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Ukrainisch-Ungarische Kompromisslosigkeit

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Die Beziehungen zwischen Kiew und Budapest waren zu allen Zeiten freundschaftlich und ausgeglichen (vor allem im Vergleich mit den Beziehungen Ungarns zu anderen Nachbarländern, in denen ebenfalls ungarische Minderheiten leben). Offensichtlich zählt man in Kiew darauf, dass etwa 150 000 ungarische Ukrainer eine zu unbedeutende Größe darstellen, um die politische Wetterlage zu bestimmen, und darum sieht man durch die Finger auf die Aktivität seines Nachbarn hinsichtlich des Schutzes der Interessen ausländischer Ungarn. Dabei bewerten einige andere Länder diese Aktivitäten als Einmischung in innere Angelegenheiten.

Doch Mitte Oktober tauchte in den bis dahin himmelblauen bilateralen Beziehungen ein erstes Wölkchen auf: Auf der Sitzung der gemischten ungarisch-ukrainischen Regierungskommission zu Fragen der Sicherstellung der Rechte nationaler Minderheiten wurde kein Protokoll verfasst. In der gesamten 18-jährigen Geschichte der Existenz der Kommission war dies das erste Mal.

Die gemischte ungarisch-ukrainische Regierungskommission zu Fragen der Sicherstellung der Rechte nationaler Minderheiten wurde 1993 gegründet. Auf der Grundlage ihrer Protokolle treffen die Regierungen beider Staaten Entscheidungen, die die Interessen der ukrainischen und ungarischen Minderheiten betreffen. Ihre Arbeit war dergestalt, dass die nächsten Schritte auf der Grundlage der Protokolle der vorhergehenden Sitzungen und in Abhängigkeit von auf ihnen getroffenen Entscheidungen unternommen werden. Gewöhnlich ähnelt jedes Protokoll dem nächsten sinngemäß zu mehr als der Hälfte.

Der Geschäftsordnung entsprechend trifft sich die Kommission jedes Jahr, doch in den letzten 3 Jahren kam sie überhaupt nicht zusammen. Wie ZN.UA in dieser Angelegenheit ein Vertreter der ungarischen Seite mitteilte, waren die Zeiten schwierig. Wegen der Krise war es sowohl der Ukraine als auch Ungarn nicht nach Regierungstreffen.

Und am 19. und 20. Dezember letzten Jahres, nach einer dreijährigen Unterbrechung, versammelte sich die Kommission in Budapest wieder (von ukrainischer Seite war ihr Kopräsident der erste Stellvertretende Minister für Kultur und Tourismus Juri Boguzki, von ungarischer Seite die stellvertretende Staatssekretärin für internationale Beziehungen Zsuzsanna Répási). Um ergebnislos zu enden.

Zum Stein des Anstoßes wurden zwei Punkte, auf welchen die ungarische Seite bestand. Der erste war die Schaffung des administrativen Theißkreis (Pritisjanskyi-Kreis) in Transkarpatien mit einem kompakten ungarischen Siedlungskern. Der zweite ist die Sicherstellung der Bedingungen für den Einzug der Vertreter der ungarischen Minderheit in die Werchowna Rada. Lasst uns bei diesem Punkt etwas länger verweilen.

Der Theiß-Kreis ist der vergangene Traum der ungarischen Organisationen in Transkarpatien. Sie wollen die administrativen Grenzen einiger Kreise in Transkarpatien ändern und auf deren Grundlage einen einzigen gründen (mit den gleichen Funktionen wie bei jeder anderen administrativ-territorialen Einheit der Ukraine), der 110 bis 120 Tausend transkarpatischer Ungarn umfassen (wir erinnern uns: In Transkarpatien leben insgesamt etwa 150 Tausend Ungarn, was 12,1 % der dortigen Bevölkerung ausmacht).

