Das vorläufige Aussetzen und Einfrieren der Zusammenarbeit mit der EU, was Ende der laufenden Woche bekannt geworden war, werfen noch stärker die Frage nach der Verbesserung des Geschäftsklimas in der Ukraine auf. Hierbei geht es weniger um die Gewinnung neuer Investitionen für die ukrainische Wirtschaft, als vielmehr um die Vermeidung eines Rückgangs der aktuellen Geschäftstätigkeit sowohl ausländischer als auch inländischer Unternehmer und Investoren. Faktisch hat die Regierungsspitze gar keine andere Wahl, als Reformen anzukurbeln (vorausgesetzt natürlich, dass diese bis vor Kurzem überhaupt durchgeführt wurden).
Von welcher Seite sollte die Verbesserung des Investitionsklimas angesichts der momentanen politökonomischen Konstellation angegangen werden? Unstrittig ist, dass ein Hauptakzent auf den steuer- und zollrechtlichen Bereich gelegt werden sollte. Dies untermauert unter anderem die momentane Positionierung der Ukraine im Doing Business-2014, insbesondere der 164. Platz im Subranking Paying Taxes („Zahlung von Steuern“) sowie der 148. im Bereich Trading Across Borders („Internationaler Handel“).
Zumindest bescheinigten die Experten der Weltbank der Ukraine eine Vereinfachung bei Steuerzahlungen durch ein verbessertes Electronic-Document-Manangement-System sowie bei der Rechenschaftslegung von Ertragssteuern, Mehrwertsteuern und Sozialabgaben, infolge derer der Zeitaufwand um 101 Stunden (von 491 auf 390 Stunden) reduziert wurde, u.a. Beim Zollwesen kann die beschleunigte Abwicklung von Zollerklärungen, die Reduzierung von Warenkontrollen u. Ä. hervorgehoben werden. Selbstverständlich ist die aktuelle Positionierung der Ukraine im dritten Drittel der ersten 150 weit entfernt vom gewünschten (und auch erforderlichen) Ergebnis, das zudem keineswegs einen Selbstzweck darstellt.
Welche steuer- und zollrechtlichen Maßnahmen würden nicht nur zu einer nominalen Verbesserung der Ukraine in eben diesem Doing Business, sondern auch zu realen, fühlbaren Veränderungen für die alltägliche Geschäftstätigkeit der Unternehmer führen?
„Wir empfehlen statt der momentan zweimaligen eine einmalige Zahlung von Steuern im Monat; eine Vereinfachung der Steuerdeklarationen für MwSt. und der Steuerbelege (Form der entsprechenden Formulare); den Übergang von der monatlichen zu einer quartalsweisen Steuerabrechnung (insbesondere bezogen auf die MwSt.). Natürlich ist uns auch daran gelegen, dass die gesamte Rechnungslegung elektronisch abgewickelt werden kann“, erklärt der Präsident der Amerikanischen Handelskammer in der Ukraine, Jorge Zukoski.
Er verweist darauf, dass in der Ukraine in der letzten Zeit nicht wenige guter Gesetzesregelungen verabschiedet wurden, die primäre Aufgabe allerdings darin bestehe, diese adäquat anzuwenden. Hier hebt J. Zukoski insbesondere die Einführung von Kontrollen der Transferpreisbildung; die Lösung des Problems von Verschiebungen steuerlicher Aufwendungen in zukünftige Berichtsperioden; die Einführung von Umsatzsteuervorauszahlungen; die Implementierung von elektronischen Registrierungsmöglichkeiten; die automatische Registrierung von Mehrwertsteuerpflichtigen u.s.w. hervor. Ebenso sind „einige positive Schritte“ hinsichtlich der Lösung des Problems der Mehrwertsteuerrückerstattungen sowie der Tilgung der entsprechenden Verbindlichkeiten, inklusive der Einführung automatisierter Rückerstattungen, festzustellen.
Die aktuelle Situation
Für Unternehmen stellt die Transferpreisbildung bislang eine der sensitivsten Fragen dar. Die Situation ist hier uneindeutig. Einerseits sagen Unternehmensrepräsentanten, dass ein entsprechendes Gesetz nicht notwendig sei. Andererseits finden lebhafte Diskussionen zur besten Ausgestaltung eines entsprechenden Gesetzes statt.
