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Kommentar der Abteilung für Informationspolitik des ukrainischen Außenministeriums vom 10.03.2014

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In der letzten Zeit finden in der Autonomen Republik Krim, die von russischen Truppen und anderen von ihnen kontrollierten paramilitärischen Kräften besetzt ist, immer mehr beispiellose grobe Menschenrechtsverletzungen, Missachtungen der Verfassung der Ukraine und des Völkerrechts statt.

Die Russische Föderation, die durch die lenkbare so genannte Regierung der Krim vertreten ist sowie durch auch ihre illegal auf der Krim stationierte Streitkräfte, trägt für die groben Verletzungen der Rechte und Freiheiten der Zivilbevölkerung volle Verantwortung. Insbesondere geht es in diesem Zusammenhang um das Recht auf die freie Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit, Eingriff in die Freiheit, Ehre und Würde des Menschen, in das Leben und die Gesundheit der Bürger gemeint.

So stehen unter dem permanenten moralischen und psychologischen Druck die Journalisten, die sich darum bemühen, objektiv über die Ereignisse auf der Krim zu berichten, um genaue und unvoreingenommene Informationen über die Situation auf der Halbinsel an die Bürger der Ukraine sowie die internationale Gemeinschaft zu liefern, vor allem in Bezug auf die militärische Präsenz der russischen Streitkräfte auf der Krim sowie die vorsätzlichen Handlungen der Russischen Föderation zur weiteren Destabilisierung der Situation.

Vertreter der ukrainischen und ausländischen Medien werden ständig in der Ausübung ihrer gesetzmäßigen Tätigkeit behindert, sie erleiden Einschränkungen der Bewegungsfreiheit auf dem Territorium der Autonomen Republik Krim, werden direkt bedroht und sogar aggressiv behandelt, verprügelt und beraubt, unter anderem auch seitens der von der selbst ernannten Regierung der Krim unterstützten bewaffneten Gruppierungen.

Die Namen von einzelnen Personen und Journalisten, die sich gegen die Versuche Russlands die Krim einzuverleiben bzw. rechtswidrigen Entscheidungen der illegitimen Krim-Regierung geäußert haben, werden in die „Listen der Unzuverlässigen“ eingetragen, ihre Fotos und persönlichen Daten werden in den sozialen Netzwerken und auf den Informationstafeln veröffentlicht mit dem Aufruf der brutalen Abrechnung mit diesen Menschen.

Dennoch dank dem aufopfernden Engagement solcher Leute kommen die Berichte in die Welt über die massenhaften Menschenrechtsverletzungen auf der Krim, trotz der Flut von Fehlinformationen, die in den Medien von Russland verbreitet wird, trotz direkter Blockade der Krim für die Vertreter der internationalen Gemeinschaft und der Zivilgesellschaft.

Es sei zu betonen dass die internationalen Beobachter, die in die Ukraine zur objektiven Monitoring der Menschenrechtsverletzungen auf der Krim kommen, werden auf das Gebiet der Autonomie nicht zugelassen bzw. sind gezwungen, die Halbinsel zu verlassen.

Am 5. März wurde der Sondergesandte des UN-Generalsekretärs Robert Serry in Simferopol mit Gewalt dazu gezwungen, seinen Besuch auf der Krim zu unterbrechen. Erfolglos waren alle vier Versuche der OSZE-Beobachter auf die Halbinsel zu kommen: sie wurden durch die Checkpoints, die von den bewaffneten Personen kontrolliert werden, nicht zugelassen. Es wurden in Richtung der Delegation sogar Warnschüsse gemacht.

Die ukrainischen Militärs sind auch dem ständigen Druck von den bewaffneten Gruppierungen, vor allem seitens der Mitglieder der Militäreinheiten der russischen Streitkräfte, die zu der Stationierung auf dem Territorium der Ukraine nicht berechtigt sind, ausgesetzt.

Zum Tiefpunkt der Verachtung aller Grundregeln des ukrainischen und internationalen Rechtes wurden die gewalttätigen Entführungen von Journalisten, Aktivisten der NGOs und ukrainischen Militärs.

