Mit der Verabschiedung des Gesetzes Nr. 77-VIII vom 28. Dezember 2014 wurden einige Änderungen eingeführt, die zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und Verschärfung der Haftung für die Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne Abschluss eines Arbeitsvertrags bzw. für die Nichteinhaltung von Mindestgarantien bei der Gehaltsauszahlung führen sollen.
Benachrichtigung des Finanzamtes über die Anstellung von Arbeitnehmern
Laut den verabschiedeten Änderungen zum Arbeitsgesetzbuch der Ukraine darf der Arbeitnehmer nun erst nach dem Abschluss eines Arbeitsvertrags (bzw. der Erteilung einer innerbetrieblichen Anordnung) und gleichzeitiger Benachrichtigung des Finanzamtes durch den Arbeitgeber eingestellt werden. Ein entsprechendes Verfahren der Benachrichtigung des Finanzamtes wird noch von der ukrainischen Regierung bestätigt.
Gleichzeitig hat der Gesetzgeber Bußgelder für die Verletzung des vorgenannten Verfahrens der Anstellung von Arbeitnehmern vorgesehen:
- 36.540,- UAH (ca. 2.000,- EUR) für jeden Arbeitnehmer für folgende Verletzungen: Anstellung ohne Abschluss eines Arbeitsvertrags; Kurzzeit-Anstellung, falls die Arbeit tatsächlich den ganzen Arbeitstag ausgeführt wird; Leistung von Zahlungen an den Arbeitnehmer, ohne die Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer abzuziehen und abzuführen;
- 3.654,- UAH (ca. 200,- EUR) für folgende Verletzungen: nichtfristgemäße Gehaltsauszahlung, Gehaltsauszahlung nicht in vollem Umfang;
- 12.180,- UAH (ca. 670,- EUR) für jeden Arbeitnehmer für folgende Verletzungen: Nichteinhaltung von gesetzlichen Mindestgarantien bei der Gehaltsauszahlung.
Herabsetzung der Höhe von Sozialversicherungsbeiträgen
Darüber hinaus wurde die Höhe von Sozialversicherungsbeiträgen gesenkt.
Vom 01. Januar 2015 kann die Höhe von Sozialversicherungsbeiträgen hinsichtlich der Arbeitsvergütung bis auf 40 Prozent gesenkt werden. Es kann der sog. Koeffizient von 0,4 verwendet werden. Zu erwähnen ist, dass die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge heutzutage von der Art der Geschäftstätigkeit der Unternehmen abhängt und von 36,76 Prozent bis 49,7 Prozent schwankt.
Der erwähnte Koeffizient von 0,4 kann ausschließlich unter gleichzeitiger Erfüllung folgender Bedingungen verwendet werden:
- die Bemessungsgrundlage der Sozialversicherungsbeiträge für den Zeitraum, für welchen die Arbeitsvergütung angerechnet wird, übersteigt die durchschnittliche Bemessungsgrundlage für das Jahr 2014 mindestens um das 2,5 fache. Wenn es solche Übersteigung nicht gibt, wird der Koeffizient wie folgt berechnet: die durchschnittliche Bemessungsgrundlage der Sozialversicherungsbeiträge für das Jahr 2014 wird durch die Bemessungsgrundlage für den Zeitraum, für welchen die Arbeitsvergütung angerechnet wird, dividiert; allerdings kann dieser Koeffizient nicht unter 0,4 liegen;
- der durchschnittliche Arbeitslohn des Unternehmens ist im Vergleich zum Jahr 2014 um mindestens 30% gestiegen;
- ein durchschnittlicher Sozialversicherungsbeitrag pro Arbeitnehmer nach der Verwendung des Koeffizienten von 0,4 wird mindestens 700,- UAH betragen;
- ein Durchschnittsgehalt im Unternehmen wird mindestens drei gesetzliche Mindestgehälter betragen. Bis zum 30. November 2015 beträgt der gesetzliche Mindestgehalt 1.218,- UAH (ca. 67,- EUR).