Der Wunsch der Ungarn nach Erhaltung ihrer Eigenarten und Geschlossenheit mittels der Gründung eines eigenen Kreises ist verständlich. Wie auch die kühle Haltung der Ukraine dazu verständlich ist. Erstens ist die Gründung eines separaten Kreises schon aus rein technischer Sicht problematisch. Dem Bodengesetz der Ukraine nach liegt dies in der Kompetenz der Werchowna Rada, die die Eingabe des transkarpatischen Gebietsrates verhandeln muss. Davor müssen die örtlichen Räte Referenden initiieren und durchführen, deren Resultate sie dann bestätigen.

Aber das ist nur die technische Seite der Frage. Das Wichtigste ist, dass Transkarpatien eine multiethnische Region ist, deswegen wäre die Gründung einer territorial-administrativen Einheit nur für die Ungarn ungerecht in den Augen anderer ethnischer Minderheiten (welche ebenso auf „eigenen“ Kreisen bestehen können), eine Neuordnung der Regionen nach nationalen Merkmalen ist absolut unzulässig. Letztendlich darf man auch nicht die Kleinigkeit außer Acht lassen, dass solche Schöpfungen die Entstehung von Separatismus fördern können. Für Beispiele muss man nicht lange suchen. In Transkarpatien gibt es einen Kreis, den man mit vollem Recht „national“ nennen kann – den Beregower Kreis mit einem Anteil ungarischer Bevölkerung von 76,3 %. An die skandalöse Geschichte des Entschlusses des Beregower Kreisrates über die Verwendung der ungarischen Hymne, was nicht nur die ganze Region in Erregung versetzte, werden sich die Leser von ZN.UA noch gut erinnern (Ausgaben vom 24.6. und 16.9.2011).

Was die zweite Frage angeht, den Einzug der ungarischen Vertreter in die Werchowna Rada, so verwies die ungarische Seite auf das Argument der eigenen Wahlgesetzgebung, deren Änderungen im vorigen Jahr verabschiedet worden waren. Dem neuen Wahlrecht entsprechend können auf staatlicher Ebene anerkannte Minderheiten (insgesamt 14, darunter die ukrainische und russinische) eigene Vertreter ins Parlament wählen. In Wirklichkeit ergibt sich eine solche Möglichkeit nur theoretisch. Die nächsten Parlamentswahlen in Ungarn finden 2014 statt, und zwar nach einem gemischten System. Außer dem obligatorischen Mehrheitsstimmzettel erhält der Wähler auf Wunsch noch einen zweiten: eine gesamtstaatliche oder ethnische Parteiliste – für die eigene Minderheit. Um einen Abgeordneten-Kandidaten registrieren zu können, muss der Vertreter der Minderheit mindestens 1500 Unterschriften sammeln und 13.000 Stimmen sind nötig, um ins Parlament zu gelangen. Unter solchen Bedingungen haben nur zwei Minderheiten eine reale Chance darauf, ihre Vertreter in Parlament zu bringen: Die Roma und die Deutschen. Das teilte ZN.UA der Leiter der Gesellschaft für ukrainische Kultur in Ungarn, Jaroslaw Chortjani, in einem Telefongespräch mit. Die ukrainische Minderheit in Ungarn zählt insgesamt 5.000 Menschen, weswegen ihr Kandidat nicht einmal theoretisch Abgeordneter werden kann. Der Leiter des „Nationalkreises“ kann, da er nicht die notwendigen Stimmen für einen Parlamentssitz zusammenbekommt, als Vertreter seiner nationalen Minderheit ohne Stimmrecht in das oberste gesetzgebende Organ entsandt werden.

