Gestern informierte die Berehower Staatsanwaltschaft der Oblast Transkarpatien über die Anfechtung der Entscheidung des Kreisrates von Berehowe/Beregszász die Sitzungen mit dem Singen der Hymne Ungarns zusammen mit der Hymne der Ukraine zu beginnen.
Zur Erinnerung: die angefochtene Entscheidung trafen die Abgeordneten am 17. Juni einstimmig. Wie damals der Stellvertreter des Leiters des Berehower Kreisrates Adalbert Braun mitteilte, wurde diese Entscheidung auf der Basis des Gesetzes “Über die nationalen Minderheiten” getroffen, da auf dem Territorium des Kreises 85 Prozent der Bevölkerung aus ethnischen Ungarn besteht. Er betonte, dass, falls die Staatsanwaltschaft die Entscheidung für ungesetzlich hält, die Abgeordneten des Kreisrates diese zurücknehmen.
Wie gestern der Stellvertreter des Berehower Staatsanwalts, Sergej Krasnogolowez, mitteilte, begann die Staatsanwaltschaft sofort nach dem Beschluss der Abgeordneten mit der Überprüfung der Gesetzmäßigkeit und focht diesen am 21. Juni an. “Der Beschluss der Kreisabgeordneten verstößt gegen Artikel 20 der Verfassung (enthält eine Liste der Staatssymbole der Ukraine) und Artikel 43 des Gesetzes ‘Über die lokale Selbstverwaltung’ (sind die Fragen angegeben, in denen die Kreis- und Oblastrate zu Entscheidungen berechtigt sind), daher muss man diese aufheben”, erläuterte Krasnogolowez.
Den Stellvertreter des Vorsitzenden des Berehower Kreisrates, Adalbert Braun, hat dieser Schritt der Staatsanwaltschaft nicht verwundert: “Das ist das Recht der Staatsanwaltschaft”. Er konkretisierte gegenüber dem “Kommersant-Ukraine”, dass die Frage des Verbots der Nutzung der ungarischen Hymne in nächster Zeit auf die Tagesordnung gesetzt wird: “Uns ist von der Staatsanwaltschaft vorgeschrieben worden, dass wir innerhalb einer Frist von zehn Tagen diese Frage lösen müssen”, betonte Braun.
Irina Sawtschina
Quelle: Kommersant-Ukraine
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