Am 15. Februar 2012 hat das Ministerkabinett der Ukraine Regelungen über das Verfahren der Verlängerung bzw. der Verkürzung von Aufenthaltsfristen für Ausländer und staatenlose Personen in der Ukraine verabschiedet.
Gemäß diesem Verfahren dürfen sich Ausländer und staatenlosen Personen, die ordnungsgemäß in die Ukraine einreisen, in der Ukraine zeitweilig aufhalten:
- während der von einem Visum erlaubten Frist im Fall der Einreise aus den Ländern mit dem visabedingten Eintritt, es sei denn, dass ein anderes Verfahren von internationalen Abkommen der Ukraine bestimmt ist; oder
- höchstens 90 Tage innerhalb von 180 Tagen ab dem Zeitpunkt der ersten Einreise aus den visafreien Ländern, es sei denn, dass ein anderes Verfahren von internationalen Abkommen der Ukraine bestimmt ist; oder
- während der Laufzeit eines Visums, höchstens allerdings 90 Tage innerhalb von den 180 Tagen ab dem Zeitpunkt der ersten Einreise gemäß dem vor dem 11. September 2011 erteilten Visum.
Die Aufenthaltsdauer der Ausländer und der staatenlosen Personen in der Ukraine wird dann verlängert, wenn:
- sie mit einem kurzfristigen Visum oder aus den visafreien Ländern gekommen sind und wesentliche Gründe für die Aufenthaltsverlängerung haben sowie alle erforderlichen Unterlagen vorlegen; dann der Aufenthalt wird für die Zeitdauer solcher wesentlichen Gründe, höchstens allerdings für 180 Tage ab dem Zeitpunkt der letzten Einreise in die Ukraine, verlängert;
- sie nach einem Transitvisum einreisen und sich wegen höherer Gewalt in der Ukraine bedingt aufhalten; dann wird der Aufenthalt für den für die Beseitigung der höheren Gewalt notwendigen Zeitraum verlängert. Dabei sollte ein Nachweis, der den Grund des bedingten Aufenthaltes und dessen Dauer bestätigt, vorhanden sein;
- sie mit einem langfristigen Visum einreisen und während der Visumlaufzeit aus wesentlichen Gründen keine temporären bzw. permanenten Aufenthaltsgenehmigungen beantragt haben; dann wird der Aufenthalt höchstens für einen Monat verlängert. Dabei sollten Nachweisunterlagen vorhanden sein.
Die Anträge auf Verlängerung der Aufenthaltsfristen in der Ukraine sind von Ausländern und staatenlosen Personen sowie von den einladenden Personen nicht früher als zehn und nicht später als drei Arbeitstage vor dem Ablauf der Aufenthaltsfrist bei den lokalen staatlichen Migrationsbehörden in dem entsprechenden Wohnbezirk zu stellen.
Das Ministerkabinett der Ukraine hat in demselben Dokument eine Liste der für die Verlängerung des Aufenthaltes erforderlichen Unterlagen sowie die Vorlagefristen für die einladenden Personen vorgesehen.



Forumsdiskussionen
ukra in Hilfe und Rat • Re: Mit ukrainischer Frau unter einem Dach
„Sie kann als Untermieterin bei Dir einziehen dadurch bildet Ihr keine Bedarfsgemeinschaft. Nur Ihr BG wird gekürzt, wie viel weiß ich nicht. Erkundige Dich mal in diese Richtung.“
Obm100 in Recht, Visa und Dokumente • Re: Ich (Deutscher) und meine Freundin (Ukrainerin) zusammenleben = Welche Möglichkeiten?
