Das Kündigungsrecht ist in der Ukraine im Arbeitsgesetzbuch geregelt, welches noch aus der Zeit der Sowjetunion stammt (das Gesetz ist aus dem Jahre 1971) und seither oft geändert wurde. Dieses sieht neben einer Kündigungsfrist von mindestens zwei Wochen hohe Anforderungen an eine Kündigung vor. Im Zusammenspiel mit den von Gesetzes wegen umfangreichen Befugnissen des GmbH-Geschäftsführers ergeben sich daraus viele Risiken für die Gesellschaft, die sich bei einer wohlüberlegten und entsprechend ausgeübten Kündigung vermeiden lassen.
Eine dem deutschen Recht vergleichbare ordentliche Kündigung unter Beachtung bestimmter Fristen kennt das ukrainische Arbeitsrecht nicht. Das Gesetz sieht lediglich die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung aus abschließend im Gesetz geregelten Gründen vor. Diese lauten für alle Arbeitnehmer, einschließlich des Geschäftsführers, folgendermaßen:
- Änderung der Unternehmensstruktur und des Unternehmenszwecks, darunter auch Auflösung, Umwandlung, Insolvenz, Personalabbau;
- Festgestellter Mangel an Qualifikation bzw. mangelnder Gesundheitszustand des Arbeitnehmers, der ihn in der Erfüllung seiner Arbeitspflichten hindert bzw. ihm diese unmöglich macht;
- Systematische Nichterfüllung der Arbeitspflichten ohne wichtigen Grund, wenn gegen den Arbeitnehmer bereits ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde;
- Fernbleiben von der Arbeit ohne wichtigen Grund (darunter auch Abwesenheit vom Arbeitsplatz über 3 Stunden);
- Andauernde Arbeitsunfähigkeit von über vier Monaten hintereinander mit Ausnahme der gesetzlich vorgesehenen Fälle;
- Wiederanstellung einer Person, der zuvor den betreffenden Arbeitsplatz bereits innehatte;
- Erscheinen am Arbeitsplatz im Alkohol- oder Drogenrausch;
- Diebstahl am Arbeitsplatz.
Für bestimmte Arbeitnehmergruppen, einschließlich des Geschäftsführers und seiner Stellvertreter, sieht das Gesetz eine Reihe weiterer Kündigungsgründe vor. Diese lauten folgendermaßen:
- Einmalige grobe Verletzung der Arbeitspflichten durch den Geschäftsführer;
- Schuldhafte Handlungen des Geschäftsführers, die eine verzögerte Auszahlung des Gehalts an Mitarbeiter verursacht haben;
- Nichterfüllung bzw. nichtgehörige Erfüllung der Arbeitspflichten des Geschäftsführers.
Wenn keiner dieser Gründe vorliegt, ist eine rechtswirksame Kündigung nicht möglich. Daher ist es ratsam, die von Gesetzes wegen eingeräumte Möglichkeit zu nutzen, mit einem GmbH-Geschäftsführer einen sog. schriftlichen „Arbeitskontrakt“ abzuschließen. In einem Arbeitskontrakt können die Dauer des Arbeitsverhältnisses, die Pflichten und Rechte des Arbeitgebers und Arbeitnehmers, Lohnzahlungen und vom Gesetz abweichende Kündigungsgründe vereinbart werden.
So lassen sich z.B. ein Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot oder ein Verstoß gegen die Wahrung des Geschäftsgeheimnisses als Kündigungsgründe in den Arbeitskontrakt aufnehmen. Voraussetzung der Kündigung ist jedoch, dass die Kündigungsgründe eindeutig und unmissverständlich im Arbeitskontrakt geregelt und dem Geschäftsführer bekannt sind. Das bedeutet, dass jeder einzelne Kündigungsgrund ausdrücklich im Arbeitskontrakt erwähnt sein muss, eine allgemeine, der Konkretisierung bedürftige Regelung wie z. B. „Verstoß gegen die Treuepflicht“ wäre unwirksam.
Wenn ein Kündigungsgrund vorliegt und wenn die Gesellschafter die Kündigung des Geschäftsführers ordnungsgemäß beschlossen haben, muss der Geschäftsführer spätestens zwei Wochen vor dem Kündigungstermin davon in Kenntnis gesetzt werden. In dieser Zeit besteht, wie die Praxis leider gezeigt hat, ein hohes Risiko, dass der Geschäftsführer diese Zeit nutzt, um sich persönlich aus dem Gesellschaftsvermögen zu bereichern oder seine Vertretungsmacht dazu zu missbrauchen, um für die Gesellschaft nachteilige Geschäfte mit Dritten abzuschließen.
Um diesem Problem vorzubeugen, sollte der Geschäftsführer mit der Kündigung gleichzeitig seines Amtes enthoben werden. Nach dem ukrainischen Recht darf der Geschäftsführer jederzeit seines Amtes enthoben werden, sofern in der Satzung keine Gründe für die Amtsenthebung vorgesehen sind. Es ist ratsam, eine entsprechende Kopplungsvorschrift bereits im Arbeitsvertrag zu vereinbaren. Zu beachten ist jedoch, dass die Amtsenthebung selbst nicht mit der Kündigung gleichzusetzen ist, so dass der Geschäftsführer bis zur Kündigung weiterhin seinen Anspruch auf Gehaltszahlungen behält.
