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Sonderstatus für den Donbass? Wofür stimmte das ukrainische Parlament am 16. Juli?

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Am 15. Juli 2015 legte der ukrainische Präsident Petro Poroschenko dem Parlament einen Gesetzentwurf mit Verfassungsänderung vor, der eine polarisierende Diskussion in der Ukraine hervorrief. Sieht der Entwurf einen Sonderstatus für die Separatistengebiete im Donbass vor und welche Rolle spielt bei der Diskussion die internationale Gemeinschaft?

Abgeordneter liest das Vaterunser vor der Abstimmung über die VerfassungsänderungenAbgeordneter liest das Vaterunser vor der Abstimmung über die Verfassungsänderungen Quelle: Aljona Schkrum: https://www.facebook.com/photo.php?fbid=10154102547084358&set=a.10152244899989358. 1073741826.834764357&type=1&theater

  1. Am 16. Juli 2015 stimmten 288 Abgeordnete für den Gesetzentwurf Zur Änderung der Verfassung (in Bezug auf die Dezentralisierung)1. Das bedeutet allerdings, dass sich das ukrainische Parlament noch nicht für Verfassungsänderungen ausgesprochen hat, sondern nur dafür, ob der Entwurf dem Verfassungsgericht vorgelegt werden kann oder nicht. Die Mehrheit des Parlaments stimmte dafür und hat somit den Prozess der Verfassungsänderung eingeleitet. Die Abstimmung am 16. Juli 2015 zeigte auch, dass es noch nicht gelungen ist, 300 Stimmen für die mögliche Verfassungsänderung zu erzielen, die vielleicht im Herbst dieses Jahres erfolgen wird. Die Parteien Samopomitsch (Selbsthilfe) und die Radikale Partei von Oleh Ljaschko haben sich gegen den Gesetzentwurf und somit dessen Vorlage dem Verfassungsgericht ausgesprochen.
  2. Laut ukrainischer Verfassung (Kapitel 13) und der Auslegung des Verfassungsgerichts von 19982 besteht der Prozess der Verfassungsänderung aus folgenden Schritten: Erstens, der Präsident oder ein Drittel der Abgeordnete können einen Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung dem Parlament vorlegen. Zweitens, das Parlament entscheidet in der Abstimmung, ob der Gesetzentwurf dem Verfassungsgericht vorgelegt werden kann oder nicht. In dieser Etappe darf das ukrainische Parlament nicht über den Gesetzentwurf debattieren oder Änderungen vorschlagen. Drittens, das Verfassungsgericht prüft den Gesetzentwurf. Viertens, nach der Prüfung des Gesetzentwurfes wird er dem Parlament vorgelegt und nun kann das Parlament über ihn diskutieren und Änderungen einbringen (in unserem Fall wird es wahrscheinlich im Herbst dieses Jahres erfolgen). Fünftens, wenn neue Änderungen eingebracht werden, wird der Gesetzentwurf dem Verfassungsgericht wieder vorgelegt.
  3. Im Verfassungsentwurf wurde kein Sonderstatus für den Donbass festgeschrieben. Der Entwurf enthält nur eine Formulierung, die auf Besonderheiten der lokalen Selbstverwaltung der separatistischen Gebiete hinweist: „Besonderheiten der lokalen Selbstverwaltung in einzelnen Kreisen der Gebiete Donezk und Luhansk werden durch ein separates Gesetz definiert“;
  4. Diese Formulierung, laut dem Verfassungsentwurf, wird allerdings nicht in den Haupttext der ukrainischen Verfassung aufgenommen, sondern in deren Übergangs- und Schlussbestimmungen. Da es einen Hinweis auf „ein separates Gesetz“ gibt, bedeutet es wiederum, dass nur 226 Stimmen für die Änderung des Gesetzes notwendig sind, statt der 300 für Verfassungsänderungen benötigten.

Die Abstimmung über den Entwurf erfolgte an einem sehr symbolischen für die Ukraine Tag: Vor 25 Jahren, nämlich am 16. Juli 1991, stimmte das Parlament in Kyjiw für die Erklärung der staatlichen Souveränität der Ukraine. Diese Tatsache verlieh der Abstimmung über den Gesetzentwurf eine besondere Bedeutung. Gleichzeitig stellte sich heraus, dass der Präsident die Positionierung der Formulierung über die „Besonderheiten der lokalen Selbstverwaltung in einzelnen Kreisen der Gebiete Donezk und Luhansk“ kurzfristig änderte: Sie erschien nun in den Übergangs- und Schlussbestimmungen der ukrainischen Verfassung und nicht in den Schlussbestimmungen des Gesetzentwurfes Zur Änderung der Verfassung (in Bezug auf die Dezentralisierung), wie das vorher der Fall war.3

