Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels des Onlineportals RBK Ukrajina. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.
Bildschirmfoto des Originalartikels auf rbc.ua
Die Berufungskammer des Obersten Antikorruptionsgerichts hat das Urteil gegen den Abgeordneten Anatolijj Gunko gemildert. Er wird vier statt sieben Jahre hinter Gittern verbringen.
Dies berichtet RBK Ukrajina unter Berufung auf eine Erklärung des Obersten Antikorruptionsgerichts.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Gericht erster Instanz im März 2025 Gunko zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren mit Beschlagnahmung seines Vermögens und dem Entzug des Rechts, bestimmte Ämter zu bekleiden, verurteilt hatte. Die Berufungskammer des Obersten Antikorruptionsgerichts hat heute eine Entscheidung getroffen.
„Die Handlungen des Angeklagten wurden gemäß Art. 369-2 Abs. 2 des Strafgesetzbuches der Ukraine (Einflussmissbrauch) neu qualifiziert und er wurde zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren mit dem Entzug des Rechts, für einen Zeitraum von drei Jahren Ämter auszuüben, die mit der Ausübung von Funktionen als Vertreter der Staatsgewalt verbunden sind, verurteilt“, heißt es in der Erklärung.
Im Übrigen blieb das Urteil unverändert. Der Abgeordnete Gunka wurde im Gerichtssaal in Gewahrsam genommen.
Der Fall Gunka


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