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Russland: Das deutsche Sanktions-Gebaren - Teil 1

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Vater morgens: „Mein liebes Kind, der Zahnarzt meinte, du würdest dir die Zähne mit den vielen Süßigkeiten kaputt machen. Die nächsten paar Wochen gibt es also keine Süßigkeiten mehr.“ – Vater abends: „Hallo mein Kind, habe dir was mitgebracht: Eine große Tüte Bonbons, die, die du so sehr magst.“

Im günstigsten Falle würde man diesen Vater als inkonsequent bezeichnen.

Deutsche Bundesregierung morgens: „Mein liebes Russland, was du in der Ukraine veranstaltest hast, können wir nicht hinnehmen. Wir müssen leider die Sanktionen, die gegen dich ergriffen wurden, mittragen.“ – Deutsche Bundesregierung abends: „Hallo Russland, hier haben wir einige Aufbauprogramme für deine gebeutelte Wirtschaft. Unser Wirtschaftsministerium und andere uns nahestehende Organisationen werden dafür Sorge tragen, dass bei dir der Rubel wieder rollt … und bei uns auch.“

Im günstigsten Falle würde man die deutsche Bundesregierung als inkonsequent bezeichnen.

Der eigentliche Sinn von Sanktionen

Das Gabler Wirtschaftslexikon erklärt den Begriff „Sanktionen“ folgendermaßen: „Politische Maßnahmen der Bestrafung eines bestimmten Verhaltens bzw. einer Vorgehensweise (negative Verstärkung). Häufig in der Form der vom UN-Sicherheitsrat oder von der EU im Rahmen der Gemeinsamen Außen- oder Sicherheitspolitik (GASP) gefassten Beschlüsse oder Entscheidungen. Eine Sanktion ist Grundlage für ein Embargo.”

Die Sanktionen gegen Russland sind Wirtschaftssanktionen und fallen unter den Sammelbegriff „negative Sanktionen“, die ergo eine Bestrafung sein sollte (im Gegensatz zu positiven Sanktionen, die eine „Belohnung“ sein kann).

Wirtschaftssanktionen sind alle Versuche der Einflussnahme auf das Verhalten anderer Staaten mittels wirtschaftlicher Instrumente. Diese versuchte Einflussnahme erfolgt über eine – wirkliche oder perzipierte – Veränderung der Kosten/Nutzen-Relationen alternativer Verhaltensweisen.”

Das Ziel ist vorgegeben: Mittels Wirtschaftssanktionen sollte ein Staat, der sich eines (völkerrechtlichen) Fehlverhaltens schuldig gemacht hat, zum Umdenken seiner Politik bewegt werden, um sich so wieder in die politische Ordnung der internationalen Gemeinschaft einzufügen.

Good-cop-bad-cop-Politik der deutschen Bundesregierung

Die Rolle des bad cops fällt konsequenterweise erst einmal der EU zu, hinter dessen breiten Rücken sich Nationalstaaten verstecken können. Die Beschlüsse zu den Wirtschaftssanktionen wurden in Brüssel beschlossen. Genau genommen ist hier der Europäische Rat federführend. Der Europäische Rat ist das Organ der EU, das die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten der Europäischen Union festlegt. Er setzt sich zusammen aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten des Europäischen Rates und dem Präsidenten der Kommission.

Die Beschlüsse des Europäischen Rates werden übrigens, wie erforderlich, einstimmig angenommen.

Diese Maßnahmen der Wirtschaftssanktionen gegen Russland wurden am 31. Juli 2014 angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr eingeführt. Die Sanktionen wurden im September 2014 verschärft. Sie zielen auf den Finanz-, Energie- und Verteidigungssektor sowie auf den Bereich der Güter mit doppeltem Verwendungszweck ab.

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Am 19. März 2015 hat der Europäische Rat vereinbart, die Geltungsdauer der Sanktionen an die vollständige Umsetzung der Minsker Vereinbarungen zu knüpfen, für die eine Frist bis zum 31. Dezember 2015 vorgesehen war. Da dies nicht geschehen ist und die Minsker Vereinbarungen noch immer nicht vollständig umgesetzt wurden, hat der Rat die Geltungsdauer der Sanktionen verlängert.

Auf der Webseite des Europäischen Rates werden die verhängten Sanktionen aufgelistet:

Mit den durch den Beschluss verlängerten Wirtschaftssanktionen wird

  • für fünf große mehrheitlich staatseigene russische Finanzinstitute und die mehrheitlich in ihrem Eigentum befindlichen Tochterunternehmen mit Sitz außerhalb der EU sowie für drei große russische Energieunternehmen und drei Rüstungsunternehmen der Zugang zu den Primär- und Sekundärkapitalmärkten der EU beschränkt;
  • ein Aus- und Einfuhrverbot für Waffen verhängt;
  • ein Verbot der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck für militärische Zwecke oder an militärische Endnutzer in Russland verhängt;
  • der Zugang Russlands zu bestimmten sensiblen Technologien und Dienstleistungen, die für die Erdölförderung und ‑exploration genutzt werden können, eingeschränkt.

