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Der Oberste Gerichtshof hat die Rechtmäßigkeit der Verstaatlichung der PrivatBank bestätigt

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Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels aus der Onlinezeitung Korrespondent.net. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.

Bildschirmfoto des Originalartikels auf Korrespondent.netBildschirmfoto des Originalartikels auf Korrespondent.net

Die Große Kammer des Obersten Gerichtshofs hat am Mittwoch, den 15. Februar, der Kassationsbeschwerde des Staates stattgegeben und das Verfahren im Fall einer Klage des ehemaligen Minderheitsaktionärs der PrivatBank, Alexander Dubilet, abgeschlossen, teilte der Pressedienst der Bank mit.

„Die Große Kammer des Obersten Gerichtshofs hat im Fall der Klage von Alexander Dubilet eine historische Entscheidung getroffen, die es unmöglich macht, die 2016 verstaatlichte PrivatBank an ihre früheren Eigentümer zurückzugeben“, heißt es in der Erklärung.

Dubilet wollte erreichen, dass die Verkaufs- und Kaufverträge der PrivatBank, die dazu führten, dass der Staat im Dezember 2016 das Eigentum an 100 % der PrivatBank erwarb, für ungültig erklärt werden.

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs bestätigte jedoch die Ungültigkeit des „Anti-Koloma“-Gesetzes Nr. 590-IX, das die Rückgabe von Bankanteilen, die vom Markt genommen wurden, an ihre früheren Eigentümer ausdrücklich verbietet.

Nach den Schluss- und Übergangsbestimmungen des Gesetzes Nr. 590-IX werden Gerichtsverfahren in Wirtschaftssachen gegen einen ehemaligen Bankteilnehmer eingestellt, wenn die vom Kläger gewählten Schutzmittel nicht den Anforderungen der Wirtschaftsprozessordnung der Ukraine entsprechen.

Die Bank stellte fest, dass der Fall von den weit

Übersetzer:   DeepL — Wörter: 216

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