Der Mindestsozialversicherungsbeitrag wird nun aufgrund eines Mindestgehalts berechnet.
Vom 01. Januar 2016 wird die Höhe von Sozialversicherungsbeiträgen hinsichtlich der Arbeitsvergütung auf 60 Prozent gesenkt. Es wird der sog. Koeffizient von 0,6 verwendet. Dabei sind die Unternehmen nicht verpflichtet, die vorgenannten Bedingungen (darunter auch in Bezug auf die Steigerung des Durchschnittsarbeitslohns und Erhöhung der Bemessungsgrundlage der Sozialversicherungsbeiträge) zu erfüllen. Es wird sich um eine allgemeine Herabsetzung der Höhe der Sozialversicherungsbeiträge handeln.
Erhöhung von Bußgeldern
Bußgelder für die Verletzung des Verfahrens der Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen bzw. für die Nichtbezahlung dieser Beiträge wurden zweifach erhöht.
Die Höhe der Bußgelder für die Nichtbezahlung bzw. nicht fristgemäße Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen beträgt nun 20 Prozent von nicht fristgemäß entrichteten Beiträgen.
Für die Nachberechnung von nicht fristgemäß berechneten Sozialversicherungsbeiträgen durch das Finanzamt wird nun ein Bußgeld in Höhe von zehn Prozent vom nachberechneten Betrag erhoben. Dabei kann die Gesamthöhe des Bußgeldes allerdings nicht 50 Prozent des nachberechneten Betrags übersteigen.
Laut dem Gesetz Nr. 77-VIII wurden der Sozialversicherungsfond gegen Betriebsunfälle und –krankheiten und der Krankenversicherungsfond zusammengeschlossen.



Forumsdiskussionen
Anuleb in Hilfe und Rat • Re: Mit ukrainischer Frau unter einem Dach
„Sie kann als Untermieterin bei Dir einziehen dadurch bildet Ihr keine Bedarfsgemeinschaft. Womöglich keine gute Idee. Unser Sozialamt z. B. wollte die Nebenkosten in einer ähnlichen Situation detailliert...“
Bernd D-UA in Hilfe und Rat • Re: Mit ukrainischer Frau unter einem Dach
„Weshalb wollt ihr zusammenziehen, wenn Deine Rente nicht reicht? Du kannst diese Frau nicht ernähren? Dann ist sie doch bisher besser dran, hat ihr Bürgergeld und Wohnraum etc., Krankenversicherung hat...“
ukra in Hilfe und Rat • Re: Mit ukrainischer Frau unter einem Dach
„Sie kann als Untermieterin bei Dir einziehen dadurch bildet Ihr keine Bedarfsgemeinschaft. Nur Ihr BG wird gekürzt, wie viel weiß ich nicht. Erkundige Dich mal in diese Richtung.“
Obm100 in Recht, Visa und Dokumente • Re: Ich (Deutscher) und meine Freundin (Ukrainerin) zusammenleben = Welche Möglichkeiten?
„Wenn die Ukrainer/innen schon einen Flüchtlingsstatus haben, ist ein weiterer Status als Flüchtling in Europa nicht mehr möglich. Es zählt das Erstaufnahmeland. In Deutschland wird sie dann nicht mehr...“
Obm100 in Recht, Visa und Dokumente • Re: Aufenthaltsgenehmigungen müssen wieder erneuert werden
„Was soll der Quatsch wieder? Der Krieg noch voll im Gange, aber schon wird wieder an solchem Zeug raumgemacht. Haben die keine anderen Probleme?“
Obm100 in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Mittlerweile sind wieder Blockposten bei Korczowa bzw. Krakovez. Am letzten Dienstag jedenfalls wurde ich angehalten im Wald kurz vor der Grenzkontrolle. Wahrscheinlich brauchen sie wieder Männer an deren...“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„ Heute 10:30 Einreise in Urgyniw, waren bis Ende 40 Minuten, also sehr stabil, Montag, diese Uhrzeit...das läuft.
