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Falschmeldung von "Kommersant-Ukraine" über Niederlage von "Naftogas" vor dem Schwedischen Schiedsgericht

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Am 21. Februar 2013 veröffentlichte die angesehene Zeitung „Kommersant-Ukraine“ in ihrer Internetausgabe einen ausführlichen Artikel, demzufolge der staatliche Gas-Monopolist „Naftogas Ukrainy“ vom Schiedsgericht der schwedischen Handelskammer in Stockholm zur Einhaltung eines im Jahr 2003 mit dem italienischen Gashändler „Italia Ukraina Gas“ (IUGAS) geschlossen Vertrages verpflichtet worden sei. Demnach hätte „Naftogas“, das gegenwärtig Erdgas aus Russland zum Preis von 416 US-Dollar pro tausend Kubikmeter bezieht, dem italienischen Unternehmen 13,1 Milliarden Kubikmeter Gas zum Preis aus dem Jahr 2003, der damals 110 Dollar pro tausend Kubikmeter betrug, liefern müssen. Der finanzielle Schaden hätte sich auf 3,9 Milliarden Euro belaufen. Sogar von einem möglichen Insolvenzverfahren – auch vor dem Hintergrund der erst kürzlich von „Gasprom“ gestellten Forderungen in Höhe von 7 Milliarden Euro – des ukrainischen Konzerns war die Rede. In dem Bericht beruft sich der „Kommersant-Ukraine“ darauf, den Text des Richterspruchs vom 19. Dezember 2012 vorliegen zu haben. Zudem werden vermeintliche Informanten aus dem ukrainischen Unternehmen zitiert.

Die Meldung ist rasch von anderen Medien aufgenommen und verbreitet worden, etwa von der angesehenen Ukrainskaja Prawda und dem Korrespondent sowie dem österreichischen Wirtschaftsblatt.

Kurz darauf veröffentlichte „Naftogas Ukraine“ in einer Pressemitteilung eine Gegendarstellung, wonach das schwedische Schiedsgericht das Unternehmen lediglich zu einer Strafzahlung in Höhe von 12,7 Millionen Dollar für nicht erfolgte Gaslieferungen im Zeitraum vom 1. September 2008 bis zum 31. Dezember 2010 verpflichtet habe.

Kommersant-Ukraine“ hat diese Gegendarstellung nachträglich in den mittlerweile wieder aufrufbaren, am Donnerstag zwischenzeitlich nicht verfügbaren Internet-Artikel eingebettet und darüber hinaus in einer knappen Richtigstellung erklärt, dass die zuvor aufgestellte Behauptung, „Naftogas“ müsse 13,1 Milliarden Kubikmeter zum Preis von 110 Dollar pro tausend Kubikmeter an „IUGAS“ liefern, nicht den Tatsachen entspreche. Auch die anderen Zeitungen berichtigten die Informationen. Wie es zu der Falschmeldung kam, ist bislang nicht bekannt. Alexander Tschalij, Präsident der internationalen Consulting-Agentur „Grant Thornton Ukraine“, weist jedoch darauf hin, dass derartige Falschmeldungen mit einem beträchtlichen Reputationsschaden für das ukrainische Unternehmen verbunden sind.

Nachstehend veröffentlichen wir die Übersetzungen des Artikels von „Kommersant-Ukraine“, der Gegendarstellung von „Naftogas Ukrainy“ und der darauf erfolgten Erklärung des „Kommersant-Ukraine“ sowie eines kurzen Berichts zum Thema, der auf der Internetseite von „Delo“ erschienen ist und die Ereignisse rund um die Falschmeldung zusammenfasst und einen Experten zu Wort kommen lässt.

