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Das vereinfachte Steuersystem ist reformiert worden

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Die Unternehmer, welche das vereinfachte Besteuerungssystem verwenden, werden vom 1. Januar 2012 an nach neuen Regeln arbeiten. Gestern beschloss das Parlament Änderungen im Steuergesetzbuch, die den „Einheitssteuerleuten“ erlauben unterschiedliche Steuersätze bei einem Jahresumsatz zwischen 150.000 Hrywnja (ca. 13.636 €) und 5 Mio. Hrywnja (ca. 454.000 €) zu zahlen. Dabei werden viele Tätigkeitsbereich in das allgemeine Besteuerungssystem überführt. Die am meisten erwartete Neuerung für den Markt ist die Genehmigung für die Großunternehmen erneut mit den „Einheitssteuerleuten“ zu arbeiten. Experten unterstützen die Änderungen, doch befürchten sie, dass die Steuerorgane mit ihren Erläuterungen erneut die Arbeit der Unternehmer erschweren.

Gestern wurde der vor mehr als einem Jahr begonnene Prozess der Vorbereitung neuer Regeln für die Arbeit von Kleinunternehmern abgeschlossen. Das Projekt des Regierungsentwurfes Nr. 8521 zum vereinfachten System der Besteuerung, der Buchhaltung und des Berichtswesens wurde im Grunde bereits Mitte Juni beschlossen, daher rechnete die Wirtschaft mit einer Bestätigung des Gesetzes im Ganzen bis zum Anfang der Parlamentsferien im Juli. Jedoch wurde die Prüfung des Dokuments in der zweiten Lesung einige Male verschoben, was auch die Fristen für das Inkrafttreten streckte. “Bis zum heutigen Tag wurden alle Probleme mit der Wirtschaft, dem Ministerkabinett, den Ausschüssen und den Fraktionen in der Rada abgestimmt”, rechtfertigte sich der Leiter des Ausschusses für Fragen der Finanzen, der Bankentätigkeit, der Steuer- und der Zollpolitik, Witalij Chomutynnik (Partei der Regionen). “Ich kann konstatieren, dass die Vorschläge der Unternehmerorganisationen und des Unternehmerumfelds in vollem Umfang berücksichtigt wurden”.

Zur Prüfung der Abschlussversion des Gesetzentwurfes Nr. 8521 gingen die Parlamentarier am frühen Morgen über. Sie prüften paragraphenweise praktisch alle vom Ausschuss abgelehnten Änderungen, hauptsächlich die von der Oppositionsvertretern eingebrachten, und lehnte sie erneut ab. Danach wurde das Gesetz schnell – bereits nach anderthalb Stunden mit den Stimmen von 264 Abgeordneten – beschlossen. Derart wird die Geltung des Präsidentenerlasses aus dem Jahr 1998 zum vereinfachten Besteuerungssystem zum 1. Januar 2012 enden. Und anstelle zweier Kategorien von Zahlern der Einheitssteuer – physischen und juristischen Personen – erscheinen vier. Die ersten drei sind physische Personen-Unternehmer mit einem Jahresumsatz von bis zu 150.000 Hrywnja (ca. 13.000 €), 1 Mio. Hrywnja (ca. 90.000 €) und 3 Mio. Hrywnja (ca. 272.000 €), die der Bevölkerung und Zahlern der Einheitssteuer Dienstleistungen anbieten, sowie Waren produzieren und damit handeln können. Die vierte Gruppe sind juristische Personen mit einem Umsatz von nicht mehr als 5 Mio. Hrywnja (ca. 454.000 €).

In der letzten Redaktion des Gesetzes entschlossen sich die Abgeordneten auf die Bindung der Deckelungen des Jahresumsatz an einen Wert zu verzichten, der sich gemeinsam mit dem Mindestlohn erhöht, wie man es beim Ministerkabinett vorgeschlagen hatte. Die Bindung wurde nur bei der Berechnung des Einheitssteuersatzes beibehalten. Die Subjekte unternehmerischer Tätigkeit aus der ersten Kategorie werden 1-10% des Mindestlohnes im Monat zahlen, dabei können sie keine Mitarbeiter einstellen. Wenn die Subjekte unternehmerischer Tätigkeit bis zu zehn Personen einstellen möchten, müssen sie 2-20% des Mindestlohnes zahlen. Unternehmer aus der dritten und vierten Kategorie werden 3-5% der Einnahmen in Abhängigkeit von einer vorhandenen Registrierung als Umsatzsteuerzahler zahlen – dann zahlen juristische Personen wie jetzt 6-10%.

