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Generalstaatsanwaltschaft kann keine Bestechung beim Verfassungsgericht ausfindig machen

Die Generalstaatsanwaltschaft verzichtete auf die Einleitung eines Strafverfahrens nach den von Julia Tymoschenko gemachten Angaben zu Bestechungen von Verfassungsrichtern.

Darüber informierte der Pressedienst der Behörde.

“Durch die Generalstaatsanwaltschaft wurde eine Überprüfung nach den von Massenmedien verbreiteten Äußerungen Tymoschenkos und anderen Angaben, den Bestechungsverdacht beim Verfassungsgericht mit dem Ziel des Erreichens eines bestimmten Urteils in der Sache der Koalitionsbildung in der Werchowna Rada betreffend, durchgeführt”, heißt es in der Mitteilung.

“Im Verlaufe der Überprüfungen machte Tymoschenko Angaben bei der Generalstaatsanwaltschaft, jedoch wies sie keine konkreten Fakten für Bestechung nach”, verkündete der Pressedienst.

“Durch Tymoschenko wurden weder Dokumente zu konkreten Personen, die Bestechung anboten, noch zu Richtern des Verfassungsgerichts, die Bestechung annahmen vorgelegt. Zudem verweigerte sie die Unterzeichnung der eigenen Behauptungen”, heißt es im der Mitteilung.

Der Pressedienst hob hervor, dass “den Ergebnissen der Ermittlungen nach sich Fakten einer Bestechung beim Verfassungsgericht nicht bestätigten und in Verbindung damit verzichtet die Generalstaatsanwaltschaft auf die Einleitung eines Strafverfahrens”.

“Derzeit findet eine Überprüfung bezüglich einer Einflussnahme auf die Tätigkeit des Verfassungsgerichts und eine Druckausübung zur Erreichung eines bestimmten rechtswidrigen Urteils statt. Deren Ergebnissen nach wird eine Entscheidung gemäß dem Gesetz getroffen”, verkündete die Generalstaatsanwaltschaft.

Quelle: Ukrajinska Prawda

Übersetzer:   Andreas Stein — Wörter: 203

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