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RosUkrEnergo erreichte Bestätigung des Stockholmer Urteils vor ukrainischen Gerichten

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Die Gesellschaft RosUkrEnergo, welche Dmitrij Firtasch und der OAO (Offene Aktiengesellschaft) „Gasprom“ gehört, hat vor ukrainischen Gerichten das Anrecht auf 12,1 Mrd. Kubikmeter Gas erreicht, die ihr „Naftogas“ erstatten soll. Doch das Kabinett und die NAK (Nationale Aktiengesellschaft) bestehen auf der Rückgabe von nur 5-6 Mrd. Kubikmeter unter Berücksichtigung der Schulden des Händlers in Höhe von 1,7 Mrd. Dollar. Schlüsselargument in dem Konflikt könnten die Schlussfolgerungen des zeitweiligen Untersuchungsausschusses der Werchowna Rada werden, die, den Informationen des “Kommersant-Ukraine” nach, die Beteiligung „Gasproms“ an der rechtswidrigen Gasentnahme beweisen.

Das Oberste Gericht hat die Berufung der NAK „Naftogas Ukrainy“ abgewiesen und damit das Unternehmen verpflichtet das Urteil des Stockholmer Schiedsgerichts umzusetzen – 12,1 Mrd. Kubikmeter Erdgas an den Schweizer Händler RosUkrEnergo (RUE; jeweils 50 Prozent Dmitrij Firtasch und „Gasprom“) zu erstatten. Die Angelegenheit wurde vom Richterkollegium unter dem Vorsitz von Wassilij Gumenjuk geprüft. Derart haben die ukrainischen Gerichtsinstanzen das Urteil des internationalen Schiedsgerichts bestätigt und jetzt könnte RUE die Umsetzung erreichen. Gestern hat das Ministerkabinett ebenfalls die Verordnung NR. 1061 vom 15. November veröffentlicht, die vorsieht, dass unabhängig von der Gasmenge, welche die NAK zu erstatten hat, die Steuerzahlungen des Unternehmens in vollständiger Höhe erstattet werden.

Anfang 2009 hatte „Naftogas“ auf Anordnung der ehemaligen Premierministerin Julia Timoschenko aus den Untertagegasspeichern des Landes 11 Mrd. Kubikmeter Erdgas, die RUE gehörten, entnommen. Grundlage dafür war das Anrecht vom Gashändler Schulden in Höhe von 1,7 Mrd. Dollar einzutreiben, die „Gasprom“ an „Naftogas“ abgetreten hatte. Doch die Gasentnahme unter Verrechnung der Schulden wurde nicht juristisch zwischen RUE und „Naftogas“ vollzogen. Gleichzeitig unterbrach „Gasprom“ den Verkauf an den Zwischenhändler, welches ihm die Erfüllung der Verträge in Europa verunmöglichte. Nichtsdestotrotz hatte RUE keine Ansprüche gegenüber dem russischen Monopolisten erhoben, dafür wandte er sich an das Stockholmer Schiedsgericht mit der Forderung 11 Mrd. Kubikmeter und 1,1 Mrd. Kubikmeter Strafzinsen von der NAK zu beschlagnahmen. Im Juni hatte das Gericht dem Zwischenhändler recht gegeben.

Die Pressesprecherin von „Naftogas“ Jelena Jurjewa erklärte dem “Kommersant-Ukraine”, dass es beim Unternehmen „niemanden gibt, der dieses Thema kommentieren möchte“. Auf Kommentare verzichtete man auch beim Energieministerium und bei „Gasprom“. „Wie immer kommentieren wir dieses Thema nicht“, sagte der Pressesprecher von RUE, Andrej Knutow. Kommentare wurden auch bei der Group DF von Dmitrij Firtasch nicht gegeben.

Derzeit diskutieren beide Seiten die Hauptschemata der Schuldtilgung. Den Worten eines hochgestellten Informanten beim Energieministerium nach bestehen das Energieministerium und die NAK darauf, dass bei „Naftogas“ das Recht auf Forderungen über 1,7 Mrd. Dollar von RUE verblieben ist. „Daher schlagen wird eine gegenseitige Verrechnung der Forderungen und die Rückgabe der übrigen 5-6 Mrd. Kubikmeter Gas an das Schweizer Unternehmen vor. Dabei dies schrittweise tuend – derart, dass sich in der Gasbilanz des Landes kein Loch auftut“, erzählte der Gesprächspartner des “Kommersant-Ukraine”.