Nämlich diese Tatsache führte zu polarisierenden Diskussionen. So schrieb Oksana Syrojid, stellvertretende Parlamentspräsidentin, noch am Vorabend der Abstimmung am 15. Juli 2015 bei Facebook, dass gerade in diese Stunden die internationale Gemeinschaft „einen immensen Druck auf Abgeordnete ausübt“, um den sogenannten Volksrepubliken „einen Sonderstatus“ in der ukrainischen Verfassung zu verleihen und somit zu zeigen, dass die Ukraine „die Minsker Vereinbarungen befolgt“. Weiter schrieb sie: „Wem und was sollen wir demonstrieren? Dem Kreml? Putin? Sieht die ganze zivilisierte Welt ohne dies nicht, WER der Aggressor ist und WER gegen alle Normen des Völkerrechts und alle Vereinbarungen verstößt? Oder WER glaubt noch, dass solch eine „Demonstration“ den Kreml stoppen würde?“4

Der bekannte Journalist und der heutige Abgeordnete des Petro-Poroschenko-Blocks Mustafa Najem sprach sich auf Facebook gegen den Verfassungsentwurf aus.5 Sein Fraktionskollege, der ebenfalls bekannte Journalist Serhij Leschtschenko unterstützte hingegen den Gesetzentwurf.6

Aljona Schkrum, Abgeordnete der Vaterlands-Partei ,hat gegen den Gesetzentwurf gestimmt. Am selben Tag schrieb sie dazu: „Es gab stichhaltige Argumente „Pro“ und „Contra“. Glaubt mir, leichte Entscheidungen werden nur dann getroffen, wenn man nicht alles weiß und sich der Verantwortung nicht bewusst ist. Wir haben allerdings mehr Informationen bekommen, als ich mir das gewünscht hätte. Wollt ihr die Wahrheit wissen? Die Hände zitterten und die Hymne der Ukraine hörte sich ganz anders an“.7

Während der Parlamentssitzung8 am 16. Juli zitierte Oleh Ljaschko von der Radikalen Partei, der für seine pathetische Reden bekannt ist, den ukrainischen Schriftsteller Oleksander Oles von 1943: „Als die ganze Ukraine in einem ungleichen Kampf von Blut und Tränen übergossen war und auf eine freundschaftliche Unterstützung wartete, hat Europa geschwiegen, hat Europa geschwiegen!“ Er fügte auch hinzu, dass der Staat, der anderen erlaubt, Staatsordnung und Verfassungsänderungen vorzuschreiben, kein Rechtssubjekt, sondern Rechtsobjekt sei und dass Hunderte Menschen ihr Leben für die territoriale Integrität, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine opfern, und nicht für den Sonderstatus des Donbass.9 Der Fraktionsvorsitzende der Partei Samopomitsch Oleh Beresjuk überraschte viele auch mit einer pathetischen Rede, in der er auch Gedichte zitierte. Er trat gegen den Verfassungsentwurf auf, da er eine Gefahr für die Souveränität des Landes darstelle.

Der ukrainische Präsident hob in seiner Rede hervor, dass die Ukraine ein unitärer Staat war und bleibt. Jurij Luzenko, ehemaliger Innenminister und heute Fraktionsvorsitzender des Blocks von Poroschenko wies darauf hin, dass der Entwurf keinen Sonderstatus vorsieht und dass man zwischen den Ausdrücken „Status“ und „Besonderheiten der Selbstverwaltung“ unterscheiden solle. Auch Serhij Sobolew von der Vaterlands-Partei unterstützte in seiner Rede die Verfassungsänderungen.

Die Spaltung in dieser Frage führte sogar dazu, dass am 17. Juli 2015 bekannt wurde, dass die Fraktion Samopomitsch, die gegen den Entwurf stimmte, für die Entlassung ihres Fraktionsmitgliedes Hanna Hopko aus dem Amt als Vorsitzende des Ausschusses für die Außenpolitik eintrat, da sie dafür gestimmt hatte.10 Die fraktionsübergreifende Vereinigung Eurooptimisten sprach sich öffentlich für die Unterstützung von Hopko aus.11

