Der Justizminister der Ukraine Mykola Onischtschuk ist der Meinung, dass der ukrainische Präsident Wiktor Juschtschenko das Recht haben wird, die Werchowna Rada (das ukrainische Parlament) bis zum 23 August aufzulösen.
Wie ein Korrespondent der UNIAN berichtet, teilte er dies gestern in der Talk-Show „Swoboda na „Interi““ mit.
M. Onischtschuk sagte, dass der mögliche Zeitpunkt der Auflösung des Parlaments keinesfalls mit dem 25. Oktober in Verbindung gebracht werden soll. Seinen Worten nach, schreibt die ukrainische Verfassung einen sechs Monate langen Zeitraum vor, in dem das Parlament nicht aufgelöst werden darf, und zwar nicht vom Zeitpunkt der Festsetzung der Präsidentschaftswahlen an, sondern der Bevollmächtigung des Staatsoberhaupts.
„Deshalb ist dieses Datum – der Zeitpunkt der Auflösung des Parlaments im rechtlichen Sinne – der 23. August“, – betonte M. Onischtschuk.
Dabei sagte er, dass eine Auflösung des Parlaments nur bei Vorliegen der gesetzlichen Grundlagen erfolgen kann. M. Onischtschuk betonte, dass „wir in einem konstitutionellen Staat leben, und keiner willkürlich einfach das tun darf, was er gerade will“.
Über die Möglichkeit der Gründung der Koalition zwischen den Fraktionen der Partei der Regionen und „Block der Julija Tymoschenko“ sprechend, sagte M. Onischtschuk, dass formell eine Koalition durch beliebige politischen Mächte gebildet werden kann, wenn sie „eine Mehrheit bilden und die Verantwortung für die Formung der Regierung vor ihren Wählenden übernehmen würden“. „Das ist allerdings eine Frage der Zweckmäßigkeit, ob die Partei der Regionen diese neue politische Ausrichtung bekräftigen möchte“, – fügte der Justizminister hinzu. Seinen Worten nach, findet eine Diskussion über eine mögliche Koalition dieser zwei Parteien „auf einer Ebene der Zweckmäßigkeit“ statt.
Quelle: UNIAN



Forumsdiskussionen
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„Sie kann als Untermieterin bei Dir einziehen dadurch bildet Ihr keine Bedarfsgemeinschaft. Nur Ihr BG wird gekürzt, wie viel weiß ich nicht. Erkundige Dich mal in diese Richtung.“