Unlängst hat der Minister für Einkünfte und Abzüge Alexander Klimenko in einem Interview mit „Interfax-Ukraina“ angemerkt, dass sein Ministerium einen zusammenfassenden Steuerleitfaden zur Kontrolle der Transferpreisbildung vorbereitet habe, der in nächster Zeit veröffentlicht werden soll. „In diesem legen wir nämlich sehr genau fest, dass die erste Berichtsperiode das Jahr 2013 darstellt, für die Festsetzung des Umfangs der zu prüfenden Operationen (50 Mio. UAH) wird die Summe sämtlicher Operationen mit allen Wettbewerbern vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 herangezogen. In der Rechnungslegung des Steuerzahlers sollen allerdings lediglich die Geschäfte angegeben werden, die seit dem 1. September realisiert wurden“, betont der Minister. Er unterstrich zudem, dass die Kontrolle der Transferpreisbildung nicht mehr als „einige Hundert Unternehmen“ betreffen werde.
Der Berater des Präsidentenn der Industrie- und Handelskammer der Ukraine, Partner in der Anwaltskanzlei „OMP“ Dmitri Michailenko konstatiert, dass die Finanzbehörden in den letzten eins-zwei Jahren unerwartet eine Reihe von „systematischen, nachvollziehbaren“ Steuerleitfäden herausgaben. Allerdings ließe sich gemäß dem Experten Entsprechendes kaum hinsichtlich der Pläne zur Transferpreisbildung sagen. Zweifel bestehen insbesondere hinsichtlich der Festlegung des Umfangs der zu prüfenden Operationen, der zu inkludierenden Zahl an Kommissions- und Kreditgeschäften u.s.w. Was, gemäß D. Michailenko zu einer Vielzahl an Rechtsstreitigkeiten zwischen Staat und Steuerzahlern führen kann und letztendlich „zu Nichts führen wird“.
Relativ häufig werden Vorbehalte gegenüber dem Verzeichnis der vom Ministerkabinett bestätigten Informationsquellen zur Transferpreisbildung geäußert. Dieses enthält bekanntlich in erster Linie Daten staatlicher Stellen, was das Risiko für willkürliche Bewertungen der Wettbewerbsfähigkeit der Operationen schafft. Allerdings hat A. Klimenko beteuert, dass das Quellenverzeichnis „nicht dogmatisch“ zu interpretieren sei und „in Zukunft ergänzt werden könne, wenn der Staat davon überzeugt ist, dass eine Geschäftsausgabe offiziell anerkannt werden kann“. Darüber hinaus können die Steuerzahler Daten aus anderen Quellen verwenden, wenn diese nicht unter den offiziell anerkannten Quellen zu finden sind.
Mit der Transferpreisbildung korreliert auch die Festlegung des Zollwertes. Wie genau werden aber diese Kategorien miteinander zusammenhängen? Werden die sich mit Steuern auseinandersetzenden Mitarbeiter des Ministeriums für Einkünfte Bewertungen der sich mit Zöllen beschäftigten Mitarbeiter berücksichtigen etc.? Bedeutend kann aus dieser Perspektive das Postaudit werden, das die Steuer- und Zollbeamten gemeinsam durchführen können und auf welches das Ministerium für Einkünfte bei der Kontrolle des Zollwerts den Schwerpunkt zu verlegen versprochen hat (momentan wird dies grundsätzlich bei der Verzollung von Waren realisiert). Aber dies bei gleichzeitiger Anhebung der Strafsanktionen für Regelverletzungen bei der Bestimmung des Zollwertes der Waren.
Unternehmensvertreter unterstützen im Großen und Ganzen diese Lösung. ??„Eine entsprechende Praxis existiert in entwickelten Ländern. Unternehmer müssen begreifen, dass Manipulationen letztendlich unrentabel sind, auch wenn man sagt, dass es zehnmal gut geht, beim elften Mal allerdings eben nicht”_, kommentiert der Präsident der Vereinigung der ukrainischen Schuhhersteller “Ukrkoshobuvprom“ Alexander Borodynja. Hierbei betont dieser, dass das Postaudit keine präferenziellen Bedingungen für einzelne im Außenhandel tätige Subjekte schaffen sollte.
Der Präsident des Ukrainischen Nationalausschusses der Außenhandelskammer Wladimir Schtschelnukow, der die Initiative ebenfalls unterstützt, konstatiert, dass diejenigen Unternehmen, die innerhalb der gesetzlichen Vorgaben agieren und eine reale Preispolitik und Gewinne aufweisen, sich auch jetzt in einer vergleichsweise komfortablen Situation wiederfinden. ??„Das Problem mit den Zollbehörden besteht darin, dass diese nicht immer den Bewertungen des Unternehmers folgen. Auf der Welt ist aber nichts für ewig. Und ein für drei Monate fixierter Preis für Kunstdünger, der während der Aussaat und zum jetzigen Zeitpunkt, zu dem nichts in die Erde eingebracht werden muss, gilt, kann nicht real sein. Die Zollbehörden sollten genau und flexibel die Marktsituation verfolgen – nicht die Preise, sondern eben die Konjunktur“_, betont W. Schtschelnukov.