Von der Entscheidung der Gesellschafter über die Abberufung und Kündigung des Geschäftsführers ist zunächst dieser selbst zu informieren. Es ist ratsam, den Geschäftsführer bereits zu der entsprechenden Gesellschafterversammlung zu laden, wobei ein schriftliches Kündigungsschreiben dadurch nicht entbehrlich wird. Des Weiteren sollte eine entsprechende Mitteilung an den Handelsregisterregistrator erfolgen, damit eine entsprechende Änderung im Handelsregister eingetragen werden kann. Empfehlenswert ist auch eine Mitteilung an die kontoführende Bank. Um vollends sicher zu gehen, kann eine entsprechende Mitteilung an die bekannten Geschäftspartner der Gesellschaft erfolgen, mit denen der Geschäftsführer im geschäftlichen Kontakt stand.
Mehr Informationen zu diesem Thema in der bnt Broschüre «Geschäftsführer in der Ukraine»
Verfasser: Maxim Miskewych – Rechtsreferendar
Forumsdiskussionen
Bernd D-UA in MDR • Re: Ukraine: Trotz Krieg Touristen
„@lev dann wünsche ich Dir eine gute Reise, es war sehr schön in LVIV, muss unbedingt nochmals so eine Rundreise machen. Ich habe so wundervolle Menschen kennengelernt, ich bin zutiefst beeindruckt! Es...“
lev in MDR • Re: Ukraine: Trotz Krieg Touristen
„Danke Bernd für deine Eindrücke. Ich fahre Ende Mai wieder für mehrere Wochen nach Lviv. Nicht um Urlaub zu machen, sondern in unsere Wohnung. Hatte sie ja vor dem Krieg, aufwendig saniert und möchte...“
Bernd D-UA in MDR • Re: Ukraine: Trotz Krieg Touristen
„Hallo liebe Forengemeinde und Mitleser, ich bin gerade auf einem Kurztripp durch die Ukraine. Es ist wunderschön wieder hier zu sein. Es fehlen die Touristen, gestern habe ich einen persönlichen und...“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Kurzer Bericht, hab dann doch den Wachwechsel erwischt, bei den Polen ging dann bestimmt 45 Minuten gar nix. Und dann wurde in zwei Schüben eingelassen, ich finde, dann ging es in einem guten Tempo voran....“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Bin jetzt da, 10 PKW vor mir, das ist akzeptabel, ist ja auch der 1.Mai. Bin zufrieden mit der Situation. @Frank Fahre immer noch ein schwarzes Auto... kennst doch meine Erfahrung mit der Polizei in UA...Kaffeebraun...“
Frank in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Probier doch einfach. Wenn der offen ist doch alles ok. Bin da glaube mal zurück drüber gefahren. War dann nur eine ewige Kurverei bis zur A4. Bin da aber eh erstmal bis Krakau. Kann natürlich auch...“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Schade, dass es keine Info´s zu Zosin gibt, wer aber noch was weiß, bitte schreiben, ich fahre jetzt in 30 Minuten los und kann immer noch in ca. 10h bei einem Stopp nochmals nachlesen. Google Maps schickt...“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Diesen Grenzübergang hatte ich schon auf dem Schirm, kenne ihn nur noch nicht. Kann jemand noch etwas zu Zosin sagen, wäre ja auch machbar oder lieber nicht? Vielen Dank Bernhard.“
bernhard1945 in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Hallo Bernd Es hängt etwas davon ab, wohin Du in Ukraine fahren möchtest. So wie es scheint möchtest Du (wie ich normalerweise) in Richtung Kiew fahren. Ich benütze deshalb seit Jahren den Übergang...“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Ergänzend, möchte nach Luzk fahren, ist ja sicherlich nicht uninteressant für einen Ratschlag.“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Möchte morgen über Nacht in die Ukraine fahren und plane die Ankunft an der Grenze sehr früh am Morgen. Fahre entweder über Polen oder ggf. über Tschechien, je nachdem was google maps empfiehlt. Normalerweise...“
Ahrens in Recht, Visa und Dokumente • Re: Visa D14
„Das ist ein simples D-Visum, wie man es auch in Deutschland für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung braucht. Man benötigt dazu keine Mindestaufenthaltszeit. Auch bei der Aufenthaltserlaubnis...“
JohannesTim in Berichte und Reisetipps • Mit dem Zug in die Ukraine
„Zunächst möchte ich sagen, daß die PKP für die Sitzplatzzüge, die zum Beispiel von Kattowitz bis nach Przemysl fahren, die Preise nicht erhöht hat. Allgemein gilt die Polnische Staatsbahn eher als...“
MHG1023 in Berichte und Reisetipps • Re: Mit dem Zug in die Ukraine
„"Warum verlangt die PKP von den Fahrgästen solch einen Preis ?" - Weil sie es können ... Die Nachfrage dürfte weiter hoch sein und weil es keine vergleichbaren Alternativen gibt (Buslinien über Nacht...“
JohannesTim in Berichte und Reisetipps • Re: Mit dem Zug in die Ukraine
„Die Polnische Staatseisenbahn PKP Intercity S.A. erhöhte für den Schlafwagen-Zug D 68 am 1. Februar 2025 die Fahrpreise um + 38 Prozent. : Vom Warschauer Ostbahnhof fährt abends um 17.49 Uhr der Schlafwagen-Zug...“
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„Hallo..... Ich benötige nochmals euer Schwarmwissen.... Bin seit Dezember letzten Jahres in der Ukraine verheiratet worden Jetzt meine Frage.....ich habe auf der Seite der ukrainischen Botschaft einen...“