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Präsident unterzeichnet Steuergesetzbuch

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Präsident Wiktor Janukowytsch hat das Steuergesetzbuch unterzeichnet und am heutigen 4. Dezember wurde es vom Amtsblatt “Holos Ukrajiny” veröffentlicht.

Dies ist der offiziellen Seite des Präsidenten zu entnehmen.

Dabei hatte die Werchowna Rada erst am 2. Dezember Änderungen am Steuergesetzbuch, die vom Präsidenten am gleichen Tag eingereicht wurden, verabschiedet. Kern der Änderungen sind die Beibehaltung des vereinfachten Steuersystems für Kleinunternehmer in der bisherigen Form und eine Beschneidung der Vollmachten der Steuerbehörde.

Gemäß dem Dokument sinken nun die Steuern auf den Gewinn schrittweise von 25 Prozent auf 16 Prozent: 2011 – 23 Prozent, 2012 – 21 Prozent, 2013 – 19 Prozent und 2014 16 Prozent.

Für zehn Jahre sind Unternehmen der Leichtindustrie, des Schiffsbaus, des Flugzeugbaus und des Hotelgewerbes von Steuern befreit.

Das Steuergesetzbuch sieht ebenfalls eine Absenkung der Mehrwertsteuer von 20 Prozent auf 17 Prozent und eine automatische Erstattung der Vorsteuer vor. Bis zum 31. Dezember 2013 wird demnach die Mehrwertsteuer bei 20 Prozent bleiben und sinkt ab dem 1. Januar 2014 auf 17 Prozent.

Die Einkommenssteuer beträgt weiter 15 Prozent bei Einkünften von maximal dem Zehnfachen des Mindestlohnes und wird 17 Prozent bei Einnahmen von mehr als dem Zehnfachen des Mindestlohnes betragen. Seit dem 1. Dezember liegt der Mindestlohn bei 922 Hrywnja.

Das Steuergesetzbuch sieht ab 2015 eine fünfprozentige Steuer auf Einkünfte aus Bankeinlagen vor und ab 2012 wird es eine Steuer auf Immobilien geben, die bei Wohnflächen von mehr als 120 m² in Wohnungen und mehr als 250 m² in Einfamilienhäusern greift.

Mit der Veröffentlichung des Steuergesetzbuches im Amtsblatt “Holos Ukrajiny” am 4. Dezember kann es ab dem 1. Januar 2011 in Kraft treten.

Quellen:
Ukrainskaja Prawda
Präsidentenseite

Übersetzer:   Andreas Stein — Wörter: 275

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