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Oberstes Verwaltungsgericht hebt Wahlergebnis vorerst auf

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Das Oberste Verwaltungsgericht hat die Geltung der Entscheidung der Zentralen Wahlkommission zu den Wahlergebnissen der Präsidentschaftswahlen bis zum Abschluss der Prüfung der Klage von Julia Tymoschenko aufgehoben.

Darüber informierte der Pressedienst des Gerichtes.

In der Anordnung des Gerichts heißt es: “Unter Berücksichtigung dessen, dass im Falle der Nichtergreifung von Maßnahmen zum Stopp der Geltung der Entscheidung der Zentralen Wahlkommission Erschwernisse bei der Umsetzung des Gerichtsentscheids aufkommen können, wird dem Antrag im entsprechenden Teil nachgegeben”.

Derweil konnte das Gericht dem Gesuch Tymoschenkos bezüglich des Verbots für Wiktor Janukowytsch den Präsidenteneid in der Werchowna Rada abzulegen nicht nachgeben. Das Gericht kam dabei zum Schluss, dass Janukowytsch in dieser Sache nicht der Beklagte ist und damit hat das Gericht keine rechtliche Grundlage für ein Verbot dieser Handlung.

Die Fraktion des Blockes Julia Tymoschenko hat gleichzeitig in der Werchowna Rada einen Entwurf für eine Verordnung zur Aufhebung des angesetzten Inaugurationstermins eingereicht.

Argumentiert wurde dabei von Olexandr Turtschynow, dem Vizepremier der Regierung Tymoschenko, damit, dass solange keine Entscheidung des Verwaltungsgerichts zur Gültigkeit der Wahlen vorliegt, kein Amtseid abgelegt werden kann.

Morgen soll über diesen Beschluss in der Werchowna Rada abgestimmt werden.

Bekanntlich hat die Zentrale Wahlkommission Janukowytsch zum Sieger der Präsidentschaftswahlen erklärt und der feierliche Amtseid des Präsidenten in der Werchowna Rada wurde für den 25. Februar angesetzt.

Quellen:
Ukrajinska Prawda
UNIAN

Übersetzer:   Andreas Stein — Wörter: 220

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„Ja auf dem Papier sieht das wohl alles sehr einfach aus. Offenbar hat Leo da den Mund etwas zu voll genommen, scheint übrigens typisch für die private Verkehrsbranche zu sein. Soweit ich sehe hat sich...“

„Ja auf dem Papier sieht das wohl alles sehr einfach aus. Offenbar hat Leo da den Mund etwas zu voll genommen, scheint übrigens typisch für die private Verkehrsbranche zu sein. Soweit ich sehe hat sich...“

„ Obwohl der Leo-Express angeblich seit Juni den Betrieb auf dieser Strecke aufgenommen hat wird die "Bahnfahrt" über Przemysl nach UA wohl noch lange Zukunftsmusik bleiben.
Wie zu lesen ist gibt es noch nichtmal für das polnische Streckennetz eine Zulassung so daß derzeit dort wohl noch mit Bussen gefahren wird.


„изображение.png изображение.png Da muß man wohl mit den Daten etwas herumspielen ... Da wird wohl noch nicht täglich gefahren. Trotzdem Danke.“

Der Link zum Anbieter ist ja da.
Ist korrekt, aber ich finde man hätte trotzdem im Text gleich darauf hinweisen können.
War aber nicht "böse" gemeint ...
Bis jetzt sind die Tickets auch noch nicht auf der Webseite buchbar - warum auch immer ...
Hab´s versucht - bekomme aber immer angezeigt "auf dieser Strecke fahren wir nicht" :-([smilie=dntknw.gif]

„Man sollte aber explizit dazu schreiben, daß es ein Zug von LeoExpress ist - und nur auf deren Webseite kann man die Fahrkarten kaufen. Zumindest ist es die erste Umsteigefreie Verbindung von Deutschland...“

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