„Erstickendes Gas“ – Naftogas verliert Rechtsstreit um 3,9 Milliarden Dollar

„Naftogas“ hat einen Rechtsstreit über 3,9 Milliarden US-Dollar verloren. Wie der „Kommersant-Ukraine“ in Erfahrung brachte, hat das Stockholmer Schiedsgericht den staatlichen Monopolisten dazu verpflichtet, den Vertrag mit dem italienischen Gashändler „Italia Ukraina Gas“ zu erfüllen und diesem 13,1 Milliarden Kubikmeter Gas zum Preis aus dem Jahr 2003, der damals 110 Dollar pro tausend Kubikmeter betrug, zu liefern. Der Einkaufspreis für die Ukraine liegt gegenwärtig bei 416 Dollar. Aus Kreisen der NAK (Nationalen Aktiengesellschaft) „Naftogas Ukrainy“ war zu vernehmen, dass man dem Richterspruch nicht nachkommen werde und bereits eine Gegenklage gegen den italienischen Gashändler vorbereite, wenngleich Juristen der Ansicht sind, dass die Chancen auf einen Sieg dabei äußerst gering sind. Experten erwarten, dass „Gasprom“ die juristische Niederlage der Ukraine nutzen wird, um Verhandlungen über die Schaffung eines eigenen Gastransit-Konsortiums zu initiieren.

Dem „Kommersant-Ukraine“ liegt der Text des Urteils NV 007/2008 vom 19. Dezember 2012 vor. Demzufolge wird „Naftogas Ukrainy“ verpflichtet, die am 24. Januar 2003 mit „Italia Ukraina Gas“ (IUGAS) festgelegten Vereinbarungen in vollem Umfang zu erfüllen und 13,1 Milliarden Kubikmeter Gas zum Preis von 110 Dollar pro tausend Kubikmeter zu liefern. Zum Vergleich: Gegenwärtig zahlt „Naftogas“ für den Brennstoff aus Russland 416 Dollar pro tausend Kubikmeter. Folglich droht dem staatlichen Monopolisten bei Erfüllung des Richterspruchs ein Verlust in Höhe von 3,9 Milliarden Dollar. Ferner hat das Gericht „Naftogas Ukrainy“ dazu verpflichtet, dem italienischen Gashändler wegen Lieferverzugs Schadensersatz in Höhe von 12,7 Millionen Dollar zu zahlen.

Es ist dies bereits das zweite Urteil des Schiedsgericht im Rechtsstreit zwischen den beiden Unternehmen. Den ersten Prozess im Jahr 2010 verlor ebenfalls „Naftogas Ukrainy“, jedoch fiel die damalige Entscheidung beträchtlich sanfter aus – das ukrainische Unternehmen wurde damals zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 200 Millionen Dollar verurteil. „Naftogas“ entschied sich damals, die Entscheidung anzufechten, allerdings mündeten auch die diese Verhandlungen im Dezember vergangenen Jahres in eine Niederlage des ukrainischen Monopolisten.

Der Vertrag zwischen „IUGAS“ und „Naftogas“ wurde seinerzeit vom stellvertretenden Vorsitzenden von „Naftogas“, Igor Woronin, und dem Generalbevollmächtigten der italienischen Seite, Andrea Miele, in Kiew unterzeichnet. Die dort vorgesehenen Gaslieferungen umfassen den Zeitraum vom 1. Januar 2004 bis zum 31. Dezember 2013 sowie eine Liefermenge von 1,3 Milliarden Kubikmeter pro Jahr bis zur Transitstation „Welikie Kapuschani“ an der slowakisch-ukrainischen Grenze. Zur Zeit des Vertragsabschlusses erhielt „Naftogas Ukrainy“ Gas zum Preis von 50 Dollar pro Kubikmeter, so dass der staatliche Monopolist mit einem Gewinn von 780 Millionen Dollar pro Jahr durch die Gaslieferungen nach Italien rechnete.

Den Gerichtsunterlagen zufolge blieben die im Vertrag fixierten Lieferungen in den Jahren 2004 und 2005 aus. Bei „Naftogas Ukrainy“ wird dies damit erklärt, dass „IUGAS“ über keinen gültigen Vertrag mit dem slowakischen Gastransit-Unternehmen „SSP Industrial“ und die Nutzung der Transitleitungen verfügte. Ein solcher Vertrag kam erst im Jahr 2006 zustande, als „Gasprom“ die gesamte auf dem Markt erhältliche Menge an turkmenischem Gas aufkaufte – ein Schritt, der es der Ukraine unmöglich machte, weiterhin Gas aus Turkmenistan zu beziehen. Das gesamte Gas des Landes wurde fortan vom Unternehmen „RosUkrEnergo“ (zum damaligen Zeitpunkt zu 50% im Besitz von „Gasprom“, zu 45% von Dmitri Firtasch und zu 5% von Iwan Fursin) gekauft und durch „UkrGas-Energo“ verkauft, was die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarungen unmöglich machte.