Neben politischen Diskussionen ist allerdings wichtig, die Meinung ukrainischer Experten einzubeziehen, um ein komplexes Bild der Diskussion über den Verfassungsentwurf zu bekommen. Oleksij Haran, Professor für Politikwissenschaft an der Kyjiwer-Mohyla-Akademie, gab eine positive Einschätzung dem Verfassungsentwurf. Es wies auch darauf hin, dass es dabei um keinen Sonderstatus des Donbass geht, sondern nur um „Besonderheiten der Selbstverwaltung“, und dass dies nicht im Haupttext der Verfassung festgeschrieben werde, sondern in den Übergangs- und Schlussbestimmungen, was dem ukrainischen Parlament mehr Spielraum ermögliche. Er äußerte auch positiv über die vorgeschlagene Reform der Dezentralisierung, die im Verfassungsentwurf detailliert dargestellt wurde, aber aufgrund der Diskussionen über den Sonderstatus in den Hintergrund rückte.12 Auch Wolodymyr Fessenko, Politologe und Leiter des Zentrums für politische Analyse „Penta“, äußerte sich positiv zum Entwurf.13 Gleichzeitig kritisierte er die ukrainischen Medien dafür, dass sie keinen Unterschied zwischen den Ausdrücken „Sonderstatus“ und „Besonderheiten der Selbstverwaltung“ erkannt haben. Seine Kritik ging diesbezüglich auch an die stellvertretende Parlamentspräsidentin Oksana Syrojid für ihren Kommentar bei Facebook.

Der renommierte Jurist und Vorstandsvorsitzende des Zentrums für politische und rechtliche Reformen Ihor Koliuschko betonte in einer Pressekonferenz am 17. Juli 2015, die vom Fonds demokratischer Initiativen organisiert wurde, dass der Verfassungsentwurf dem Konzept der Dezentralisierungsreform entspreche, die Reform der Dezentralisierung ermögliche und dass das Kapitel über die lokale Selbstverwaltung bereits besser sei als in der heutigen Verfassung. Er wies allerdings auch darauf hin, dass er mit seinen Kollegen trotz dieser Tatsache bereits 18 Änderungen vorbereitet hat, die dann dem Parlament vorgelegt werden. Er erwähnte auch die umstrittene Formulierung und sagte, dass es schwierig war mit Politikern darüber zu diskutieren, da sie „keine juristische Sprache sprachen“. Die Formulierung „Besonderheiten der lokalen Selbstverwaltung in einzelnen Kreisen der Gebiete Donezk und Luhansk werden durch ein separates Gesetzt definiert“ erstrecke sich, so Koliuschko, nicht auf Judikative, Exekutive oder Staatsanwaltschaft in diesen Gebieten, was wiederum bedeutet, dass sie kein Recht haben, ihre Staatsanwälte zu ernennen oder eine eigene Miliz zu gründen. Der Verfassungsentwurf sehe „ausschließlich die Besonderheiten der Organisation der lokalen Selbstverwaltung“ vor. Und daher sieht er keine Katastrophe in dem, was am 16. Juli passierte.

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Die Abstimmung am 16. Juli offenbarte allerdings noch eine andere wichtige Tatsache: Die Rolle der internationalen Gemeinschaft bei dem Prozess der Änderung der ukrainischen Verfassung. In diesem Zusammenhang wurde die Anwesenheit internationaler Gäste bei der Abstimmung und Gespräche mit Victoria Nuland am Vorabend der Abstimmung erwähnt, was als Druck interpretiert wurde.

Der Druck der internationalen Gemeinschaft war, z. B. bereits auch früher daran zu erkennen, dass die Einnahme von Debalzewe durch von Russland unterstützte Truppen keine Konsequenzen seitens der internationalen Gemeinschaft für die Separatisten nach sich gezogen hat. Die Minsker Vereinbarungen sehen unter anderem den Abzug schwerer Waffen und die Durchführung demokratischer Wahlen in den abtrünnigen Gebieten vor, aber nur im Punkt über die Verfassungsänderung und deren Inkrafttreten schreiben sie eine Frist vor, nämlich das Ende des Jahres 2015 (Punkt 11).14 In diesem Zusammenhang muss daran erinnert werden, dass die Vertreter der Kontaktgruppe, die die Minsker Vereinbarungen unterschrieben haben, keine Subjekte des Verfassungsprozesses der Ukraine sind. Alle internationalen Verträge sollen der Verfassung entsprechen und nicht umgekehrt und haben kein Recht Verfassungsänderungen vorzuschreiben.

