Am 30. Dezember 2016 unterzeichnete der Präsident der Ukraine, Petro Poroschenko, das Gesetz Nr. 1797 „Über die Einführung der Änderungen im Steuerrecht der Ukraine und der Verbesserung des Investitionsklimas in der Ukraine”. Das Gesetz ist am 1. Januar 2017 in Kraft getreten, mit Ausnahme von einigen wichtigen Änderungen, die im Laufe des Jahres 2017 eingeführt werden. Die Änderungen erfolgten vor allem in den Bereichen Steuerverwaltung, Verrechnungspreise, Einkommensteuer, Mehrwertsteuer und Transferpreise.
Steuerverwaltung
Spätestens ab 1. Januar 2018 soll das sogenannte „elektronische Kabinett”, ein elektronisches System für den Austausch von Informationen und Dokumenten zwischen den Steuerpflichtigen und den Behörden, eingeführt werden. Die Korrespondenz mit den Steuerbehörden soll so transparenter und einfacher werden.
Ab 1. April 2017 wird das Verfahren der Erteilung der individuellen Steuerauskünfte durch die Steuerbehörde an die Steuerpflichtigen geändert.
Der Jahreszeitplan der planmäßigen Steuerprüfungen (Inspektionen) für das kommende Jahr soll auf der offiziellen Website des Steuerfiskaldienstes der Ukraine spätestens bis zum 25. Dezember des laufenden Jahres veröffentlicht werden. Die Strafen und Sanktionen für eine verspätete Registrierung und Nichtregistrierung der Mehrwertsteuerrechnungen/Rechnungskorrekturen sowie für die nicht rechtzeitige Beseitigung der Fehler in den Mehrwertsteuerrechnungen/Rechnungskorrekturen wurden modifiziert.
Die Dokumentationspflichten für die Steuerzahler aus den Gebieten Donezk und Luhansk wurden erleichtert.
Verrechnungspreise
Bei den Verrechnungspreisen wurden vor allem folgende Änderungen eingeführt: Die Definition der „kontrollierten Operationen” wurde erweitert, die finanziellen Schwellenwerte für die Bestimmung der „kontrollierten Operationen” wurden erhöht, die Strafen für die Nichteinhaltung der Verrechnungspreisvorschriften wurden durch die neuen Verzugszuschläge ergänzt und werden nunmehr auf Basis des Existenzminimums zum 1. Januar des jeweiligen Jahres berechnet.
Einkommensteuer
Für natürliche Personen bleibt der Einkommensteuersatz unverändert. Es wurde neun Prozent Steuersatz für die Dividenden eingeführt, die von den Nichtresidenten, Investment-Einrichtungen und von anderen nicht körperschaftsteuerpflichtigen Wirtschaftssubjekten ausgeschüttet werden.
2017 ändert sich der Körperschaftsteuersatz nicht und beträgt weiterhin 18 Prozent. Ab 1. Januar 2017 wurden neue Vorschriften bei der Abschreibung eingeführt. Bis 31. Dezember 2021 wurden die „Steuerferien” (0 Prozent KSt-Besteuerung) für kleine Unternehmen mit Jahreseinkommen unter drei Millionen Hrywnja initiiert. Des Weiteren wurden unter bestimmten Voraussetzungen Steuervergünstigungen für an ausländische Darlehensgeber bezahlte Zinsen erarbeitet.
Mehrwertsteuer
Im Bereich Mehrwertsteuer wurde ein einheitliches Register für Anträge auf Erstattung der Mehrwertsteuer entwickelt. Ab 1. April 2017 wird ein Mechanismus zur Registrierungsaussetzung der Mehrwertsteuerrechnungen/Rechnungskorrekturen eingeführt. Die Fristen für die Registrierung der Mehrwertsteuerrechnung/Rechnungskorrektur wurden geändert. Die Mehrwertsteuerrechnungen müssen nunmehr mit der Angabe des Waren-Codes ausgestellt werden.
Fazit
Die umfangreichen Steuergesetzänderungen sind zu begrüßen. Sie werden mit Sicherheit zu mehr Transparenz und Beschleunigung des Steuerverfahrens beitragen.
Den ausführlichen Bericht mit allen Einzelheiten können Sie im folgenden Artikel nachlesen.
Yurii Nikolaychuk, Rechtsanwalt, Steuerberater
Rödl & Partner
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