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Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers in der Ukraine

Das Kündigungsrecht ist in der Ukraine im Arbeitsgesetzbuch geregelt, welches noch aus der Zeit der Sowjetunion stammt (das Gesetz ist aus dem Jahre 1971) und seither oft geändert wurde. Dieses sieht neben einer Kündigungsfrist von mindestens zwei Wochen hohe Anforderungen an eine Kündigung vor. Im Zusammenspiel mit den von Gesetzes wegen umfangreichen Befugnissen des GmbH-Geschäftsführers ergeben sich daraus viele Risiken für die Gesellschaft, die sich bei einer wohlüberlegten und entsprechend ausgeübten Kündigung vermeiden lassen.

Eine dem deutschen Recht vergleichbare ordentliche Kündigung unter Beachtung bestimmter Fristen kennt das ukrainische Arbeitsrecht nicht. Das Gesetz sieht lediglich die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung aus abschließend im Gesetz geregelten Gründen vor. Diese lauten für alle Arbeitnehmer, einschließlich des Geschäftsführers, folgendermaßen:

  1. Änderung der Unternehmensstruktur und des Unternehmenszwecks, darunter auch Auflösung, Umwandlung, Insolvenz, Personalabbau;
  2. Festgestellter Mangel an Qualifikation bzw. mangelnder Gesundheitszustand des Arbeitnehmers, der ihn in der Erfüllung seiner Arbeitspflichten hindert bzw. ihm diese unmöglich macht;
  3. Systematische Nichterfüllung der Arbeitspflichten ohne wichtigen Grund, wenn gegen den Arbeitnehmer bereits ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde;
  4. Fernbleiben von der Arbeit ohne wichtigen Grund (darunter auch Abwesenheit vom Arbeitsplatz über 3 Stunden);
  5. Andauernde Arbeitsunfähigkeit von über vier Monaten hintereinander mit Ausnahme der gesetzlich vorgesehenen Fälle;
  6. Wiederanstellung einer Person, der zuvor den betreffenden Arbeitsplatz bereits innehatte;
  7. Erscheinen am Arbeitsplatz im Alkohol- oder Drogenrausch;
  8. Diebstahl am Arbeitsplatz.

Für bestimmte Arbeitnehmergruppen, einschließlich des Geschäftsführers und seiner Stellvertreter, sieht das Gesetz eine Reihe weiterer Kündigungsgründe vor. Diese lauten folgendermaßen:

  1. Einmalige grobe Verletzung der Arbeitspflichten durch den Geschäftsführer;
  2. Schuldhafte Handlungen des Geschäftsführers, die eine verzögerte Auszahlung des Gehalts an Mitarbeiter verursacht haben;
  3. Nichterfüllung bzw. nichtgehörige Erfüllung der Arbeitspflichten des Geschäftsführers.

Wenn keiner dieser Gründe vorliegt, ist eine rechtswirksame Kündigung nicht möglich. Daher ist es ratsam, die von Gesetzes wegen eingeräumte Möglichkeit zu nutzen, mit einem GmbH-Geschäftsführer einen sog. schriftlichen „Arbeitskontrakt“ abzuschließen. In einem Arbeitskontrakt können die Dauer des Arbeitsverhältnisses, die Pflichten und Rechte des Arbeitgebers und Arbeitnehmers, Lohnzahlungen und vom Gesetz abweichende Kündigungsgründe vereinbart werden.

So lassen sich z.B. ein Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot oder ein Verstoß gegen die Wahrung des Geschäftsgeheimnisses als Kündigungsgründe in den Arbeitskontrakt aufnehmen. Voraussetzung der Kündigung ist jedoch, dass die Kündigungsgründe eindeutig und unmissverständlich im Arbeitskontrakt geregelt und dem Geschäftsführer bekannt sind. Das bedeutet, dass jeder einzelne Kündigungsgrund ausdrücklich im Arbeitskontrakt erwähnt sein muss, eine allgemeine, der Konkretisierung bedürftige Regelung wie z. B. „Verstoß gegen die Treuepflicht“ wäre unwirksam.

Wenn ein Kündigungsgrund vorliegt und wenn die Gesellschafter die Kündigung des Geschäftsführers ordnungsgemäß beschlossen haben, muss der Geschäftsführer spätestens zwei Wochen vor dem Kündigungstermin davon in Kenntnis gesetzt werden. In dieser Zeit besteht, wie die Praxis leider gezeigt hat, ein hohes Risiko, dass der Geschäftsführer diese Zeit nutzt, um sich persönlich aus dem Gesellschaftsvermögen zu bereichern oder seine Vertretungsmacht dazu zu missbrauchen, um für die Gesellschaft nachteilige Geschäfte mit Dritten abzuschließen.

Um diesem Problem vorzubeugen, sollte der Geschäftsführer mit der Kündigung gleichzeitig seines Amtes enthoben werden. Nach dem ukrainischen Recht darf der Geschäftsführer jederzeit seines Amtes enthoben werden, sofern in der Satzung keine Gründe für die Amtsenthebung vorgesehen sind. Es ist ratsam, eine entsprechende Kopplungsvorschrift bereits im Arbeitsvertrag zu vereinbaren. Zu beachten ist jedoch, dass die Amtsenthebung selbst nicht mit der Kündigung gleichzusetzen ist, so dass der Geschäftsführer bis zur Kündigung weiterhin seinen Anspruch auf Gehaltszahlungen behält.

