividenden an den ukrainischen Fiskus abzuführen.
Die Regelungen des ukrainischen Steuergesetzbuches werden von internationalen Steuerübereinkommen verdrängt. So auch durch das Abkommen zwischen Deutschland und der Ukraine zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern auf Einkommen und auf Vermögen (sog. Doppelbesteuerungsabkommen), welches einen niedrigeren Steuersatz vorsieht. Danach darf die Körperschaftssteuer, wenn der Empfänger der Dividenden der Nutzungsberechtigte und in Deutschland ansässig ist, folgende Prozentsätze nicht übersteigen:
a) 5 % des Bruttobetrages der Dividenden, wenn der Nutzungsberechtigte eine Gesellschaft (jedoch keine Personengesellschaft) ist, die unmittelbar über mindestens 20 % des Kapitals der die Dividenden zahlenden Gesellschaft verfügt
b) 10 % des Bruttobetrags der Dividenden in allen anderen Fällen.
Damit ein in Deutschland ansässiger Empfänger der Dividende in den Genuss der nach dem Doppelbesteuerungsabkommen anzuwendenden niedrigeren Steuersätze kommen kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- der Empfänger der Dividende muss tatsächlich in Deutschland ansässig sein, und ihm muss die tatsächliche wirtschaftliche Berechtigung am Gewinn (Gewinnnutzungsrecht) zustehen
- der Empfänger der Dividende muss der ukrainischen Gesellschaft bis zum Zeitpunkt der Dividendenauszahlung ein offizielles Schreiben vorlegen, dem sich entnehmen lässt, dass er in Deutschland steuerpflichtig ist. Ein derartiges Schreiben lässt sich in der Regel beim zuständigen Finanzamt beantragen. Das Schreiben ist mit einer Apostille zu versehen und muss gemäß dem ukrainischen Recht ins Ukrainische übersetzt werden. Das Schreiben ist bis zum Ende des Jahres, in dem es erteilt wurde, gültig.
Abschließend hat die gewinnauszahlende ukrainische Gesellschaft einen Bericht über den ausgezahlten Gewinn sowie die abgerechneten und entrichteten Steuern aus dem Gewinn des Nichtresidenten bei dem für sie zuständigen Steueramt einzureichen. Der Bericht ist für die Berichtsperiode zu erstellen, in der die Auszahlung der Dividenden erfolgte.
Die aus der Ukraine stammenden Einkünfte, die nach dem Doppelbesteuerungsabkommen dort besteuert werden können, werden von der deutschen Steuer freigestellt. Für die Dividenden gilt die Freistellung jedoch nur dann, wenn die Dividenden an eine in Deutschland ansässige Gesellschaft (jedoch nicht an eine Personengesellschaft) von einer in der Ukraine ansässigen Gesellschaft gezahlt werden, deren Kapital zu mindestens 10 % unmittelbar der deutschen Gesellschaft gehört.
Verfasser: Maxim Miskewych, Rechtsreferendar



Forumsdiskussionen
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„Ich vermute Geldmacherei! Immerhin kostet die bescheuerte Karte über 1000 Hrivnas+ Krankenversicherung für 2000 Hrivnas und ungefähr 300 Euro Absicherung beim Ernstfall, die aber kein Arzt der Ukraine...“
Frank in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
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Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Bin gestern Nachmittag um 15.00 Uhr Kiewzeit am Grenzübergang Zosin / Ustiluh eingereist. 12 PKW in der Schlange nach ca. 20 Minuten war ich im Grenzbereich, da erstmals die EU Spur nur EU Kennzeichen,...“
Frank in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
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Anuleb in Hilfe und Rat • Re: Mit ukrainischer Frau unter einem Dach
„Sie kann als Untermieterin bei Dir einziehen dadurch bildet Ihr keine Bedarfsgemeinschaft. Womöglich keine gute Idee. Unser Sozialamt z. B. wollte die Nebenkosten in einer ähnlichen Situation detailliert...“
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„Weshalb wollt ihr zusammenziehen, wenn Deine Rente nicht reicht? Du kannst diese Frau nicht ernähren? Dann ist sie doch bisher besser dran, hat ihr Bürgergeld und Wohnraum etc., Krankenversicherung hat...“
ukra in Hilfe und Rat • Re: Mit ukrainischer Frau unter einem Dach
„Sie kann als Untermieterin bei Dir einziehen dadurch bildet Ihr keine Bedarfsgemeinschaft. Nur Ihr BG wird gekürzt, wie viel weiß ich nicht. Erkundige Dich mal in diese Richtung.“
Obm100 in Recht, Visa und Dokumente • Re: Ich (Deutscher) und meine Freundin (Ukrainerin) zusammenleben = Welche Möglichkeiten?