Von offizieller Seite wird die Entscheidung des Schiedsgerichts weder bei „IUGAS“ noch bei „Naftogas“ kommentiert. Ein Informant von „Kommersant-Ukraine“ bei „Naftogas“ berichtet jedoch, dass sich der staatliche Monopolist trotz der Gerichtsentscheidung weder anschicke, den Vertrag zu erfüllen, noch eine Strafe zu zahlen. „Wir sind absolut berechtigt, der Entscheidung des Stockholmer Schiedsgerichts nicht nachzukommen, solange diese nicht durch ein ukrainisches Gericht bestätigt ist“, sagte der Gesprächspartner unserer Zeitung. Er bestätigt, dass die italienische Seite technisch nicht in der Lage war, das Gas entgegenzunehmen und „IUGAS“ gar keine Möglichkeit hatte, das Gas weiterzuleiten.

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Darüber hinaus habe „Naftogas“ dem italienischen Händler vorgeschlagen, den Vertrag zu erfüllen, nachdem zuvor die Bedingungen und der Lieferpreis revidiert sollten. Die italienische Seite weigerte sich jedoch, Zugeständnisse zu machen. Nun bereitet „Naftogas“ eine Gegenklage vor.

Eine Überprüfung des Urteils des Schiedsgerichts könnte theoretisch durch den Obersten Schwedischen Gerichtshof erfolgen, wie Andrej Astapow, leitender Partner der Anwaltskanzlei „AstapowLawyers“, erklärt. „Es ist durchaus möglich, dass sich „Naftogas“ an den Obersten Schwedischen Gerichtshof wenden wird. Vor dem Hintergrund der beiden vorausgegangen Urteile sind die Erfolgschancen in einem solchen Verfahren für „Naftogas“ jedoch nicht besonders hoch“, konstatiert der Experte.

Das Argument, wonach „IUGAS“ nicht in der Lage gewesen sei, den Brennstoff weiter zu verkaufen, hatte „Naftogas Ukrainy“ dem Gericht bereits zuvor vorgelegt. Als Replik darauf legte der Präsident von „IUGAS“, Marco Marenco, Daten vor, denen zufolge die italienische Unternehmensgruppe „FISI“ pro Jahr bis zu 4,5 Milliarden Kubikmeter Gas nach Italien verkauft und vollständig in der Lage ist, den Brennstoff weiterzuleiten.

Ohne die Bestätigung des Stockholmer Urteils durch die ukrainischen Gerichte kann „IUGAS“ Lieferungen von „Naftogas“ in der Tat nicht erzwingen, wie Andrej Astapow bestätigt. „Der italienische Gashändler kann jedoch eine Beschlagnahmung des Auslandsvermögens von „Naftogas“ erreichen sowie ferner die Zahlung von Schadensersatz für die Nichtbeachtung der Gerichtsentscheidung. Solcherlei Sanktionen können von jedem europäischen oder amerikanischen Gericht veranlasst werden, wie es seinerzeit etwa im Streit zwischen „Telenor“ und „Altimo“ durchgesetzt wurde , als es um den Konflikt um die Telekommunikationsfirma „Kyivstar“ ging“, erklärt Astapow.

Alexander Todijtschuk, Präsident des Kiewer Internationalen Energie-Clubs „Q-club“, präzisiert, dass die Forderungen von „IUGAS“ potentiell zur Zahlungsunfähigkeit von „Naftogas“„führen könnten. „Im Grunde droht dem Unternehmen ein Verlust von 3,9 Milliarden Dollar, wenn es den Vertrag nun wie gefordert erfüllt. Zudem hat ja auch noch „Gasprom“ erst kürzlich Forderungen in Höhe von 7 Milliarden Dollar gestellt. Sollte ein ukrainisches Gericht diese Verpflichtungen bestätigen, würde ein Insolvenzverfahren gegen „Naftogas Ukrainy“ eröffnet werden müssen“, meint Andrej Domanskij, Partner der Kanzlei „Prawowie Partnery“.

