Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels des Onlineportals RBK Ukrajina. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.
Bildschirmfoto des Originalartikels auf rbc.ua
Der Prozess könnte sich bis zum Frühjahr hinziehen. Die Änderungen an den ersten fünf Punkten der ukrainischen Gesetzgebung zu nationalen Minderheiten werden bereits im September umgesetzt, während die übrigen Fragen bis Mai 2027 vereinbart werden sollen.
Dies erklärte der ukrainische Botschafter in Ungarn, Fedir Sandor, in einem Interview mit RBK Ukrajina.
„Im September werden die Änderungen bezüglich der Punkte 1–5 des ersten Teils in die ukrainische Gesetzgebung umgesetzt. Doch diese Punkte enthalten wiederum Unterpunkte, und diese wiederum Unterunterpunkte, weshalb man nicht von ‚11 Fragen‘ sprechen kann. Hinzu kommt, dass sie sich gegenseitig überschneiden“, erklärte Sandor.
Seinen Angaben zufolge sollen die Punkte 6 bis 10 tatsächlich bis Mai abgestimmt und umgesetzt werden, und der 11. Punkt wurde den zuständigen Fachräten zur Prüfung vorgelegt und wird gemäß den entsprechenden Verfahren behandelt, da es sich um eine Vertretung im Parlament handelt.


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