Mit der Einbringung des Arguments der eigenen Wahlgesetzgebung beharrte die ungarische Seite darauf, dass die Ukraine ebenso Voraussetzungen schafft für den Einzug der Vertreter der ungarischen Minderheit in die Werchowna Rada, dazu noch zu den Wahlen in diesem Jahr. Die ukrainische Wahlgesetzgebung sieht bekanntermaßen keine separaten nationalen Kreise vor und eine Einführung solcher bis zu den nahenden Wahlen ist absolut unrealistisch. Übrigens ist dies für die ungarische Minderheit auch gar nicht nötig, wie die Erfahrungen der vergangenen Jahre bezeugen. Jedes Mal, wenn die Ukraine Wahlen nach Mehrheitswahlrecht durchführte (1994, 1998 und 2002), siegte im Gebiet des ungarischsprachigen Beregower Kreises und des Winogradower Kreises immer der ungarische Kandidat. Der Punkt über die Erfassung der Siedlungsdichte der nationalen Minderheiten zur Aufstellung der Wahlkreise wurde nur im Wahlgesetz 1998 berücksichtigt. Dieses Mal befürchten die Ungarn, dass alles anders kommt. Und sie haben dafür wahrscheinlich bestimmte Gründe. Sechs transkarpatische Direktwahlkreise sind bereits inoffiziell zwischen der Partei der Regionen und dem „Jedinyj Zentr/Einheitszentrum“ aufgeteilt, für jeden drei (Dies bestätigte offiziell der Gouverneur der Region A. Ledid, obgleich W. Baloga kürzlich wörtlich die Einteilung Transkarpatiens in Kreise so kommentierte: „Ich habe bisher noch mit niemandem etwas vereinbart“). Der sogenannte ungarische Kreis, in dem sich der Beregower Kreis und der Winogradowskij-Kreises befinden, fiel mit der Aufteilung dem Vertreter der Regionalen zu, dem ersten Stellvertreter des Gouverneurs der Region Iwan Buschek. Die Grenzen der Wahlkreise wurden von Zentrisbirkom (Zentrale Wahlkommission – Anm. d. Ü.) noch nicht festgelegt, aber die Ungarn sind sich sicher: Sie werden so auf den Pro-Regierungs-Kandidaten zugeschnitten, dass die ungarische Bevölkerung zur Minderheit wird. Deswegen besteht die ungarische Seite besonders aktiv auf die Sicherstellung des Einzugs des Abgeordneten seiner Minderheit ins Parlament.

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In der gemischten Regierungskommission wurden auch andere Fragen erörtert, unter anderem über die Unterstützung Ungarns für die ungarischen national-kulturellen Gemeinschaften in Transkarpatien. Was zu über 90 % nur eine einige ungarische Organisation betrifft. Im Übrigen ist dies schon wieder ein anderes Thema. Die Hauptstreitigkeiten drehten sich um die bereits besprochenen zwei Punkte.

Wie ZN.UA erfuhr, ging die Sitzung am ersten Tag bis zwei Uhr nachts, wobei die ukrainische Seite sich einem Druck der ungarischen ausgesetzt fühlte. Zu einem gewissen Zeitpunkt warnte der Vertreter der Ukraine, dass, wenn die Fragen nicht angemessen diskutiert werden, die ukrainische Delegation den Sitzungssaal verlässt. Bis dahin war die Intervention nicht gekommen, aber letztendlich wurde ohnehin kein Protokoll geschrieben.

„Die ukrainische Delegation bemühte sich, einige prinzipielle Positionen der ungarischen zu verhandeln“, teilte ZN.UA der stellvertretende Vorsitzende der Transkarpatischen OGA (Oblgosadministratsija – Regionalverwaltung, Anm. d. Ü.) Iwan Katschur mit, der an den Verhandlungen als stellvertretender Kopräsident teilnahm. „Erstens das Abgrenzen und Absprechen der Fragen mit den anderen ungarisch-ukrainischen Kommissionen (Es gibt noch eine Kommission zur grenzüberschreitenden Kooperation in Wirtschaftsfragen). Zweitens, nicht diejenigen Fragen zur Diskussion zu bringen, die nicht in den Kompetenzbereich der Kommission fallen (u.a. die Gründung des Theißkreises). Zum Dritten, diejenigen Fragen herauszunehmen, die der ukrainischen Gesetzgebung widersprechen (u.a. der Einzug des Vertreters der ungarischen Minderheit in die Werchowna Rada). Außerdem erklärten wir bereits, dass Transkarpatien eine multiethnische Region ist, weswegen die Beziehung der Behörden zu allen in ihr existierenden Minderheiten gleichwertig ist, ohne irgendwelche Bevorzugungen. Leider teilten diese Punkte unsere ungarischen Kollegen nicht, so das kein Kompromiss erreicht wurde…“.

