Mit der Verabschiedung des Gesetzes Nr. 77-VIII vom 28. Dezember 2014 wurden einige Änderungen eingeführt, die zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und Verschärfung der Haftung für die Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne Abschluss eines Arbeitsvertrags bzw. für die Nichteinhaltung von Mindestgarantien bei der Gehaltsauszahlung führen sollen.
Benachrichtigung des Finanzamtes über die Anstellung von Arbeitnehmern
Laut den verabschiedeten Änderungen zum Arbeitsgesetzbuch der Ukraine darf der Arbeitnehmer nun erst nach dem Abschluss eines Arbeitsvertrags (bzw. der Erteilung einer innerbetrieblichen Anordnung) und gleichzeitiger Benachrichtigung des Finanzamtes durch den Arbeitgeber eingestellt werden. Ein entsprechendes Verfahren der Benachrichtigung des Finanzamtes wird noch von der ukrainischen Regierung bestätigt.
Gleichzeitig hat der Gesetzgeber Bußgelder für die Verletzung des vorgenannten Verfahrens der Anstellung von Arbeitnehmern vorgesehen:
- 36.540,- UAH (ca. 2.000,- EUR) für jeden Arbeitnehmer für folgende Verletzungen: Anstellung ohne Abschluss eines Arbeitsvertrags; Kurzzeit-Anstellung, falls die Arbeit tatsächlich den ganzen Arbeitstag ausgeführt wird; Leistung von Zahlungen an den Arbeitnehmer, ohne die Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer abzuziehen und abzuführen;
- 3.654,- UAH (ca. 200,- EUR) für folgende Verletzungen: nichtfristgemäße Gehaltsauszahlung, Gehaltsauszahlung nicht in vollem Umfang;
- 12.180,- UAH (ca. 670,- EUR) für jeden Arbeitnehmer für folgende Verletzungen: Nichteinhaltung von gesetzlichen Mindestgarantien bei der Gehaltsauszahlung.
Herabsetzung der Höhe von Sozialversicherungsbeiträgen
Darüber hinaus wurde die Höhe von Sozialversicherungsbeiträgen gesenkt.
Vom 01. Januar 2015 kann die Höhe von Sozialversicherungsbeiträgen hinsichtlich der Arbeitsvergütung bis auf 40 Prozent gesenkt werden. Es kann der sog. Koeffizient von 0,4 verwendet werden. Zu erwähnen ist, dass die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge heutzutage von der Art der Geschäftstätigkeit der Unternehmen abhängt und von 36,76 Prozent bis 49,7 Prozent schwankt.
Der erwähnte Koeffizient von 0,4 kann ausschließlich unter gleichzeitiger Erfüllung folgender Bedingungen verwendet werden:
- die Bemessungsgrundlage der Sozialversicherungsbeiträge für den Zeitraum, für welchen die Arbeitsvergütung angerechnet wird, übersteigt die durchschnittliche Bemessungsgrundlage für das Jahr 2014 mindestens um das 2,5 fache. Wenn es solche Übersteigung nicht gibt, wird der Koeffizient wie folgt berechnet: die durchschnittliche Bemessungsgrundlage der Sozialversicherungsbeiträge für das Jahr 2014 wird durch die Bemessungsgrundlage für den Zeitraum, für welchen die Arbeitsvergütung angerechnet wird, dividiert; allerdings kann dieser Koeffizient nicht unter 0,4 liegen;
- der durchschnittliche Arbeitslohn des Unternehmens ist im Vergleich zum Jahr 2014 um mindestens 30% gestiegen;
- ein durchschnittlicher Sozialversicherungsbeitrag pro Arbeitnehmer nach der Verwendung des Koeffizienten von 0,4 wird mindestens 700,- UAH betragen;
- ein Durchschnittsgehalt im Unternehmen wird mindestens drei gesetzliche Mindestgehälter betragen. Bis zum 30. November 2015 beträgt der gesetzliche Mindestgehalt 1.218,- UAH (ca. 67,- EUR).
Der Mindestsozialversicherungsbeitrag wird nun aufgrund eines Mindestgehalts berechnet.