Logik und Gesetz
Nach Aussage des Vorsitzenden des Unternehmerbeirates im Ministerkabinett Leonid Kosatschenko haben sich, unabhängig davon, dass auch einige richtige Entscheidungen seitens der Regierung getroffen wurden, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen grundsätzlich nicht verändert. Hierfür verantwortlich sei unter anderem die unterschiedliche Qualität der Leistungserbringung seitens der staatlichen Behörden. „Ein Beispiel aus dem Agrarbereich. Zum 1. Januar mussten sämtliche Bodenpachtverträge registriert werden. Bald ist der 1. Januar, aber registriert wurden lediglich 40 Prozent der Geschäftsabschlüsse. Wenn Sie sich nicht registriert haben, bestraft Sie das Ministerium für Einkünfte dafür, dass Sie unerlaubt eine Pauschalsteuer im Agrarsektor anwenden. Das Justizministerium, das hierfür zuständig ist, winkt kategorisch ab und sagt, dass dies nicht sein Problem sei – es verfüge halt nicht über die Leute, die dies erfassen sollten“, berichtet der Vorsitzende der Unternehmervereinigung.
Die Absurdität der staatlichen Anforderungen im Zollbereich illustriert L. Kosatschenko anhand der geforderten unterschiedlichen Bescheinigungen: „Um Getreide zu exportieren, müssen neun Dokumente beigebracht werden. Und jeden Monat neue und wieder neue. Jedes einzelne Papierstück korreliert mit ernst zu nehmenden Aufwendungen – sowohl offiziellen als auch inoffiziellen. Das Ministerium für Jugend und Sport zertifiziert aus irgendeinem Grund, dass das Schiff für den Getreideexport einen Hafen der Ukraine anläuft. Um zu verhindern, dass das schwimmende Vehikel die Jugend durch sein „abartiges“ Aussehen „pervertiert“? Es existieren analoge Zertifizierungen durch das Ministerium für Verkehrswesen – damit das Schiff nicht kentert, während es mit Getreide beladen wird. Und vom Umweltministerium wird zwingend eine Bescheinigung benötigt, dass das Schiff im Laderaum oder vom Getreide ausgehend keine Strahlung aufweist.“
Seinerseits moniert der Leiter der Geschäftsstelle des Beirats der Unternehmer Andrej Sablowskij, dass in der Ukraine mehr als 70 Kontrollorgane existieren, an denen etwa tausend unternehmerische „Saugnäpfe“ hängen, die Verwaltungsdienstleistungen bereitstellen und den Beamten faktisch als Futtertrog dienen. „Dies stellt ein ernst zu nehmendes Problem dar, und tagtäglich prallen wir mit diesem zusammen, sodass selbst große Unternehmen gezwungen sind, spezielle Abteilungen für die Zusammenarbeit mit diesen Kontrollorganen zu schaffen“, sagt der Experte.
Der Vorsitzende des Steuerkomitees und Leiter der Kanzlei für Steuerrecht E&Y Wladimir Kotenko betont, dass für (sowohl aus- als auch inländische) Investoren die Schaffung gleicher Bedingungen für ihre Geschäftstätigkeiten eine extrem wichtige Bedeutung habe, und als ausschlaggebenden Indikator für das Geschäftsklima nennt er das hohe Ausmaß an Schattenwirtschaft, was „entweder den unzeitgemäßen Charakter der Regelungen oder deren Inadäquatheit“ indiziert.
„Die berühmte „zentrale Anlaufstelle“, von welcher seit vielen Jahren gesprochen wird, ist so noch nicht aufgetaucht. Aber eben genau dies macht den Unterschied in der Rezeption der Rahmenbedingungen, unter welchen Investoren arbeiten müssen, aus. Würde jeder Investor gezielt danach gefragt, was ihn genau ärgert, wären wir erstaunt, wie punktuell diese Faktoren sind und würden erkennen, dass die Mehrheit nicht nur durch gesetzliche Anpassungen, sondern auch durch Veränderungen in der Gesetzesanwendungspraxis gelöst werden könnten“, konstatiert der Spezialist.