Die Diskussionen werden noch andauern. Daher ist es wichtig, zwischen den Begrifflichkeiten zu unterscheiden, um nicht alles durcheinander zu bringen. Von Bedeutung ist auch, die ganze Reform der Dezentralisierung zu analysieren, über die bereits seit mehr als zehn Jahren in der Ukraine diskutiert wird und sie nicht nur auf die Debatte über den Status des Donbass zu beschränken. Der Präsident und die Koalition sollten auch ihre Meinung nach außen deutlicher kommunizieren und der ukrainischen Gesellschaft ihre Handlungen erklären. Sonst besteht die Gefahr, dass sie, insbesondere der Präsident, als Verräter nationaler Interessen wahrgenommen werden und an Unterstützung in der Gesellschaft verlieren.

Die lebhaften Diskussionen über den Gesetzentwurf zeugen indes davon, dass die Gesellschaft nicht bereit ist, solch eine offensichtliche Einmischung von außen in den Prozess der Verfassungsänderung zu akzeptieren. Statt eines deutlichen Signals an Russland und die prorussischen Kämpfer übt der Westen Druck auf die ukrainische Regierung aus und verlangt eine künstliche Föderalisierung des Landes, was nichts anderes als eine Gefahr für die Souveränität der Ukraine bedeuten würde. Durch derartige Handlungen untergräbt der Westen die Glaubwürdigkeit der ukrainischen Regierung und schwächt ihre Position im Land, indem er sie vor der Wahl stellt, zwischen den Forderungen der internationalen Gemeinschaft und denen der ukrainischen Gesellschaft zu balancieren. Somit stärkt er populistische und europaskeptische Stimmen im Land und bringt Menschen gegen sich, die noch vor kurzem für seine Werte auf den Barrikaden standen.

1 Gesetzentwurf Zur Änderung der Verfassung (in Bezug auf die Dezentralisierung): http://w1.c1.rada.gov.ua/pls/zweb2/webproc4_2?id=&pf3516=2217%E0&skl=9 [Letzter Zugriff am 18.07.2015].

2 Entscheidung des Verfassungsgerichtes von 1998: http://zakon4.rada.gov.ua/laws/show/v008p710-98 [Letzter Zugriff am 18.07.2015].

3 Ihor Koliuschko dazu: https://www.youtube.com/watch?v=qhg-4HPSuPM#t=279 [Letzter Zugriff am 18.07.2015].

4 Kommentar von Oksana Syrojid am 15.07.2015 auf Facebook: https://www.facebook.com/oksana.syroyid/posts/1016331355058693?pnref=story [Letzter Zugriff am 18.07.2015].

5 Kommentar von Mustafa Najem am 16.07.2015 auf Facebook https://www.facebook.com/Mustafanayyem/posts/10204882138359288?pnref=story [Letzter Zugriff am 18.07.2015].

6 Kommentar von Serhij Leschtschenko am 16.07.2015 auf Facebook https://www.facebook.com/leshchenko.ukraine/posts/878276028909733?pnref=story [Letzter Zugriff am 18.07.2015].

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7 Kommentar von Aljona Schkrum am 16.07.2015 auf Facebook https://www.facebook.com/photo.php?fbid=10154102547084358&set=a.10152244899989358.1073741826.834764357&type=1&theater [Letzter Zugriff am 18.07.2015].

8 Parlamentssitzung am 16.07.2015: http://iportal.rada.gov.ua/meeting/stenogr/show/5952.html [Letzter Zugriff am 18.07.2015].

9 Stenogramm der Parlamentssitzung vom 16.07.2014: http://iportal.rada.gov.ua/meeting/stenogr/show/5952.html [Letzter Zugriff am 18.07.2015].

10 Die Fraktion Samopomitsch entlässt Hanna Hopko: http://samopomich.ua/ru/uk-fraktsiya-samopomochi-vidklykaje-hannu-hopko-z-posady-holovy-komitetu-u-zakordonnyh-spravah/ [Letzter Zugriff am 18.07.2015].

11 Eurooptimisten unterstützen Hopko: https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=652390401564229&id=100003798267049&pnref=story [Letzter Zugriff am 18.07.2015].

12 Oleksij Haran zu dem Entwurf: http://eizvestia.com/blogs/full/843-net-nikakogo-osobogo-statusa-donbassa [Letzter Zugriff am 18.07.2015].

13 Wolodymyr Fessenko zu dem Gesetzentwurf: http://blogs.pravda.com.ua/authors/fesenko/55a8187a6cd63/ [Letzter Zugriff am 18.07.2015].

14 Minsker Vereinbarungen: http://www.osce.org/ru/cio/140221?download=true [Letzter Zugriff am 18.07.2015].

Autorin:   Ljudmyla Melnyk — Wörter: 2062

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