Aleksandr Todijtschuk meint ferner, dass die Entscheidung des Stockholmer Schiedsgericht „Gasprom“ bei Verhandlungen über die Schaffung eines Gastransport-Konsortiums in die Hände spielt. „Eine solch kritisch hohe Anzahl an finanziellen Problemen kann die ukrainische Seite durchaus dazu zwingen, Zugeständnisse an Russland zu machen“, wie es der Experte nicht ausschließen möchte. Michail Gontschar, Direktor des Energie-Programms des Zentrums „Nomos“, schließt ebenfalls nicht aus, dass die Entscheidung des Gerichts mit Absichten seitens „Gasprom“ in Verbindung stehen könnte. „Wir waren bereits Zeugen dessen, wie „Naftogas Ukrainy“ beim Streit um die Rückerstattung von 11 Milliarden Kubikmeter Gas an „RosUkrEnergo“ von Beginn an die Position des Verlierers vor dem Stockholmer Schiedsgericht einnahm. Nicht auszuschließen, dass wir heute eine Wiederholung der Ereignisse erleben“, meint Gontschar.

Quelle: Kommersant-Ukraine

Presseerklärung von „Naftogas Ukrainy“

„Naftogas Ukrainy“ widerspricht Medienberichten über die Verpflichtung, dem italienischen Unternehmen „IUGAS“ auf Anweisung des Stockholmer Schiedsgericht 13,1 Milliarden Kubikmeter Erdgas zu liefern.

Kiew, 21. Februar 2013

Nach Prüfung des Rechtsstreits zwischen dem italienischen Unternehmen „IUGAS“ und der Nationalen Aktiengesellschaft „Naftogas Ukrainy“ durch das Stockholmer Schiedsgericht vom 19. Oktober 2010 sowie vom 19. Dezember 2012 wurde eine Entscheidung getroffen, wonach der Rückforderungsbescheid in Höhe von 13,1 Milliarden Kubikmeter Erdgas zugunsten des italienischen Unternehmens „IUGAS“ nicht anerkannt wird.

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Für nicht erfolgte Erdgas-Lieferungen des Unternehmens „Naftogas Ukrainy“ im Zeitraum der Vertragsgültigkeit hat das Stockholmer Schiedsgericht wie folgt entschieden.
• Für den Zeitraum bis zum 1. September 2009 trägt „Naftogas Ukrainy“ keine Verantwortung für die nicht erfolgten Lieferungen, da „IUGAS“ keinen Antrag auf Lieferungen gestellt hat.
• Für den Zeitraum vom 1. September 2008 bis zum 31. Dezember 2010 wird die Verantwortung des Unternehmens „Naftogas Ukrainy“ auf eine Strafzahlung in Höhe von 12,7 Millionen Dollar begrenzt.
• Für die Jahre 2011 und 2012 trägt „Naftogas Ukrainy“ keine Verantwortung für nicht erfolgte Erdgas-Lieferungen, da diese auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen.
Das Stockholmer Schiedsgericht hat keine Entscheidung über die Erdgas-Lieferungen im Jahr 2013 (das letzte Vertragsjahr) getroffen.

Die Nationale Aktiengesellschaft „Naftogas Ukrainy“ fordert die Zeitung „Kommersant-Ukraine“ auf, die Richtigstellung der falschen Informationen, die in diesem Fall verbreitet wurden, zu veröffentlichen.

Leitung der Pressestelle
Nationale Aktiengesellschaft „Naftogas Ukrainy“

Quelle: Naftogas

Richtigstellung des „Kommersant-Ukraine

Die Information darüber, dass die Nationale Aktiengesellschaft „Naftogas Ukrainy“ der Entscheidung des Stockholmer Schiedsgerichts zufolge dem italienischen Unternehmen „IUGAS“ 13,1 Milliarden Kubikmeter Erdgas liefern müsse, wie sie in unserem Beitrag „Erstickendes Gas“ (vom 21. Februar 2013) publiziert wurde, entspricht nicht den Tatsachen.

