Der Präsident der Ukraine, Wiktor Juschtschenko, erklärte, dass er kein Veto gegen das Gesetz “Zur Festsetzung des Existenzminimums und des Mindeslohnes”, welches von der Werchowna Rada am 20. Oktober beschlossen wurde, einlegen wird.
Wie UNIAN berichtet, sagte er dies heute bei seinem Arbeitsbesuch in der Oblast Transkarpatien, auf die Frage von Journalisten antwortend.
“Diese staatlichen Standards wurden angehoben, offensichtlich aufgrund der politischen Situation, doch, verzeihen Sie, angehoben von wem? Einer politischen Kraft die kein Mitglied der Parlamentsmehrheit ist und das Parlament beschließt das vorliegende Gesetz. Ich stimme mit dem Parlament überein”, sagte der Präsident.
Juschtschenko fügte ebenfalls hinzu, dass er morgen die Begründung für seine Entscheidung veröffentlichen wird.
Wie UNIAN berichtete, hatte die Werchowna Rada am 20. Oktober das Gesetz “Zur Festsetzung des Existenzminimums und des Mindestlohnes für das Jahr 2010” beschlossen. Dafür stimmten 254 von 429 anwesenden Abgeordneten. Dagegen stimmte geschlossen die Fraktion des Blockes Julia Timoschenko und teilweise die Fraktion von “Unsere Ukraine – Nationale Selbstverteidigung”.
Über das Gesetz wird das Existenzminimum für eine Person im Verlaufe eines Monats vom 1. November 2009 auf 701 Hrywnja, vom 1. Januar 2010 auf 824 Hrywnja, vom 1. April an auf 830 Hrywnja, vom 1. Juli an auf 843 Hrywnja, vom 1. Oktober an auf 861 Hrywnja und vom 1. Dezember an auf 875 festgesetzt.
Außerdem legt das Gesetz den Mindestlohn vom 1. November 2009 an auf 744 Hrywnja, vom 1. Januar 2010 auf 869 Hrywnja, vom 1. April an auf 884 Hrywnja, vom 1. Juli auf 888 Hrywnja, vom 1. Oktober auf 907 Hrywnja und vom 1. Dezember an auf 922 Hrywnja fest.
Für das Jahr 2009 hatte das Ministerkabinett der Ukraine den Mindestlohn auf folgende Werte festgelegt: von 1. Januar an – 605 Hrywnja, 1. April – 625 Hrywnja, von 1. Juli – 630 Hrywnja, von 1. Oktober – 650 Hrywnja, von 1.Dezember – 669 Hrywnja.
Am 25. Oktober verlautbarte der Internationale Währungsfonds, dass er darauf hofft, dass dieses Gesetz vom ukrainischen Präsidenten per Veto gestoppt wird.
Die Nichterhöhung der Minimalstandards stellt, gemäß dem Memorandum über die Zusammenarbeit der Ukraine mit dem IWF, eine der Bedingungen der Fortsetzung der Zusammenarbeit und der Zuweisung der vierten Tranche des stand-by Kredites des IWFs Mitte November in Höhe von 2,5 Mrd. Sonderziehungsrechten (mehr als 3,7 Mrd. Dollar) dar.
Quelle: UNIAN


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„Sie kann als Untermieterin bei Dir einziehen dadurch bildet Ihr keine Bedarfsgemeinschaft. Nur Ihr BG wird gekürzt, wie viel weiß ich nicht. Erkundige Dich mal in diese Richtung.“