Zusätzlich zu diesen Wirtschaftssanktionen hat die EU als Reaktion auf die Ukraine-Krise außerdem mehrere Maßnahmen erlassen, unter anderem

  • individuelle restriktive Maßnahmen in Form eines Visumverbots und des Einfrierens von Vermögenswerten, die gezielt gegen 150 Personen und 37 Organisationen bis zum 15. September 2017 verhängt wurden;
  • restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols, die auf das Gebiet der Krim und Sewastopols beschränkt sind und derzeit bis zum 23. Juni 2018 gelten.

Einen detaillierten Überblick über die verhängten Sanktionen hat der Europäische Rat unter der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Auch wenn die Sanktions-Beschlüsse einstimmig gefasst werden, so haben die einzelnen Mitgliedstaaten jedoch ihre eigene, nationale, Wirtschaftspolitik zu Russland.

Innerhalb der EU ist es gerade Deutschland, das trotz Sanktionen massiv den Wirtschaftsaufbau in Russland betreibt.

Nicht von ungefähr hat Russlands Wirtschaft auch unter den Sanktionen bereits 2016 kräftig zugelegt. Die deutsche Wirtschaft ist der größte Investor in Russland und liegt im Bereich FDI (Foreign Direct Investments, ausländische Direktinvestitionen) in Russland an erster Stelle.

Die Deutsch-Russische AHK (Auslandshandelskammer) vermeldete am 17. Februar dieses Jahres stolz, „Deutsche Direktinvestitionen in Russland 2016 auf 1,95 Milliarden Euro angestiegen“.

Diese „gute Nachricht“ fand rapide Verteilung, u.a. von Ostexperte.de, einem von vielen Nachrichtenportalen zur Wirtschaft in Russland, die immer durch unreflektierte Wiedergabe von Meldungen aus der russischen Propagandafabrik auffallen.

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Solche „Erfolgsmeldungen“ wurden also seit Anfang 2017 verstärkt publiziert, wozu viele verschiedene „Sprachrohre“ als Multiplikatoren genutzt wurden. Viele dieser Sprachrohre gerieren sich gerne in der Öffentlichkeit als Russland-Experten. Und oft findet die Verbreitung solcher Meldungen auch im öffentlich-rechtlichen TV-Raum statt, z.B. in Talkshows, Dokumentationen oder gar Nachrichtensendungen.

Deutschlands Rolle als good cop ist offensichtlich … und eigennützig. Dies wird von anderen Nationalstaaten der EU teils kritisch beobachtet. Die Länder, die die Sanktionen gegen Russland ernst nehmen und einhalten, sind verständlicherweise verärgert über die in großem Stile vorgenommenen wirtschaftlichen Tätigkeiten Deutschlands in Russland.

Warum sind sie verärgert? Weil der eigentliche Sinn der Sanktionen damit verwässert, ja konterkariert wird. Und weil Deutschland offiziell die Sanktionen mitträgt, innerhalb der EU aber die größten Geschäfte mit Russland tätigt.

Russland darf sich über den good cop innerhalb der EU freuen, eine Rolle, die Deutschland von Anfang an spielt. Vergessen darf nämlich nicht, dass gleich nach der Annexion der Krim auf EU-Ebene Stimmen laut wurden, die Sanktionen gegen Russland forderten. Merkel hatte diese Forderungen „erfolgreich“ boykottiert. Warum: Um die deutschen Wirtschaftsinteressen in Russland nicht zu gefährden. Damit war das Thema kurzfristig vom Tisch. Es kam danach nur zu Schein-Sanktionen. Bis der amerikanische Präsident Obama Merkel direkt aufforderte, härtere Sanktionen einzuleiten, nachdem die EU windelweiche Sanktionen gegen Russland eingeleitet hatte, die in Russland mit großem Gelächter zu Kenntnis genommen wurden.

Am 26. März 2014 berichtete die ZEIT hierzu, „Angela Merkel will keine härteren Wirtschaftssanktionen gegen Russland einleiten.“

Ebenfalls der damalige Außenminister Frank-Walter Steinmeier sprach sich gegen härtere Sanktionen aus und warb stattdessen “für einen neuen Anlauf zur Bildung einer internationalen Kontaktgruppe“.

Diese Vorgeschichte weist auf die Rolle Deutschlands als good cop hin, eine Rolle, die Deutschland weiterhin innerhalb der EU und der internationalen Gemeinschaft einnimmt.

Wie die Sanktionen gegen Russland von der deutschen Bundesregierung und den von ihr geförderten Außenwirtschaftsportalen und verbundenen Organisationen ad absurdum geführt werden, wird im 2. Teil dieser Artikelserie behandelt.

Autor:    — Wörter: 1143

Dr. jur. Daniel M. Porcedda, Jahrgang 1959, luxemburgischer Staatsangehöriger, lebt seit 1998 in Kiew und arbeitete dort viele Jahre als Unternehmensberater und vertrat u.a. eine Schweizer Anwaltskanzlei in der Ukraine. Er hat sowohl die Orange Revolution 2004 als auch die Revolution der Würde 2013/2014 auf dem Maidan direkt miterlebt und für diverse Medien in Luxemburg und Deutschland berichtet. Er war ebenfalls als Interviewpartner in luxemburgischen Printmedien, Radio und TV präsent. Darüberhinaus stand er staatlichen Stellen und Parlamentariern als Informationsgeber über die Vorgänge des Maidans zur Verfügung.

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