Vom 01. Januar 2016 wird die Höhe von Sozialversicherungsbeiträgen hinsichtlich der Arbeitsvergütung auf 60 Prozent gesenkt. Es wird der sog. Koeffizient von 0,6 verwendet. Dabei sind die Unternehmen nicht verpflichtet, die vorgenannten Bedingungen (darunter auch in Bezug auf die Steigerung des Durchschnittsarbeitslohns und Erhöhung der Bemessungsgrundlage der Sozialversicherungsbeiträge) zu erfüllen. Es wird sich um eine allgemeine Herabsetzung der Höhe der Sozialversicherungsbeiträge handeln.
Erhöhung von Bußgeldern
Bußgelder für die Verletzung des Verfahrens der Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen bzw. für die Nichtbezahlung dieser Beiträge wurden zweifach erhöht.
Die Höhe der Bußgelder für die Nichtbezahlung bzw. nicht fristgemäße Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen beträgt nun 20 Prozent von nicht fristgemäß entrichteten Beiträgen.
Für die Nachberechnung von nicht fristgemäß berechneten Sozialversicherungsbeiträgen durch das Finanzamt wird nun ein Bußgeld in Höhe von zehn Prozent vom nachberechneten Betrag erhoben. Dabei kann die Gesamthöhe des Bußgeldes allerdings nicht 50 Prozent des nachberechneten Betrags übersteigen.
Laut dem Gesetz Nr. 77-VIII wurden der Sozialversicherungsfond gegen Betriebsunfälle und –krankheiten und der Krankenversicherungsfond zusammengeschlossen.



Forumsdiskussionen
lev in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Haben noch vor der Grenze im Wohnmobil geschlafen. 600 km am Stück mit 90 km/h, da wollten wir nicht noch stundenlang an der Grenze stehen. War am Abend voll 55 PKW, laut Info. Am Montag früh gegen 10...“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Der Blockposten zwischen Ustyluh und Urgyniw an der Oblastgrenze hat mich, das war jetzt aber nur einmal, auch nach 23 Uhr passieren lassen, lässt für mich den Schluss zu, auch hier ist 24/7 passierbar.“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Kann nur zum Blockposten vor USTYLUH sagen, der ist geöffnet 24/7 und der Blockposten vor URGYNIW schließt von 23.00 Uhr bis 04:00 Uhr. (Fahrtrichtung Grenze/Ausreise); Wer in Richtung Landesmitte fährt,...“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Ja, der Grenzübergang in Ustyluh ist echt toll geworden, ich habe letztens den Spaß gemacht und angedeutet, dass wohl jetzt die Polen eifersüchtig sind auf diese Arbeitsplätze. Die Zöllnerin hat zustimmend...“
lev in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Fahre am Sonntag nach Lwiw und will noch am späten Abend einreisen. Hat da jemand Erfahrung wegen der Wartezeiten und ist dann die Weiterfahrt wegen der Sperrstunde nicht möglich ?“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Montag letzte Woche 11 Uhr, komplett, von Schranke zu Schranke in 21 Minuten, optimal. Ansonsten für diesen Zeitpunkt 30 bis max 40 Minuten einplanen“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Ich schau immer bei ... ... , finde es nicht schlecht, liegt meiner Meinung nach nie KRASS daneben, DIE gemeldeten Zahlen kann man zumindest für eine seriöse Entscheidungsfindung heranziehen.“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Hallo Handrij, Bin letzten Freitag am Abend um 22 Uhr ausgereist. In 40 Minuten total, am Freitag! Ich schildere nochmals den Ablauf, damit der optimale Ablauf nachvollziehbar wird. Ankunft vor dem Grenzübergang,...“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Falls dann da eine Erweiterung der APP kommt oder was neues, werde ich natürlich ausprobieren und dann berichten. Hab mir jetzt mal die APP geholt, derzeit funktionieren ja nur Busse und LKW, im Grunde...“
Obm100 in Recht, Visa und Dokumente • Re: Aufenthaltsgenehmigungen müssen wieder erneuert werden
„Ich vermute Geldmacherei! Immerhin kostet die bescheuerte Karte über 1000 Hrivnas+ Krankenversicherung für 2000 Hrivnas und ungefähr 300 Euro Absicherung beim Ernstfall, die aber kein Arzt der Ukraine...“
Frank in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Bekannte (UA) ist gestern gegen 17 Uhr wieder in Korczowa eingereist - ca. 1h“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Bin gestern Nachmittag um 15.00 Uhr Kiewzeit am Grenzübergang Zosin / Ustiluh eingereist. 12 PKW in der Schlange nach ca. 20 Minuten war ich im Grenzbereich, da erstmals die EU Spur nur EU Kennzeichen,...“