Europäische Zertifizierung für ukrainische Waren und andere Ergebnisse des Ukraine-EU-Gipfels.
Auf dem 23. Gipfeltreffen zwischen der Ukraine und der EU, das am 12. Oktober in Kiew stattgefunden hat, äußerte Präsident Wladimir Selenski [ukr. Wolodymyr Selenskyj] die Hoffnung, dass innerhalb eines Jahres ein Abkommen über die Visumfreiheit in der Industrie mit der Europäischen Union unterzeichnet werde.
Die ukrainische Wirtschaft ist sehr daran interessiert, die Bedingungen für den Zugang von Waren insbesondere zu den europäischen Märkten und die weitere wirtschaftliche Integration mit der EU insgesamt neu zu verhandeln . Ein großer Schritt in diese Richtung ist die sogenannte Visumfreiheit für die Industrie.
Tatsächlich soll diese Vereinbarung die ukrainischen Systeme zur Bewertung der Qualität von Industrieprodukten und die technischen Vorschriften an die europäischen angleichen. Die Unterzeichnung des Abkommens wird den ukrainischen Produzenten erheblich helfen. Inländische Unternehmen können hier in der Ukraine praktisch europäische Zertifikate erhalten. Dies erleichtert den Zugang zum europäischen Markt. „Visumfreiheit für die Industrie“ soll auch den ukrainischen Importeuren das Leben erleichtern, da für die Einfuhr europäischer Waren europäische Zertifikate ausreichen.
Ziel der europäischen Seite ist es, sicherzustellen, dass ukrainische Inspektionsstellen auf der Grundlage von Anweisungen, Vorschriften und Sicherheitsstandards arbeiten, die ähnliche europäische Anforderungen vorsehen. Um sicherzustellen, dass der europäische Verbraucher ukrainische Waren erhält, die der Qualität europäischer Produkte nicht nachstehen.
Ein langer Weg
In diesem Jahr ist Europa endlich in die zweite Phase der Vorabbewertung über die Möglichkeit des Abschlusses eines Abkommens über die Konformitätsbewertung und die Anerkennung gewerblicher Produkte (ACAA) übergegangen. Dies ist die offizielle Bezeichnung für „Visumfreiheit für die Industrie“. Die erste Phase der vorläufigen Bewertung dauerte mehr als sechs Monate, danach ging eine Liste neuer Empfehlungen von der Europäischen Union ein. Wie lange die zweite Stufe dauern wird, ist noch unbekannt. Aber erst danach werden Verhandlungen über den Vertragstext selbst aufgenommen.
Die Vorbereitungen für die „Visumfreiheit für die Industrie“ Phase laufen seit fast 15 Jahren. Die Ukraine und die EU haben bereits 2005 einen entsprechenden Aktionsplan unterzeichnet. Danach begann eine schrittweise Harmonisierung der nationalen Normen in Übereinstimmung mit den europäischen.
Welche Arten von Produkten fallen unter die „Visumfreiheit für die Industrie“?
Die „Visumfreiheit für die Industrie“ umfasst nur 27 Gebiete und Warengruppen unterschiedlicher Art.
Darunter:
- Waren des Maschinenbaus;
- Hochdruckbehälter;
- Aufzüge;
- Kinderspielzeug;
- Heißwasserkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden;
- andere mit gasförmigen Brennstoffen betriebene Geräte;
- individuelle Schutzmittel;
- elektrische Haushaltskühlschränke, Gefriergeräte;
- nichtselbsttätige Waagen;
- Schiffsausrüstung;
- medizinische Geräte, einschließlich aktive implantierbare medizinische Geräte und medizinische In-vitro-Diagnostikgeräte;
- Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen;
- Funktechnik- und Telekommunikationsterminals;
- Seilbahnen für den Personentransport;
- Boote und Freizeitschiffe;
- Bauprodukte;
- Verpackungen und Verpackungsabfälle;
- Sprengstoffe für zivile Zwecke;
- Hochgeschwindigkeitszüge und so weiter.
