Nach den Regeln des allgemeinen Völkerrechts, insbesondere dem Prinzip der territorialen Integrität, ist grundsätzlich kein Staat verpflichtet, die Entscheidungen von Gerichten anderer Staaten auf seinem Territorium zu beachten oder sogar zu vollstrecken. Eine völkerrechtliche Pflicht zur Anerkennung und Vollstreckung des Urteils eines ausländischen Gerichts entsteht nur dann, wenn sich ein Staat dazu durch einen entsprechenden völkerrechtlichen Vertrag verpflichtet hat.
Die Ukraine hat eine Reihe von internationalen Abkommen bzw. bilateralen völkerrechtlichen Verträgen ratifiziert, die das spezielle und in meisten Fällen vereinfachte Anerkennungs- sowie Vollstreckungsverfahren vorsehen. Bei den bilateralen Völkerverträgen handelt es sich überwiegend um die GUS-Staaten, die baltischen Staaten und andere osteuropäische Länder. Zurzeit besteht weder zwischen der Ukraine und Deutschland, noch zwischen der Ukraine und der EU ein entsprechendes Abkommen, das die Fragen hinsichtlich der gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Wirtschaftssachen regelt (wie z.B. die Verordnung Nr. 1512/2015 innerhalb der EU, die eine gegenseitige Anerkennung und Vollstreckbarkeit innerhalb der EU bestimmt).
In der Ukraine gelten für die Anerkennung und die Vollstreckung eines ausländischen Urteils die Regeln der ukrainischen Zivilprozessordnung (Art. 390 Abs. 1), der im Jahre 2010 eingeführt wurde und der das Gegenseitigkeitsprinzip im ukrainischen Recht verankert hat. Die zeitliche Grenze für eine Anerkennung und eine Vollstreckung eines ausländischen Urteils sind drei Jahre nach Rechtskraft des Urteils, es sei denn, es handelt sich um Leistungen aus einem Dauerschuldverhältnis. Im letzteren Fall können Entscheidungen zur Zwangsvollstreckung innerhalb der ganzen Zeit des Vollstreckungsverfahrens zur Begleichung der Schulden für die letzten drei Jahre vorgelegt werden.
Der Antrag auf Anerkennung und Vollstreckung eines ausländischen Urteils wird von dem ordentlichen Gericht am Sitz des Schuldners verhandelt, oder wenn dieser in der Ukraine nicht existiert, bei dem Gericht, innerhalb dessen Bezirks Vermögenswerte des Schuldners liegen, in die vollstreckt werden soll. Ausgeschlossen ist die Vollstreckung solcher Urteile, die gegen das Prinzip der ausschließlichen Zuständigkeit der ukrainischen Gerichte ergangen sind. So sieht das Gesetz der Ukraine zum internationalen Privatrecht die ausschließliche Gerichtsbarkeit unter anderem für die Fälle der Verhandlung in Sachen einer Immobilie, die sich in der Ukraine befindet, vor.
Das Gegenseitigkeitsprinzip besagt, dass angenommen wird, dass auch ukrainische Urteile in dem anderen Staat, d.h. in diesem Falle in Deutschland, vollstreckt werden können. Das Gegenseitigkeitsprinzip wird nach der ukrainischen Zivilprozessordnung dabei als Regelfall angenommen, sie muss nicht mehr wie früher durch Bescheinigungen der jeweiligen Justizministerien im konkreten Fall nachgewiesen werden. Eine ähnliche Regel enthält auch § 328 Abs. 1 Ziffer 5 der deutschen ZPO, nach dem – neben den in den Ziffern 1 bis 4 genannten Fällen – eine Vollstreckung eines ausländischen Urteils nicht möglich ist, wenn die Gegenseitigkeit der Vollstreckung nicht gewährleistet ist.
Konkret müssen mit einem Antrag auf die Anerkennung und die Vollstreckung eines ausländischen Urteils bei dem zuständigen ukrainischen Gericht die nachfolgenden Unterlagen eingereicht werden:
- amtlich beglaubigte Kopie des rechtskräftigen Urteils;
- Rechtskraftvermerk bzw. offizielle Urkunde, die die Rechtskraft des ausländischen Urteils nachweist (falls sich dies dem Urteil selbst nicht entnehmen lässt);
- Nachweis darüber, dass die Partei, hinsichtlich deren die Entscheidung des ausländischen Gerichts getroffen wurde und die im Gerichtsverfahren nicht teilgenommen hat, über Termin und Ort der Gerichtsverhandlung ordnungsgemäß benachrichtigt wurde;
- wenn die Entscheidung schon vorher vollstreckt wurde, ein Nachweis, ab welchem Datum oder hinsichtlich welchen Teils die Entscheidung der Vollstreckung unterliegt; und
- Vollmacht des Vertreters des Klägers, wenn dieser Antrag von einem Vertreter gestellt wurde.
Alle Unterlagen müssen im Original oder in einer amtlich beglaubigten Kopie, jeweils mit einer Apostille bzw. einer Überlegalisierung, sowie mit einer amtlich beglaubigten ukrainischen Übersetzung, vorgelegt werden.
Wenn alle dieser Voraussetzungen gegeben sind, spricht das ukrainische Gericht dem ausländischen Urteil seine Anerkennung und seine Vollstreckbarkeit aus. Die eigentliche Vollstreckung erfolgt dann aber nach den ukrainischen Regeln.