„Die Frage der Gründung des Theißkreises wurde noch Ende der 90er Jahre mit der „Gemeinschaft der ungarischen Kultur in Transkarpatien (OWKS)“ zur Sprache gebracht und mehrmals mit der ukrainischen Seite besprochen“, sagte ZN.UA der Leiter der OWKS Miklos Kovasz, der an der Arbeit der gemischten Regierungskommission teilnahm. „2004 wurde dieser Punkt in die Vereinbarung über Zusammenarbeit zwischen der OWKS und dem Präsidentschaftskandidaten Viktor Juschtschenko aufgenommen. Wir verpflichteten uns, W. Juschtschenko während des Wahlkampfes zu unterstützen, und er im Falle des Wahlsieges die Angelegenheiten der transkarpatischen Ungarn, zuvorderst die Gründung des Theiß-Kreis. Die OWKS hat ihre Verpflichtungen erfüllt, was V. Juschtschenko angeht, so ist er ukrainischer Politiker und hält folglich sein Wort nur im Falle unbedingter Notwendigkeit. Den Punkt über den Theiß-Kreis erschien mehrmals in den Protokollen der vorhergehenden Sitzungen der Kommission, die ukrainische Seite versprach eine gründliche Behandlung der Angelegenheit. Warum sie jetzt derartig kategorisch dagegen auftritt, ist unklar. Was den Direktwahlkreis angeht, der den Beregower- und den Winogradower-Kreis umfasst, so hat die Partei der Regionen mit dem „Einheitszentrum“ eindeutig entschieden, dass ein Ungar nicht durchkommen wird. Die früheren Grenzen des Gebietes wurden so gezogen, dass die Ungarn einen Anteil von 52-53 % hatten. Jetzt ordnet man sie so, dass er etwa ein Drittel beträgt. Diese politische Entscheidung wurde auf hoher Ebene getroffen und die Forderung der ukrainischen Seite nach Nichtaufnahme des entsprechenden Punktes in das Protokoll bestätigt dies noch.

Das Ergebnis der Kommission könnte man auch als direkte Widerspiegelung der Politik des ungarischen Premiers Viktor Orban verstehen (2010 trug seine konservative Partei einen überzeugenden Sieg bei den Parlamentswahlen davon). Er stärkte die Arbeit an äußeren Angelegenheiten und erklärte den Schutz der Interessen im Ausland lebender Ungarn zur Priorität. Die Politik Ungarns hat bereits eine Reihe heftiger Reaktionen vonseiten seiner Nachbarstaaten hervorgerufen, in denen eine ungarische Minderheit lebt, besonders Slowakei und Rumänien. Die Ukraine hat die Aktivität seines Nachbarn immer, um es diplomatisch auszudrücken, rücksichtsvoll zur Kenntnis genommen, beziehungsweise – überhaupt nicht. Sie ignorierte die Anerkennung der russinischen Minderheit durch Ungarn auf höchster Ebene, verschloss die Augen vor dem ungarischen Gesetz über die doppelte Staatsbürgerschaft, eine Handlung, die sich auch auf die transkarpatischen Ungarn erstreckt (s. ZN.UA vom 18. Februar 2011: „Schweigen – ein Zeichen des Einverständnisses?“) und schenkt der Aufnahme der transkarpatischen Ungarn in den Treueeid Ungarns keine Aufmerksamkeit (ZN.UA vom 13. Mai 2011: „Ich schwöre die Treue zu Ungarn“). Das schwächste Glied zerbricht bekanntermaßen zuerst, weswegen es sich für Kiew lohnt, bereit zu sein für weitere Aktivitäten Budapests in dieser Richtung.

Demnächst muss ein Besuch des ukrainischen Premiers Nikolai Asarow in Ungarn stattfinden (der geplant war für den 26./27. Januar, aber verschoben wurde). Offensichtlich werden die Fragen, die in der Kommission nicht entschieden wurden, dieses Mal angesprochen.

20. Januar 2012 // Wladimir Martin

Quelle: Serkalo Nedeli

Übersetzer:   Andre Müller — Wörter: 1875

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