Bewertung der Verwaltungsreformen
Die Konsequenzen der Verschmelzung von Steuer- und Zollbehörde im Ministerium für Einkünfte bewertend, sagt W. Kotenko, dass das System aus zahlreichen Staatsorganen in der Ukraine ausgedient habe, und zu deren Konsolidierung zukünftig letztendlich viel aktiver deren Reformierung ermöglicht werden muss. „Wir entwickeln uns hin zu einer stärkeren Elektronisierung, zu klugen, kleinen Ministerien, die eine Vielzahl an Funktionen auf sich vereinen und über das entsprechende Instrumentarium verfügen, um diese Funktionen zu erfüllen. Die Verschmelzung war ein strategisch richtiger Schritt, aber der Prozess ist natürlich nicht abgeschlossen. Dieser muss vom richtigen Instrumentarium begleitet werden. Den Effekt werden wir erst mittelfristig erkennen können”, glaubt der Experte.
In der Bewertung der momentanen Entwicklung gehen die Meinungen des Unternehmertums auseinander. Die Partnerin der Anwaltskanzlei FELIX Oksana Kobsar bemerkt, dass bislang insbesondere auf lokaler Ebene bedeutende organisatorische Veränderungen in der Tätigkeit der Steuer- und Zollbehörden nicht spürbar seien. „Bis zum jetzigen Zeitpunkt tauchen bei Steuerzahlern Nachfragen nach Dokumenten oder Informationen zur Zollabfertigung vom Finanzamt auf, obgleich dieses jetzt die Möglichkeit hat, diese Informationen von der Zollbehörde zu bekommen“, berichtet die Juristin.
Zugleich macht der geschäftsführende Partner der Anwaltskanzlei „Gwosdij und Oberkowitsch“ Walentin Gwosdij darauf aufmerksam, dass ungeachtet der Feinheiten Anzeichen für den Erfolg der Konsolidierung der Behörden existieren. „Dies betrifft neben der vereinfachten Steuerverwaltung und Verbesserung administrativer Dienstleistungen auch den Abbau von Kontrollen, die Ausweitung des Einsatzes elektronischer Dienstleistungen. Aus der Perspektive des Staates erlaubt das neue Ministerium eine effektivere Kontrolle der Import- und Exportprozesse, während eine einheitliche Datenbank Steuerhinterhinterziehungen erschwert“, sagt der Jurist.
Relativ neutral bewertet die Vorsitzende des Ausschusses USPP (Ukrainische Vereinigung Industrieller und Unternehmer) für wirtschaftspolitische Fragen Julija Drogowos die Schaffung des Ministeriums für Einkünfte: „Ich kann nicht sagen, dass sich die Situation für Steuerzahler verschlechtert habe. Die vormals existierenden Probleme haben zu großen Teilen immer noch Bestand. Wenngleich bestimmte Verschiebungen existieren – hinsichtlich der Automatisierung von Prozessen, der Einführung elektronischer Dienstleistungen u.s.w. Aber es ist für Unternehmer in jedem Fall immer einfacher, nur mit einer Behörde, als mit mehreren zu tun zu haben. Der Nutzen für den Staat ist ebenfalls offenkundig, wenn sich in einer Behörde eine einzige Datenbank, ein Verwaltungszentrum vereint. Meines Wissens zeigen sich die bedeutendsten Nuancen in der Arbeit der Behörden an den Nahtstellen, nämlich zwischen Zoll- und Steuerzahlungen. Aber dies ist ein natürlicher Prozess bei einer Reorganisation. Ich denke, dass sich dieser seinem logischem Abschluss nähert“, fasst J. Drogowos zusammen.
Die haushaltspolitische Wurzel des Bösen
In jedem Fall kann – wie nicht nur einmal von ZN.UA beschrieben wurde – nicht von einer realen Verbesserung des Geschäftsklimas in der Ukraine gesprochen werden, wenn die Regierungsspitze nicht ihre Herangehensweise an haushaltspolitische Fragen ändert und ihr Ziel auch zukünftig darin besteht, inadäquate Verschwendungen staatlicher Ausgaben zu finanzieren, ohne zu berücksichtigen, welche Entwicklungstendenzen in der Wirtschaft zu beobachten sind. Andernfalls dienen sämtliche Staatsorgane lediglich dem Auffüllen der Staatskasse (mithilfe unterschiedlicher Strafen u.s.w.). Was wiederum den Boden für Korruption bereitet.
“So hat sich beispielsweise im Kartellamt in den letzten ein bis anderthalb Jahren die ernst zu nehmende Praxis verfestigt, durch das Auffinden von Verletzungen des Wettbewerbsrechts (insbesondere innerhalb großer Handelsketten – Red.) die Staatskasse aufzufüllen. KMUs befürchten natürlich auch, zur Aufbesserung der Haushaltlage von den Kontrollorganen instrumentalisiert zu werden“, bemerkt der Experte des Internationalen Zentrums für politische Forschung Sergej Kischtschenko.