Außerdem sieht die „Visumfreiheit für die Industrie“ die Umsetzung europäischer Ansätze zur Kennzeichnung und Aufnahme in die Liste der Standardinformationen zu energieverbrauchsrelevanten Produkten, Informationen zum Energieverbrauch und anderen Ressourcen in der Produktion vor. Einschließlich der Konvergenz der Regulierung der elektromagnetischen Verträglichkeit technischer Mittel.
Das Assoziierungsabkommen identifiziert fünf „vertikale“ Rechtsbereiche, deren Regulierung einer Konvergenz unterliegt:
- allgemeine Produktsicherheit;
- Anforderungen an die Zulassung und Marktüberwachung von Produkten;
- Bildung eines gemeinsamen Systems der Produktvermarktung;
- Vereinheitlichung von Messmaßnahmen;
- Verantwortung für fehlerhafte Produkte.
Unabhängig davon wird die Aufmerksamkeit auf die oben erwähnten 27 „horizontalen“, sektoralen Bereiche gerichtet. Gleichzeitig muss für die Einführung der „Visumfreiheit für die Industrie“ nicht die vollständige Angleichung der ukrainischen Gesetzgebung an die europäische abgewartet werden. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, für bestimmte Bereiche eine Vereinbarung abzuschließen.
Ein Schlag für chinesische Produkte
Ähnliche Abkommen hat die EU bereits mit Australien, Israel, Kanada, Neuseeland, den USA, der Schweiz und Japan abgeschlossen. Die Aufnahme der Ukraine in diese Liste wird sich zweifellos positiv auf das Image der ukrainischen Waren und unseres Landes insgesamt auswirken. Es wird erwartet, dass die Unterzeichnung des ACAA-Abkommens die ukrainischen Exporte in die EU durch Verdrängung beispielsweise chinesischer Waren steigern wird. Ganz einfach – das wird die Logistik-Frage erheblich erleichtern, ganz zu schweigen davon, dass die EU mit gezielten Antidumpingzöllen bereits aktiv gegen chinesische Hersteller vorgeht. Zunächst in Bezug auf Industriegüter.
Es wird erwartet, dass bereits in der zweiten Hälfte des Jahres 2022 das Abkommen zur „Visumfreiheit für die Industrie“ unterzeichnet werden kann.
Abschaffung der Einfuhrzölle und ein Moratorium für die Ausfuhr von Rundholz
Neben der „Visumfreiheit für die Industrie“ begrüßten die Seiten die Initiative zur Beschleunigung und Erweiterung des Prozesses zur Abschaffung von Einfuhrzöllen gemäß des Paragraphen 29(4) des Assoziierungsabkommens und drückten die Bereitschaft aus die Frage des Exportmoratoriums für Rundholz zu regeln. Folglich kann man eine Revision der Zollsätze in Richtung einer Senkung erwarten.
Die Ukraine legte auch ihre Position zum Kohlenstoffanpassungsmechanismus- Border Carbon Adjustment Mechanism (CBAM) vor. Die Europäische Union ist ihrerseits bereit, die Entwicklung einer CO2-Bepreisungspolitik im Rahmen des EU-Kohlenstoffanpassungsmechanismus an den Grenzen zu unterstützen. Bekanntlich, ist CBAM Teil der europäischen „grünen“ Politik und beinhaltet die Einführung eines zusätzlichen Zolls auf Waren, deren Herstellung zu erheblichen Emissionen in die Atmosphäre führt.
Ergebnisse des Ukraine-EU-Gipfels für die ukrainische Wirtschaft
Basierend auf den Ergebnissen des Ukraine- EU-Gipfels im Jahr 2021 kann gefolgert werden, dass die ukrainische Wirtschaft mit erheblichen Änderungen in der gesetzlichen Regulierung der Wirtschaftstätigkeit rechnen muss. Gleichzeitig sollen diese Veränderungen in Zukunft kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zum großen und solventen EU-Markt erleichtern und das Image der ukrainischen Waren in den Augen der internationalen Gemeinschaft deutlich verbessern.
11.November 2021 // Magomed Meschijew
Quelle: ZN.ua
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