„Wenn die Ukrainer/innen schon einen Flüchtlingsstatus haben, ist ein weiterer Status als Flüchtling in Europa nicht mehr möglich. Es zählt das Erstaufnahmeland. In Deutschland wird sie dann nicht mehr...“
Obm100 in Recht, Visa und Dokumente • Re: Aufenthaltsgenehmigungen müssen wieder erneuert werden
„Was soll der Quatsch wieder? Der Krieg noch voll im Gange, aber schon wird wieder an solchem Zeug raumgemacht. Haben die keine anderen Probleme?“
Obm100 in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Mittlerweile sind wieder Blockposten bei Korczowa bzw. Krakovez. Am letzten Dienstag jedenfalls wurde ich angehalten im Wald kurz vor der Grenzkontrolle. Wahrscheinlich brauchen sie wieder Männer an deren...“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„ Heute 10:30 Einreise in Urgyniw, waren bis Ende 40 Minuten, also sehr stabil, Montag, diese Uhrzeit...das läuft.
Heute wurde ich nach der polnischen "Endkontrolle" zur weiteren Kontrolle in die Garage eingeladen, hat mich mit Wartezeit, andere waren vor mir dran, genau eine 1h gekostet. Seit happens! Zu früh über die 40 Minuten gefreut.
Vielleicht mal noch eine Info, man fährt in d3n Zollbereich ein, es liegen dann 5 bis 6 Spuren vor einem, offensichtlich ist dann die Spur wo "alle" stehen, die ist ca. In der Mitte. Die EU Spur ist links davon, es gibt ein Leuchtzeichen (Leuchtreklame) über der Spur, die ist nur kaputt und man gerade noch das EU Symbol etc. erkennen. Dann passt das. Der PKW ist entscheidend, es dürfen dann auch Ukrainer im PKW sitzen.
“
Bernd D-UA in Recht, Visa und Dokumente • Re: Ich (Deutscher) und meine Freundin (Ukrainerin) zusammenleben = Welche Möglichkeiten?
„Einreise als Flüchtling, bedeutet......., nicht als Deine zukünftige Frau, bist dann erst einmal ihr Vermieter, mehr Hilfestellung gibt es jetzt aber nicht mehr.“
Bernd D-UA in Recht, Visa und Dokumente • Re: Ich (Deutscher) und meine Freundin (Ukrainerin) zusammenleben = Welche Möglichkeiten?
„Gehe auf das Ausländeramt Deiner Gemeinde und erkundige Dich, kann ja sein ich irre mich, derzeit können Ukrainer als Flüchtlinge einreisen und unterliegen dem Paragraphen 24, aufgtund dessen läuft...“
Bernd D-UA in Anzeigen • Re: UAid Direct Hilfstransporte
„Grundsätzlich könnte ich die Sachen mit in die Ukraine nehmen, bis Luzk, ABER Der Zoll und die Einfuhr muss geklärt sein und die Kosten und daran wird es wohl scheitern!“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Jetzt lief gestern um 23:30 Uhr alles wie geschmiert in Ustyluh/Zosin, Einreise UA in ca. 50 Minuten. Dieses Mal die Polen schnell 3 PKW, bei den Ukrainern länger, 2 Busse und sonst ein paar Fahrzeuge,...“