Welche Auswege existieren aus der Situation? Zumindest wurde bereits vor Längerem auch von Janukowitsch die „grobe Richtung“ in seinem Reformprogramm festgelegt. Es existieren auch korrespondierende Empfehlungen des IWF. Allerdings ist leider angesichts der aktuellen Eurogratwanderung und der nahen Präsidentschaftswahlen davon auszugehen, dass sich in den nächsten ein bis anderthalb Jahren wenig verändern wird.
Wie der Direktor für wirtschaftliche Entwicklung von „PwC Ukraina“ Andy Kuzich anmerkt, könnte die Ukraine im Doing Business-2015 unter die Top-100 kommen. Allerdings müssen hierzu bis Ende des laufenden Jahres spürbare Maßnahmen initiiert werden (damit diese auch „berücksichtigt“ werden). Als Neuerungen, die vielleicht den größten Effekt (d.h. hinsichtlich einer realen Verbesserung für das Unternehmertum) haben würden, nennt der Experte eben die Reduzierung der Anzahl der auf Löhnen und Gehälter basierenden Steuerzahlungen, die auch von Jorge Zukoski angesprochen wurden. „Wir sehen heute Positives und Negatives. Aber dies ist ein Zeichen dafür, dass sich die Ukraine nach vorne bewegt“, hofft der Experte.
Nun ja, schauen wir mal, was weiter geschehen wird.
22. November 2013 // Andrej Aleksejew
Quelle: Serkalo Nedeli
Forumsdiskussionen
Bernd D-UA in MDR • Re: Ukraine: Trotz Krieg Touristen
„@lev dann wünsche ich Dir eine gute Reise, es war sehr schön in LVIV, muss unbedingt nochmals so eine Rundreise machen. Ich habe so wundervolle Menschen kennengelernt, ich bin zutiefst beeindruckt! Es...“
lev in MDR • Re: Ukraine: Trotz Krieg Touristen
„Danke Bernd für deine Eindrücke. Ich fahre Ende Mai wieder für mehrere Wochen nach Lviv. Nicht um Urlaub zu machen, sondern in unsere Wohnung. Hatte sie ja vor dem Krieg, aufwendig saniert und möchte...“
Bernd D-UA in MDR • Re: Ukraine: Trotz Krieg Touristen
„Hallo liebe Forengemeinde und Mitleser, ich bin gerade auf einem Kurztripp durch die Ukraine. Es ist wunderschön wieder hier zu sein. Es fehlen die Touristen, gestern habe ich einen persönlichen und...“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Kurzer Bericht, hab dann doch den Wachwechsel erwischt, bei den Polen ging dann bestimmt 45 Minuten gar nix. Und dann wurde in zwei Schüben eingelassen, ich finde, dann ging es in einem guten Tempo voran....“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Bin jetzt da, 10 PKW vor mir, das ist akzeptabel, ist ja auch der 1.Mai. Bin zufrieden mit der Situation. @Frank Fahre immer noch ein schwarzes Auto... kennst doch meine Erfahrung mit der Polizei in UA...Kaffeebraun...“
Frank in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Probier doch einfach. Wenn der offen ist doch alles ok. Bin da glaube mal zurück drüber gefahren. War dann nur eine ewige Kurverei bis zur A4. Bin da aber eh erstmal bis Krakau. Kann natürlich auch...“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Schade, dass es keine Info´s zu Zosin gibt, wer aber noch was weiß, bitte schreiben, ich fahre jetzt in 30 Minuten los und kann immer noch in ca. 10h bei einem Stopp nochmals nachlesen. Google Maps schickt...“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Diesen Grenzübergang hatte ich schon auf dem Schirm, kenne ihn nur noch nicht. Kann jemand noch etwas zu Zosin sagen, wäre ja auch machbar oder lieber nicht? Vielen Dank Bernhard.“
bernhard1945 in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Hallo Bernd Es hängt etwas davon ab, wohin Du in Ukraine fahren möchtest. So wie es scheint möchtest Du (wie ich normalerweise) in Richtung Kiew fahren. Ich benütze deshalb seit Jahren den Übergang...“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Ergänzend, möchte nach Luzk fahren, ist ja sicherlich nicht uninteressant für einen Ratschlag.“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
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„Das ist ein simples D-Visum, wie man es auch in Deutschland für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung braucht. Man benötigt dazu keine Mindestaufenthaltszeit. Auch bei der Aufenthaltserlaubnis...“
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