Die Ukraine hat keinerlei Ansprüche gegenüber Russland oder anderen Staaten anlässlich der Organisierung des Holodomors der Jahre 1932-33.
Dies verkündete der Leiter des SBU (Sicherheitsdienst der Ukraine), Walentin Naliwajtschenko, in einem Interview mit der Nesawisimaja Gaseta.
“Was dritte Seiten betraf – Russland oder irgendeinen anderen Staat – kann von keinerlei Ansprüchen unsererseits die Rede sein”, sagte er.
“Die Verbrechen wurde auf dem Territorium der Ukraine verübt, Ausführende und Organisatoren werden offiziell auf dem Ermittlungswege festgestellt werden, doch aus den offengelegten Dokumenten ist bekannt, dass dies Vertreter der ukrainischen Staatsgewalt, der ukrainischen Kommunistischen Partei und der zu dieser Zeit auf dem Territorium der Ukraine existierenden Straforgane waren. Daher klären wir deren Verbrechen selbst auf und übergeben die Angelegenheit an ein ukrainisches Gericht”, fügte Naliwajtschenko hinzu.
Er erinnerte ebenfalls dran, dass die Werchowna Rada bereits im Jahre 2006 ein Gesetz zum Holodomor erlassen hat, dessen erster Paragraph den Holodomor der Jahre 1932-33 zum Genozid erklärt.
“Gemäß dem ukrainischen Strafgesetzbuch gehört der Paragraph zum Genozid zum Untersuchungsbereich des SBU. Entsprechend haben wir, notwendige Zusatzuntersuchungen in Zusammenarbeit mit dem Nationalen Gedächtnis-Institut durchführend, ein Strafverfahren eingeleitet. Das ist unsere Pflicht. Derzeit arbeiten in 17 Oblasten der Ukraine spezielle Untersuchungsgruppen, die im Rahmen der Angelegenheit Verbrechen untersuchen, die in den Jahren 1932-33 verübt wurden. Ich hoffe, dass im November die Sache bei Gericht eingereicht wird”, sagte der SBU Chef.
Quelle: Ukrajinska Prawda


Forumsdiskussionen
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„Sie kann als Untermieterin bei Dir einziehen dadurch bildet Ihr keine Bedarfsgemeinschaft. Nur Ihr BG wird gekürzt, wie viel weiß ich nicht. Erkundige Dich mal in diese Richtung.“
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