Unter den Neuerung ist die Zahlung einer fünfzehnprozentigen Steuer auf die Einkünfte physischer Personen bei der Überschreitung der zulässigen Umsatzgrenze in der von ihnen gewählten Kategorie. Dieser Satz wird nur auf die übersteigende Summe angewendet. “Im alten System musste der Steuerzahler sich im Falle des Überschreitens in das allgemeine Besteuerungssystem ummelden. Hier kann das Unternehmen in der Einheitssteuer bleiben, nur wird ein anderer Steuersatz angewendet, der für die höheren Umsätze vorgesehen ist”, erläuterte die Leiterin der Allukrainischen Vereinigung des kleinen und mittleren Business “Fortezja”, Oxana Prodan, dem “Kommersant-Ukraine”. Der Leiter des Sekretariats des Unternehmerrates beim Kabinett, Andrej Sablowskij, hält diese Norm für einen teilweisen Versuch die Steuerminimierung zu beenden.

Unternehmer der ersten drei Kategorien brauchen keine Kassenautomaten mehr zu nutzen, doch müssen sie ein tägliches Buch über die Einnahmen und Ausgaben führen. “So ist es billiger, außerdem muss der Staat in Person der Steuerbehörde wissen, ob die Schwelle nicht überschritten wurde”, meint Witalij Chomutynik. Obgleich es Sablowskij sich nach lohnen würde, die Erfahrung Polens zu berücksichtigen, wo man mit einer halbjährigen Übergangsperiode zur Anwendung von Kassenautomaten verpflichtete.

Unter den negativen Momenten des Dokuments muss die Erweiterung der Liste von Tätigkeiten auf das Doppelte erwähnt werden, die nicht mehr nach dem Einheitssteuersatz arbeiten dürfen. Unter ihnen befinden sich Buchprüfer, Produktion, Export/Import von Waren die Verbrauchssteuern unterliegen (außer Treibstoffen und Schmiermitteln, sowie Bier und Tischweinen) und die Förderung und der Absatz von Rohstoffen. Den Worten der Leiterin des Ausschusses für Fragen der Steuerpolitik der Förderation der professionellen Buchhalter und Buchprüfer, Larissa Pantelijtschuk, nach müssen physische Personen/Buchprüfer dafür, um in das Register für die Führung von Buchprüfungstätigkeiten zu kommen, in das allgemeine Besteuerungssystem wechseln.

In dem beschlossenen Dokument ist vorgesehen, dass die bis Ende des Jahres ausgegebenen Nachweise der Zahler der Einheitssteuer nicht länger als bis zum 1. Juni des nächsten Jahres gelten werden. Alle Zahler müssen eine Neuregistrierung bei dem Staatlichen Steuerdienst in Abhängigkeit von der Kategorie durchlaufen, in der sie zu arbeiten beabsichtigen. Wie früher bereits, werden die Nachweise kostenlos innerhalb von zehn Tagen ausgegeben.

Positiv ist auch die Norm über die Rückgabe des Rechts an juristische Personen in die Bruttoausgaben die Ausgaben für den Erwerb von Waren, Arbeiten und Dienstleistungen von “Einheitssteuerleuten” aufzunehmen. Gleichzeitig verzichteten die Abgeordneten auf den 50-prozentigen Nachlass bei der Zahlung der Einheitssteuer für Hersteller, die Waren aus eigener Produktion absetzen und die Einführung einer Kategorie von Unternehmern, die Waren über kurzfristige Nachweise verkaufen.

Oxana Proda ist überzeugt davon, dass der Gesetzentwurf eben in der Redaktion beschlossen wurde, um welche die Wirtschaft gebeten hatte. “Das einzige ist, dass ich neben dem Steuersatz auch den Jahresumsatz an den Mindestlohn gebunden hätte. Unter Berücksichtigung der Inflation sollten diese Größen fließend sein”, meint sie. “Die Inflation wird ausbrechen und 1 Mio. Hrywnja werden sich zu nichts wandeln”, stimmt die Vertreterin der kleinen privaten Spediteure, Lidija Dipkan, zu. Andrej Sablowskij nach bleibt das Dokument unvollendet. Er betonte, dass der wirtschaftliche Gesetzentwurf während der Arbeit an ihm aus der fiskalischen Ebene in die politische übergegangen ist: “Allgemein gesprochen, lieber solche Spielregeln, als überhaupt keine”. Dipkan sagt, dass egal wie die gesetzlichen Normen aussehen, ihre Verwirklichung von den Steuerleuten verdreht werden könnte. “Es gibt die Befürchtung, dass die Steuerorgane das Dokument auf ihre Weise mit Hilfe ihrer internen Anweisungen und Erläuterungen auslegen werden, wie es derzeit mit dem Abschnitt der Gewinnsteuer geschieht”, empörte sie sich.

Natalja Njeprjachina

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Quelle: Kommersant-Ukraine

Übersetzer:   Andreas Stein — Wörter: 1087

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