Von der Entscheidung der Gesellschafter über die Abberufung und Kündigung des Geschäftsführers ist zunächst dieser selbst zu informieren. Es ist ratsam, den Geschäftsführer bereits zu der entsprechenden Gesellschafterversammlung zu laden, wobei ein schriftliches Kündigungsschreiben dadurch nicht entbehrlich wird. Des Weiteren sollte eine entsprechende Mitteilung an den Handelsregisterregistrator erfolgen, damit eine entsprechende Änderung im Handelsregister eingetragen werden kann. Empfehlenswert ist auch eine Mitteilung an die kontoführende Bank. Um vollends sicher zu gehen, kann eine entsprechende Mitteilung an die bekannten Geschäftspartner der Gesellschaft erfolgen, mit denen der Geschäftsführer im geschäftlichen Kontakt stand.

Mehr Informationen zu diesem Thema in der bnt Broschüre «Geschäftsführer in der Ukraine»

Verfasser: Maxim Miskewych – Rechtsreferendar

Autor:   Igor Dykunskyy — Wörter: 647

Kontakt:

Igor Dykunskyy, LL.M (Universität Augsburg)
zugelassener Rechtsanwalt in der Ukraine

DLF attorneys-at-law
Torus Business Centre
17d Hlybochytska Street
UA-04050 Kyiv
T +380 44 384 24 54
F +380 44 384 24 55
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„Inzwischen hat sich ja auch die Tagesschau etwas eingehender mit diesem Thema befaßt. Demnach seien indirekte Geldflüsse zum Kreml der Grund für das erfolgte Verbot der Serie. Ich schätze jedenfalls...“

„ Ist die Meldung überhaupt aktuell, die "Welt" schrieb offenbar schon 2023 über genau dieses Thema ?


“

„Kennt jemand vielleicht die Hintergründe dafür ? Soweit ich das sehe handelt es sich doch um eine völlig harmlose Kinderserie ohne jede Spur von Propaganda oä ?“

„ Was meint "erneut" ??
Bislang glaubte ich daß man sich als Reisender zumindest in unmittelbarer Grenznähe sicher fühlen konnte ?


“

„Bei Ankunft am Blockposten im Internet (nakordoni.eu) 4h Wartezeit und 40 PKW am Grenzübergang, einen Teil der Wartezeit sitzt man am Blockposten ab, die halten die PKW Warteschlange von dem eigentlichen...“

„Auch wenn ich diese Verbindung toll finde, hätte ich ehrlicherweise Angst, von Polen aus in die Ukraine zu reisen. Die Polen werden immer gewaltsamer gegen Ukrainer und ukrainische Projekte. Außerdem...“

„Ich dachte z.B. Krakovetz hat diese Spur nicht, jedenfalls bin ich in 2025 mit allen anderen bei den Ukrainern durchgeschleust worden, anschließend bei den Polen EU Spur..“

„ Hallo julib77,

Bzgl. Ausreisen mit PKW nach Polen möchte ich Dir deutlich widersprechen, ich weiß nicht woher Du Deine Informationen beziehst.

Schau einfach hier einmal Thread nach "An welchem Grenzübergang geht's am schnellsten? Da musst Du nicht suchen, der steht derzeit auch immer weit oben. Auch wenn wir da, nur über die Abläufe und die Wartezeiten berichten, findest Du nicht einen Kommentar darüber, dass Ukrainer schlecht behandelt werden. (2025 bis heute, ca. 25 Ein- und Ausreisen)

Ich kann nur sagen, ich beobachte keinerlei Repressalien, ganz im Gegenteil, die Ukrainer werden respektvoll behandelt, ist stelle keinen Unterschied zu mir als Deutschen fest. Das einzig berichtenswerte ist, dass die meisten Ukrainer-Innen fotografiert werden, bei der Ein - und Ausreise. Dieser Vorgang läuft professionell ab, ich kann dabei keine "Erniedrigung " beobachten, es wird gelacht und gescherzt dabei und die Frauen richten ihre Haare etc. Damit es ein 'schönes" Bild gibt.

Bzgl. Ungarn kann ich nur von einer Einreise berichten in 2025 (noch unter Orban), an dem mir sehr gut bekannten Grenzübergang "Lushanka" (Berehove HU), die Ausreiseseite kann man beobachten, ich kann nichts berichten, d.h. für mich normale Abläufe bei der Ausreise, wie auch bei der Einreise. Normale PKW Schlange, ganz im Rahmen. Kurz um, mir ist damals nichts aufgefallen. Alles war SICHER, wie die letzten 70 Mal, als ich den Grenzübergang von 2004 an bis 2025 überquert habe. Ein- und Ausreise.


“

„Ich werde am Sonntag ca. 12 Uhr auch wieder in Uhryniw Ausreisen. Dazu mal eine Frage, in Uhrnyiw gibt es ja die besagte EU-Spur, die ja durchweg bei den Ukrainern und den Polen die Ausreisezeit doch erheblich...“