Julia Timoschenko hat ihre Klage beim Obersten Verwaltungsgericht gegen die Zentrale Wahlkommission und das Protokoll zum offiziellen Endergebnis der Präsidentschaftswahlen zurückgezogen
Bei ihrem Auftritt vor Gericht erklärte Julia Timoschenko, dass sie keinen Sinn in der weiteren Prüfung der Angelegenheit sieht, da sich das Gericht gestern weigerte dem Antrag auf Nachzählung der Stimmen und zur Befragung von Zeugen nachzukommen.
Gestern hatte das Oberste Verwaltungsgericht der Ukraine mit der Prüfung der Klage von Julia Timoschenko gegen die Zentrale Wahlkommission begonnen. Anfänglich forderten die Vertreter von Julia Timoschenko eine direkte Übertragung des Gerichtsprozesses im Fernsehen und im Radio, was von den Richtern abgewiesen wurde. Zudem verweigerte das Gericht die Reklamation der Wahlprotokolle von der Wahlkreise 10, 24, 44, 109, 110, 111 auf der Autonomen Republik Krim.
Das Gericht weigerte sich ebenfalls 13 Vertreter von Oblastverwaltungen des Innenministeriums und ebenfalls Vertreter von Wahlbezirks- und Wahllokalkommission als Zeugen vorzuladen.
Laut UNIAN wird sich Timoschenko auch nicht an das Oberste Gericht der Ukraine wenden, da, wie sie richtig feststellt, das Oberste Verwaltungsgericht bei Wahlangelegenheiten die oberste Instanz darstellt.
Der Vertreter von Wiktor Janukowitsch beim Gericht, Alexander Lawrinowitsch, vertritt hingegen die Meinung, dass das Oberste Verwaltungsgericht die Klage weiter prüfen soll, um ein für allemal einen Schlusspunkt zu setzen.
Die Richter des Obersten Verwaltungsgerichts kamen jedoch der Aufforderung von Timoschenko nach und haben das Verfahren eingestellt.
Quellen:
Tymoshenko.ua
UNIAN
UNIAN
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