Zur derzeitigen deutschen Diskussion um „Faschisten“ und „Neonazis“ in der ukrainischen Interimsregierung:
Im alltäglichen öffentlichen Sprachgebrauch in Deutschland werden die Begriffe „Faschist“, „Nazi“, „Rechtsradikaler“, „Ultranationalist“, „Rechtsextremist“ usw. oft abwechselnd und deckungsgleich verwendet. Davor ist bezüglich der heutigen Ukraine zu warnen. Bei den Begriffen „Faschismus“ und „Nazismus“ handelt es sich sowohl in der Ukraine als auch in Russland um historisch aufgeladene Begriffe, die sich eindeutig auf das Dritte Reich und seinen Vernichtungskrieg (und weniger auf den italienischen Prototyp) beziehen. Diese Termini verbinden sich für viele Osteuropäer mit unmittelbaren Lebenserfahrungen ihrer Großeltern und anderen Familienmitglieder. Deutsche sind in den „Bloodlands“, nicht zuletzt in der Ukraine, für Millionen Morde, Verstümmelungen, Verschleppungen, Traumatisierungen usw. zwischen 1939 und 1945 verantwortlich. Aufgrund dieser hohen historischen Hypothek sind nicht die Kritiker einer Verwendung des Faschismusbegriffs im Erklärungsnotstand. Vielmehr sind insbesondere deutsche, aber auch andere Beobachter, die solche historisch bedeutsame Konzepte verwenden, gehalten, ihre Kategorisierungen schlüssig zu begründen. So ähnlich wie in einem Gerichtsprozess: Die Anklage ist verpflichtet, ausreichende Beweise einer Schuld zu liefern. Bei Mangel an Beweisen wird der Angeklagte, in diesem Fall die rechtsradikalen “Swoboda”-Minister, vom Faschismusvorwurf freigesprochen. Der führende britische Faschismustheoretiker Prof. Roger D. Griffin (Oxford Brookes University) hatte bereits im Februar 2013 in einem Interview für die ukrainische Webseite Gazeta.ua ausdrücklich “Swoboda” als lediglich rechtspopulistisch und außerhalb der faschistischen Tradition klassifiziert.
Wenn offizielle Repräsentanten Deutschlands, etwa prominente Vertreter linker Parteien wie Günther Verheugen oder Gregor Gysi, im Bundestag, in Fernsehsendungen, in der Presse usw. bestimmte Ukrainer vehement und wiederholt als “Faschisten” oder “Neonazis” bezeichnen und die Alarmglocke läuten, müssen sie belegen, warum eben diese Klassifikationen gerechtfertigt sind. Auf (a) welche Faschismusdefinition und (b) welche empirische Evidenz stützt sich die Klassifizierung der jeweiligen Person als „Faschist“ oder „Nazi“? Warum genau ist eine begriffliche Verbindung der ukrainischen “Swoboda”-Minister Sytsch (Vizepremier), Tenjuch (Verteidigungsminister, inzwischen entlassen) oder Machnizkyj (geschäftsführender Generalstaatsanwalt) mit Hitlers Regime und Politik gerechtfertigt? Wären bei einer hypothetischen vollständigen Machtübernahme dieser „Swoboda“-Minister in der Ukraine Totalitarismus, Konzentrationslager, Massentötungen, Deportationen, Expansionskriege usw. zu erwarten? Wenn dies aus den Reden und Schriften der jeweiligen Minister nicht geschlossen oder zumindest vermutet werden kann, dann sollten die Bezeichnungen „Faschist“ und „Nazi“ für diese Minister nicht gebraucht werden. (Man kann das allerdings womöglich für den „Swoboda“-Abgeordneten Jurij Mychaltschyschyn nachweisen.) Die „Swoboda“-Vertreter in der Regierung mögen nationalistisch, homophob, traditionalistisch, rechtsradikal usw. sein. So lange jedoch Sytsch, Mochnyk oder Machnizkyj nicht eindeutig als Vertreter einer gleichzeitig klar palingenetischen und tatsächlich ultranationalistischen Ideologie, so etwa die einflussreiche Faschismusdefinition Roger Griffins, identifiziert werden können, sollten gerade Deutsche vorsichtig mit dem Faschismusbegriff umgehen.