Gleichzeitig sagt ein Informant bei „Gasprom“, dass das Unternehmen auf die Erstattung von 11 Mrd. Kubikmeter Erdgas gegenüber RUE besteht. „Das Unternehmen soll dieses Gas in kürzester Zeit verkaufen, bei uns abrechnen und ‘Gasprom’ erstattet ‘Naftogas’ dementsprechend 1,7 Mrd. Dollar“, erklärte man beim Unternehmen. Bislang haben sich die Seiten nicht darauf geeinigt, welches Rückgabeschema angewendet wird, präzisierte ein Informant des “Kommersant-Ukraine” bei RUE.

Das letzte Argument zum Vorteil des Kabinetts ist die Entscheidung des zeitweiligen Untersuchungsausschusses der Werchowna Rada zur Prüfung der Situation um RUE, betonte der Informant des “Kommersant-Ukraine” beim Energieministerium. Dessen Ergebnisse werden nicht veröffentlicht, doch, den Worten des Informanten des “Kommersant-Ukraine” nach, sind diese für RUE unvorteilhaft. Die Werchowna Rada stimmte für die Annahme des Berichts des Ausschusses, doch verbot sie dessen Publikation und die Vorlage bei der Staatsanwaltschaft.

Der Parlamentsabgeordnete Roman Swarytsch, der den Untersuchungsausschuss leitete, erzählte dem “Kommersant-Ukraine”, dass die Hauptschlussfolgerung des Ausschusses ist, dass „Gasprom“ Initiator der Schemen zur Entziehung der 11 Mrd. Kubikmeter von RUE ist und ebenfalls der Gerichtsklage gegen „Naftogas“ mit der Forderung diese Gasmengen zurückzugeben. „Gemäß den Schlussfolgerung der Untersuchungskommission ging die Initiative zum Abschluss des Abkommens im Januar 2009 von ‘Gasprom’ aus.Außerdem konnte RUE ohne Zustimmung ‘Gasproms’ keine Klage gegen ‘Naftogas’ einreichen“, fügte Swarytsch hinzu. „Dabei forderte ‘Gasprom’, dass in der dritten Vorlage beim Stockholmer Schiedsgericht alle Verweise auf die Firma, als Initiator der Unterzeichnung des Abkommens zur Entnahme der 11 Mrd. Kubikmeter Erdgas, entfernt wurden. Im Gegenzug forderte die ukrainische Seite die Klage zurückzuziehen und die russische Seite stimmte zu. Doch dies fand nicht statt.“

Der Meinung von Roman Swarytsch nach zeugt dies alles davon, dass „Gasprom“ persönlich die Verantwortung für die vorliegende Situation trägt. „Das ist ein hinreichend starkes Argument für die ukrainische Seite, um Zugeständnisse des russischen Monopolisten zu erreichen und nur einen Teil des Gases zu erstatten und dies mit Verzögerung. Gemäß diesen Materialien trägt ‘Gasprom’ faktisch eine größere Verantwortung für die vorliegende Situaiton als ‘Naftogas’, welche kein Scheitern der Schemen vor Gericht einleitete“, unterstrich Sergej Paschinskij, Mitglied des Energieausschusses der Werchowna Rada.

Oleg Gawrisch, Natalja Grib

Quelle: Kommersant-Ukraine

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Übersetzer:   Andreas Stein — Wörter: 842

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„Einreise als Flüchtling, bedeutet......., nicht als Deine zukünftige Frau, bist dann erst einmal ihr Vermieter, mehr Hilfestellung gibt es jetzt aber nicht mehr.“

„Gehe auf das Ausländeramt Deiner Gemeinde und erkundige Dich, kann ja sein ich irre mich, derzeit können Ukrainer als Flüchtlinge einreisen und unterliegen dem Paragraphen 24, aufgtund dessen läuft...“

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