Quelle: Kommersant-Ukraine

Meldungen über die Niederlage von „Naftogas“ unzutreffend

Das Stockholmer Schiedsgericht lehnte eine ganze Reihe an Forderungen des italienischen Unternehmens „IUGAS“ gegen die Nationale Aktiengesellschaft „Naftogas Ukrainy“ ab und anerkannte lediglich einen kleinen Teil der an das ukrainische Unternehmen herangetragenen Strafforderungen.

„Die am Donnerstag verbreiteten Meldungen, wonach „Naftogas“ am Stockholmer Schiedsgericht einen Rechtsstreit über 3,9 Milliarden Dollar verloren habe, sind vollkommen unzutreffend. Der Bericht verzerrt den Inhalt der Entscheidung des Stockholmer Schiedsgerichts in der Rechtssache zwischen „IUGAS“ und „Naftogas Ukrainy“ auf ganzer Linie“, erklärte Aleksandr Tschalij, Präsident der internationalen Consulting-Agentur „Grant Thornton Ukraine“.

Den Worten Tschalijs zufolge verpflichtete das Stockholmer Schiedsgericht „Naftogas“ nicht zur Lieferung von 13,1 Milliarden Kubikmeter Erdgas zum Preis von 110 US-Dollar pro tausend Kubikmeter.

Das Schiedsgericht erließ einen Richterspruch über eine Strafzahlung des ukrainischen Unternehmens zugunsten von „IUGAS“ in Höhe von etwa 12,7 Millionen Dollar sowie weitere unbedeutende Summen, obwohl der Kläger Forderungen in zigfacher Höhe gestellt hatte, wie der Präsident von „Grant Thornton Ukraine“ erklärte.

„In gar keinem Fall geht es um eine Summe in Milliardenhöhe. Alle verbleibenden Forderungen von „IUGAS“ an „Naftogas“ hat das Stockholmer Schiedsgericht zurückgewiesen“, bekräftigte Tschalij.

Er fügte hinzu, dass auch die Meldung darüber, dass „Naftogas“ bereits im Jahr 2010 den ersten Prozess gegen „IUGAS“ verloren habe und in Einklang mit der Entscheidung des Schwedischen Schiedsgerichts vom 19. Oktober 2010 die Summe von 200 Millionen Dollar habe zahlen müssen, wie es im Bericht [von „Kommersant-Ukraine“] steht, nicht den Tatsachen entspreche.

Tschalij ist der Ansicht, dass die mediale Verbreitung derart unzutreffender Vorabinformationen über die Entscheidung des Stockholmer Schiedsgerichtes der Geschäftsreputation von „Naftogas“ erheblichen Schaden zufüge und äußerte die Gewissheit, dass nach sorgfältiger Überprüfung der Faktenlage eine öffentliche Gegendarstellung publiziert werde.

Zur Erinnerung: Die Zeitung „Kommersant-Ukraine“ berichtete am Donnerstag [21.02.2012] darüber, dass das Stockholmer Schiedsgericht „Naftogas“ dazu verurteilt habe, den am 24. Dezember 2003 unterzeichneten Vertrag mit dem italienischen Gashändler „IUGAS“ zu erfüllen und diesem 13,1 Milliarden Kubikmeter Gas zum Preis von 2003 liefern müsse. Zudem berief sich die Zeitung darauf, über den Text der Gerichtsentscheidung vom 19. Dezember 2012 zu verfügen.

Später wurden diese Informationen von der Nationalen Aktiengesellschaft „Naftogas Ukrainy“ dementiert. „Naftogas“ zufolge verpflichtete das Schiedsgericht das Unternehmen zu einer Strafzahlung in Höhe von lediglich 12,7 Millionen Dollar. Gegen Ende des Tages bestätigte die Zeitung „Kommersant-Ukraine“, dass die Informationen unzutreffend seien.

Quelle: Delo

Autor:   Patrick Will — Wörter: 2141

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