„Wenn die Ukrainer/innen schon einen Flüchtlingsstatus haben, ist ein weiterer Status als Flüchtling in Europa nicht mehr möglich. Es zählt das Erstaufnahmeland. In Deutschland wird sie dann nicht mehr...“
Obm100 in Recht, Visa und Dokumente • Re: Aufenthaltsgenehmigungen müssen wieder erneuert werden
„Was soll der Quatsch wieder? Der Krieg noch voll im Gange, aber schon wird wieder an solchem Zeug raumgemacht. Haben die keine anderen Probleme?“
Obm100 in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Mittlerweile sind wieder Blockposten bei Korczowa bzw. Krakovez. Am letzten Dienstag jedenfalls wurde ich angehalten im Wald kurz vor der Grenzkontrolle. Wahrscheinlich brauchen sie wieder Männer an deren...“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Heute 10:30 Einreise in Urgyniw, waren bis Ende 40 Minuten, also sehr stabil, Montag, diese Uhrzeit...das läuft. Heute wurde ich nach der polnischen "Endkontrolle" zur weiteren Kontrolle in die Garage...“
Bernd D-UA in Recht, Visa und Dokumente • Re: Ich (Deutscher) und meine Freundin (Ukrainerin) zusammenleben = Welche Möglichkeiten?
„Einreise als Flüchtling, bedeutet......., nicht als Deine zukünftige Frau, bist dann erst einmal ihr Vermieter, mehr Hilfestellung gibt es jetzt aber nicht mehr.“
Bernd D-UA in Recht, Visa und Dokumente • Re: Ich (Deutscher) und meine Freundin (Ukrainerin) zusammenleben = Welche Möglichkeiten?
„Gehe auf das Ausländeramt Deiner Gemeinde und erkundige Dich, kann ja sein ich irre mich, derzeit können Ukrainer als Flüchtlinge einreisen und unterliegen dem Paragraphen 24, aufgtund dessen läuft...“
Bernd D-UA in Anzeigen • Re: UAid Direct Hilfstransporte
„Grundsätzlich könnte ich die Sachen mit in die Ukraine nehmen, bis Luzk, ABER Der Zoll und die Einfuhr muss geklärt sein und die Kosten und daran wird es wohl scheitern!“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Jetzt lief gestern um 23:30 Uhr alles wie geschmiert in Ustyluh/Zosin, Einreise UA in ca. 50 Minuten. Dieses Mal die Polen schnell 3 PKW, bei den Ukrainern länger, 2 Busse und sonst ein paar Fahrzeuge,...“
cxmorph in Recht, Visa und Dokumente • Re: Ich (Deutscher) und meine Freundin (Ukrainerin) zusammenleben = Welche Möglichkeiten?
„Hallo, die Heirat an sich ist nicht sonderlich aufwändig und Bürokratisch, wenn man in der Ukraine heiratet. Bei Anreise Montag oder Dienstag, kann die heirat am Donnerstag oder Freitag derselben Woche...“
aust72 in Anzeigen • Re: UAid Direct Hilfstransporte
„Guten Tag, ich habe Kontakt zu einem Unfallchirurgen aus Sumy, der zur Zeit in einem Fronthospital arbeitet. Durch meinen Beruf habe ich aus Kliniken 10 Kisten (130kg) chirurgische Instrumente und Implantate...“
Ahrens in Recht, Visa und Dokumente • Re: Ich (Deutscher) und meine Freundin (Ukrainerin) zusammenleben = Welche Möglichkeiten?
„Hallo, die Heirat an sich ist nicht sonderlich aufwändig und Bürokratisch, wenn man in der Ukraine heiratet. Bei Anreise Montag oder Dienstag, kann die heirat am Donnerstag oder Freitag derselben Woche...“
cxmorph in Recht, Visa und Dokumente • Ich (Deutscher) und meine Freundin (Ukrainerin) zusammenleben = Welche Möglichkeiten?
„Hallo zusammen, ich (Deutscher und wohne in Süddeutschland) bin seit fast 4 Jahren mit einer Ukrainerin zusammen. Sie ist bei Kriegsbeginn aus der Ukraine in die Schweiz geflüchtet. Sie wohnt aktuell...“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Gestern Freitagnacht auf Samstag, 2 Uhr Kiewzeit, habe ich bei Zosin/Ustyluh ins Klo gegriffen, ca. 12 bis 15 PKW und pro Einlas nur 5 PKW..., der weitere Ablauf bei den Polen, unerträglich langsam, das...“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Meine derzeitige Ein- und Ausreisestrategie sieht wie folgt aus, Einreise am Grenzübergang in Ustyluh, zuletzt beide Grenzen in 18 Minuten passiert, Lichtgeschwindigkeit. 1 Uhr in der Nacht (Kiewzeit)...“