Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels aus der Onlinezeitung Korrespondent.net. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.
In der Ukraine ist am 6. November ein Gesetz in Kraft getreten, das die Verwendung und den Vertrieb der meisten Feuerwerkskörper, Knallkörper und Feuerwerkskörper verbietet. Dies teilte die stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für humanitäre und Informationspolitik der Werchowna Rada, Eugenia Krawtschuk, mit.
Das Dokument wurde im April von der Rada verabschiedet und im Mai vom Präsidenten unterzeichnet.
Dann traten auch die Normen über das Verbot der Verwendung und des Verkaufs von Feuerwerkskörpern, insbesondere von Feuerwerkskörpern und Knallkörpern (mit Ausnahme von Feuerwerkskörpern der Klasse F1, die eine sehr geringe Gefahr darstellen und einen unbedeutenden Lärmpegel haben, der 60 dB nicht übersteigt) in Kraft.
Ab heute sind die Vorschriften zur Lärmbekämpfung in Kraft getreten.
So ist die Verwendung von Feuerwerkskörpern (pyrotechnische Erzeugnisse zur Verwendung bei Unterhaltungsveranstaltungen) der Klassen F2, F3, F4, der Verkauf und/oder die Weitergabe von Feuerwerkskörpern der Klassen F2, F3, F4 sowie der Verkauf und/oder die Weitergabe von Feuerwerkskörpern der Klasse F1 an Personen unter 16 Jahren verboten.
Wir erinnern daran, dass in Charkiw ein Mann festgenommen wurde, der während des Alarms Feuerwerkskörper gezündet hat.
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