Am 9. März wurden an einem Kontrollpunkt bei der Einfahrt in die Krim aus der Region Cherson zwei Gruppen von Journalisten und Aktivisten festgenommen. Ihr Aufenthalt ist immer noch nicht bekannt. Davor fanden Angriffe auf die Journalisten der TV-Sender „1+1“, „STB“, „5 Kanal“, „Inter“, „HromadskeTV“, die Korrespondenten von einigen Druckmedien und Nachrichtenagenturen, sowie auch auf ihre ausländischen Kollegen statt. Am 9. März wurde in Bachtschissaraj der Kommandeur einer ukrainischen Militäreinheit entführt. Und das sind weit nicht alle Beispiele der Entführungen und Gewalt gegen Zivilpersonen seitens der Kräfte der russischen Aggressoren.

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Gewaltsame Entführungen untergraben die Grundwerte einer Gesellschaft, die die Legitimität der Menschenrechte und Grundfreiheiten respektiert. Darüber hinaus wird die konsequente Umsetzung solcher gewalttätigen Handlungen in der internationalen Gemeinschaft als Verbrechen gegen die Menschlichkeit anerkannt.

Unter diesen Bedingungen ist die Entführung von Zivilpersonen im Zentrum des heutigen Europas absolut inakzeptabel und ist eine Verletzung aller demokratischen Normen. Eine sofortige und konsequente Reaktion auch seitens unserer internationalen Partner ist dringend notwendig.

Es sollte eine klare rechtliche Bewertung der Handlungen dieser Personen erfolgen, die ihre pragmatischen Interessen unter dem Deckmantel der wohltätigen Slogans durchsetzen wollen und systematisch alle demokratischen Errungenschaften unseres Landes zerstören. Ein gefährlicher Präzedenzfall, der nicht nur die staatliche Souveränität der Ukraine bedroht, sondern auch die regionale Stabilität.

Es ist bedauerlich, dass in dieser Situation das Außenministerium der Russischen Föderation, statt seine regelmäßigen internationalen Verpflichtungen zu erfüllen, die Aufgabe der systematischen Desinformierung, Aussaat unbegründeter Angst unter eigenen Bürgern und Verbreitung eines schrecklichen Bildes der Ereignisse in der Ukraine, welches nichts mit der Realität zu tun hat, übernimmt.

In diesem Zusammenhang wurden wir heute wieder einmal über die obsessive Verbreitung der falschen Information durch das russische Außenministerium überrascht. Die russische Seite spricht erneut irreführend von „Gesetzlosigkeit“ in den östlichen Regionen der Ukraine.

Auf der Grundlage der von den ukrainischen Rechtsschutzbehörden erhaltenen Informationen verkünden wir offiziell, dass am 8. März in Charkiw keine Anwendung von Schusswaffen stattgefunden hat. Die vom russischen Außenministerium verbreitete Information über die polizeiliche Inhaftierung von sieben russischen Journalisten in Dnipropetrowsk kann ebenfalls nicht bestätigt werden.

Wir wenden uns erneut an das russische Außenministerium mit der Bitte, die Verbreitung von nicht bestätigten Informationen zu unterlassen. In dieser Zeit, wo die internationale Gemeinschaft von der russischen Seite konstruktive Maßnahmen zur Deeskalation der Situation auf der Krim erwartet, rufen wir Russland zur Zurückhaltung, umsichtigen und verantwortungsvollen Haltung sowie der Suche einer Lösung der Situation in der Autonomen Republik Krim auf. In diesem Zusammenhang empfehlen wir nachdrücklich, auf die tatsächlichen Äußerungen ukrainischen Bürger zu achten, sowie der Staatsangehörigen anderer Staaten mit Wohnsitz in der Ukraine, einschließlich unserer Landsleute – ethnischer Russen, die in der Ukraine keinesfalls in Gefahr stehen, außer der eventuellen weiteren aggressiven Handlungen der Russischen Föderation selbst.

10. März 2014

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