Die Ukrainer werden ansonsten aufgrund ihrer konkreten Erfahrung mit dem historischen deutschen Faschismus – z.B. ca. fünf Millionen Tote in der USSR 1941-44 – nicht amüsiert sein. Deutsche Politiker und Publizisten müssen schon eine empirisch und komparatistisch einwandfreie Begründung liefern, wenn sie den Faschismusbegriff für konkrete ukrainische Regierungsmitglieder verwenden. Sonst würde verwundern, warum diese deutsche Kommentatoren aus der heutigen rechtsradikalen Regierungsbeteiligung in der Ukraine einen Sonderfall konstruieren, der sich von ähnlichen Erscheinungen in der EU, etwa in Italien, Polen, Österreich, der Slowakei oder im heutigen Lettland, prinzipiell unterscheidet. Derart schwere begriffliche Keulen könnten in der Ukraine als eine gezielte deutsche Unterstützung des Moskauer Informationskrieges und Expansionsstrebens bewertet werden (solches war bezüglich der Westukraine im übrigen schon einmal 1939-1941 der Fall). Weiteres in meinem Kurzbeitrag: Die ukrainische Verpflichtung Deutschlands.
POST SCRIPTUM: Aus ähnlichen Gründen halte ich den Begriff „Faschismus“ für ebenfalls ungeeignet zur Klassifizierung des Putin-Regimes. Freilich finden sich bei Putin schon eher einzelne Ideen und Praktiken, die an die Politik des Dritten Reiches erinnern – so etwa die Annexion der Krim, die an Hitlers Anschluss des Sudetenlandes erinnert. Zu Letzterem z.B.: Timothy Snyder: Crimea – Putin vs. Reality.
Insgesamt ist der imperiale Nationalismus Putins jedoch eher irredentistisch, restaurativ und revanchistisch, als revolutionär und palingenetisch. Zur Diskussion um den Faschismusvorwuf bezüglich Putins Herrschaft – Abschnitt II der russischen Zeitschrift Forum nowejshej wostotschnojewropeijskoj istorii i kultury, 7. Jg., H. 2 (2010).



Forumsdiskussionen
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„Sie kann als Untermieterin bei Dir einziehen dadurch bildet Ihr keine Bedarfsgemeinschaft. Nur Ihr BG wird gekürzt, wie viel weiß ich nicht. Erkundige Dich mal in diese Richtung.“
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„Wenn die Ukrainer/innen schon einen Flüchtlingsstatus haben, ist ein weiterer Status als Flüchtling in Europa nicht mehr möglich. Es zählt das Erstaufnahmeland. In Deutschland wird sie dann nicht mehr...“
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„Heute 10:30 Einreise in Urgyniw, waren bis Ende 40 Minuten, also sehr stabil, Montag, diese Uhrzeit...das läuft. Heute wurde ich nach der polnischen "Endkontrolle" zur weiteren Kontrolle in die Garage...“
Bernd D-UA in Recht, Visa und Dokumente • Re: Ich (Deutscher) und meine Freundin (Ukrainerin) zusammenleben = Welche Möglichkeiten?
„Einreise als Flüchtling, bedeutet......., nicht als Deine zukünftige Frau, bist dann erst einmal ihr Vermieter, mehr Hilfestellung gibt es jetzt aber nicht mehr.“
Bernd D-UA in Recht, Visa und Dokumente • Re: Ich (Deutscher) und meine Freundin (Ukrainerin) zusammenleben = Welche Möglichkeiten?
„Gehe auf das Ausländeramt Deiner Gemeinde und erkundige Dich, kann ja sein ich irre mich, derzeit können Ukrainer als Flüchtlinge einreisen und unterliegen dem Paragraphen 24, aufgtund dessen läuft...“
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„Grundsätzlich könnte ich die Sachen mit in die Ukraine nehmen, bis Luzk, ABER Der Zoll und die Einfuhr muss geklärt sein und die Kosten und daran wird es wohl scheitern!“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Jetzt lief gestern um 23:30 Uhr alles wie geschmiert in Ustyluh/Zosin, Einreise UA in ca. 50 Minuten. Dieses Mal die Polen schnell 3 PKW, bei den Ukrainern länger, 2 Busse und sonst ein paar Fahrzeuge,...“
cxmorph in Recht, Visa und Dokumente • Re: Ich (Deutscher) und meine Freundin (Ukrainerin) zusammenleben = Welche Möglichkeiten?
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Ahrens in Recht, Visa und Dokumente • Re: Ich (Deutscher) und meine Freundin (Ukrainerin) zusammenleben = Welche Möglichkeiten?
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Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
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„Meine derzeitige Ein- und Ausreisestrategie sieht wie folgt aus, Einreise am Grenzübergang in Ustyluh, zuletzt beide Grenzen in 18 Minuten passiert, Lichtgeschwindigkeit. 1 Uhr in der Nacht (Kiewzeit)...“