Heute wurde ich nach der polnischen "Endkontrolle" zur weiteren Kontrolle in die Garage eingeladen, hat mich mit Wartezeit, andere waren vor mir dran, genau eine 1h gekostet. Seit happens! Zu früh über die 40 Minuten gefreut.
Vielleicht mal noch eine Info, man fährt in d3n Zollbereich ein, es liegen dann 5 bis 6 Spuren vor einem, offensichtlich ist dann die Spur wo "alle" stehen, die ist ca. In der Mitte. Die EU Spur ist links davon, es gibt ein Leuchtzeichen (Leuchtreklame) über der Spur, die ist nur kaputt und man gerade noch das EU Symbol etc. erkennen. Dann passt das. Der PKW ist entscheidend, es dürfen dann auch Ukrainer im PKW sitzen.
“
Bernd D-UA in Recht, Visa und Dokumente • Re: Ich (Deutscher) und meine Freundin (Ukrainerin) zusammenleben = Welche Möglichkeiten?
„Einreise als Flüchtling, bedeutet......., nicht als Deine zukünftige Frau, bist dann erst einmal ihr Vermieter, mehr Hilfestellung gibt es jetzt aber nicht mehr.“
Bernd D-UA in Recht, Visa und Dokumente • Re: Ich (Deutscher) und meine Freundin (Ukrainerin) zusammenleben = Welche Möglichkeiten?
„Gehe auf das Ausländeramt Deiner Gemeinde und erkundige Dich, kann ja sein ich irre mich, derzeit können Ukrainer als Flüchtlinge einreisen und unterliegen dem Paragraphen 24, aufgtund dessen läuft...“
Bernd D-UA in Anzeigen • Re: UAid Direct Hilfstransporte
„Grundsätzlich könnte ich die Sachen mit in die Ukraine nehmen, bis Luzk, ABER Der Zoll und die Einfuhr muss geklärt sein und die Kosten und daran wird es wohl scheitern!“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Jetzt lief gestern um 23:30 Uhr alles wie geschmiert in Ustyluh/Zosin, Einreise UA in ca. 50 Minuten. Dieses Mal die Polen schnell 3 PKW, bei den Ukrainern länger, 2 Busse und sonst ein paar Fahrzeuge,...“
cxmorph in Recht, Visa und Dokumente • Re: Ich (Deutscher) und meine Freundin (Ukrainerin) zusammenleben = Welche Möglichkeiten?
„Hallo, die Heirat an sich ist nicht sonderlich aufwändig und Bürokratisch, wenn man in der Ukraine heiratet. Bei Anreise Montag oder Dienstag, kann die heirat am Donnerstag oder Freitag derselben Woche...“
aust72 in Anzeigen • Re: UAid Direct Hilfstransporte
„Guten Tag, ich habe Kontakt zu einem Unfallchirurgen aus Sumy, der zur Zeit in einem Fronthospital arbeitet. Durch meinen Beruf habe ich aus Kliniken 10 Kisten (130kg) chirurgische Instrumente und Implantate...“
Ahrens in Recht, Visa und Dokumente • Re: Ich (Deutscher) und meine Freundin (Ukrainerin) zusammenleben = Welche Möglichkeiten?
„Hallo, die Heirat an sich ist nicht sonderlich aufwändig und Bürokratisch, wenn man in der Ukraine heiratet. Bei Anreise Montag oder Dienstag, kann die heirat am Donnerstag oder Freitag derselben Woche...“
cxmorph in Recht, Visa und Dokumente • Ich (Deutscher) und meine Freundin (Ukrainerin) zusammenleben = Welche Möglichkeiten?
„Hallo zusammen, ich (Deutscher und wohne in Süddeutschland) bin seit fast 4 Jahren mit einer Ukrainerin zusammen. Sie ist bei Kriegsbeginn aus der Ukraine in die Schweiz geflüchtet. Sie wohnt aktuell...“