Mehr zu diesem Thema unter http://dlf.ua/wp-content/uploads/2015/11/Anerkennung-und-Vollstreckung-von-deutschen-Urteilen-in-der-Ukraine.pdf
Forumsdiskussionen
Bernd D-UA in MDR • Re: Ukraine: Trotz Krieg Touristen
„@lev dann wünsche ich Dir eine gute Reise, es war sehr schön in LVIV, muss unbedingt nochmals so eine Rundreise machen. Ich habe so wundervolle Menschen kennengelernt, ich bin zutiefst beeindruckt! Es...“
lev in MDR • Re: Ukraine: Trotz Krieg Touristen
„Danke Bernd für deine Eindrücke. Ich fahre Ende Mai wieder für mehrere Wochen nach Lviv. Nicht um Urlaub zu machen, sondern in unsere Wohnung. Hatte sie ja vor dem Krieg, aufwendig saniert und möchte...“
Bernd D-UA in MDR • Re: Ukraine: Trotz Krieg Touristen
„Hallo liebe Forengemeinde und Mitleser, ich bin gerade auf einem Kurztripp durch die Ukraine. Es ist wunderschön wieder hier zu sein. Es fehlen die Touristen, gestern habe ich einen persönlichen und...“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Kurzer Bericht, hab dann doch den Wachwechsel erwischt, bei den Polen ging dann bestimmt 45 Minuten gar nix. Und dann wurde in zwei Schüben eingelassen, ich finde, dann ging es in einem guten Tempo voran....“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Bin jetzt da, 10 PKW vor mir, das ist akzeptabel, ist ja auch der 1.Mai. Bin zufrieden mit der Situation. @Frank Fahre immer noch ein schwarzes Auto... kennst doch meine Erfahrung mit der Polizei in UA...Kaffeebraun...“
Frank in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Probier doch einfach. Wenn der offen ist doch alles ok. Bin da glaube mal zurück drüber gefahren. War dann nur eine ewige Kurverei bis zur A4. Bin da aber eh erstmal bis Krakau. Kann natürlich auch...“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Schade, dass es keine Info´s zu Zosin gibt, wer aber noch was weiß, bitte schreiben, ich fahre jetzt in 30 Minuten los und kann immer noch in ca. 10h bei einem Stopp nochmals nachlesen. Google Maps schickt...“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Diesen Grenzübergang hatte ich schon auf dem Schirm, kenne ihn nur noch nicht. Kann jemand noch etwas zu Zosin sagen, wäre ja auch machbar oder lieber nicht? Vielen Dank Bernhard.“
bernhard1945 in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Hallo Bernd Es hängt etwas davon ab, wohin Du in Ukraine fahren möchtest. So wie es scheint möchtest Du (wie ich normalerweise) in Richtung Kiew fahren. Ich benütze deshalb seit Jahren den Übergang...“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Ergänzend, möchte nach Luzk fahren, ist ja sicherlich nicht uninteressant für einen Ratschlag.“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Möchte morgen über Nacht in die Ukraine fahren und plane die Ankunft an der Grenze sehr früh am Morgen. Fahre entweder über Polen oder ggf. über Tschechien, je nachdem was google maps empfiehlt. Normalerweise...“
Ahrens in Recht, Visa und Dokumente • Re: Visa D14
„Das ist ein simples D-Visum, wie man es auch in Deutschland für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung braucht. Man benötigt dazu keine Mindestaufenthaltszeit. Auch bei der Aufenthaltserlaubnis...“
JohannesTim in Berichte und Reisetipps • Mit dem Zug in die Ukraine
„Zunächst möchte ich sagen, daß die PKP für die Sitzplatzzüge, die zum Beispiel von Kattowitz bis nach Przemysl fahren, die Preise nicht erhöht hat. Allgemein gilt die Polnische Staatsbahn eher als...“
MHG1023 in Berichte und Reisetipps • Re: Mit dem Zug in die Ukraine
„"Warum verlangt die PKP von den Fahrgästen solch einen Preis ?" - Weil sie es können ... Die Nachfrage dürfte weiter hoch sein und weil es keine vergleichbaren Alternativen gibt (Buslinien über Nacht...“
JohannesTim in Berichte und Reisetipps • Re: Mit dem Zug in die Ukraine
„Die Polnische Staatseisenbahn PKP Intercity S.A. erhöhte für den Schlafwagen-Zug D 68 am 1. Februar 2025 die Fahrpreise um + 38 Prozent. : Vom Warschauer Ostbahnhof fährt abends um 17.49 Uhr der Schlafwagen-Zug...“
HelloMick in Hilfe und Rat • Brauchen Hilfe bei Diia Registrierung
„Hallo. Meine Ex-Frau ist schon über 22 Jahre in Deutschland. Jetzt benötigt sie einen Termin für das Konsulat. Aber es werden nur Termine über Diia vergeben. Kann uns jemand erklären wie das genau...“
Trick in Recht, Visa und Dokumente • Visa D14
„Hallo..... Ich benötige nochmals euer Schwarmwissen.... Bin seit Dezember letzten Jahres in der Ukraine verheiratet worden Jetzt meine Frage.....ich habe auf der Seite der ukrainischen Botschaft einen...“