Gestern verabschiedete man im Europäischen Parlament eine harte Resolution zur Situation in der Ukraine. Das Europäische Parlament verurteilte das Urteil über die Führerin der Partei „Batkiwschtschyna/Vaterland“, Julia Timoschenko, verkündete die Notwendigkeit einer Revision und rief die Führung der Europäischen Union dazu auf, ein neues Treffen mit Präsident Wiktor Janukowitsch anzusetzen. Beim Außenministerium bezeichnet man die Resolution als erfolgreich, da im Dokument die europäische Perspektive Kiews anerkannt wird. Übrigens hat das Europäische Parlament auch in dieser Frage seine Position verschärft.
Die außerordentliche Entschließung des Europäischen Parlaments zur Situation in der Ukraine wurde gestern in Straßburg ohne Diskussion verabschiedet. Im Abschluss wurden in das Dokument unbedeutende Änderungen im Vergleich zu dem Entwurf eingetragen, der am Ende der Fraktionssitzung des Europäischen Parlaments am Dienstag beschlossen worden war (Ausgabe des “Kommersant-Ukraine” vom 26. Oktober).
Die härtesten Formulierungen der Abschlussresolution betreffen die Situation um die Ex-Ministerpräsidentin Julia Timoschenko. Im Entwurf vom 25. Oktober (liegt dem “Kommersant-Ukraine” vor) waren einige politisch korrekte Botschaften an die ukrainischen Machthaber zur Notwendigkeit „von Maßnahmen anlässlich des Urteils über Julia Timoschenko“ enthalten gewesen. Gestern waren im Dokument, das zur Abstimmung gestellt wurde, konkretere Formulierungen enthalten: „Das Europäische Parlament ist der Ansicht, dass der Abschluss des Assoziierungsabkommens und seine Ratifizierung aufs Spiel gesetzt und gleichzeitig die Verwirklichung der europäischen Perspektive der Ukraine weiter hinausgeschoben würde, wenn das Urteil gegen Julija Tymoschenko nicht überprüft wird“
Die verabschiedete Entschließung ist präzedenzlos hart. In der Geschichte der bilateralen Beziehungen der Ukraine und der EU wurden niemals derartige Forderungen und Einschätzungen verlautbart. Unter anderem ist in ihr ein Punkt enthalten, dass das Europäische Parlament die „Verletzung der Menschenrechte und [… den] Missbrauch der Justiz, mit dem Ziel, die führende Politikerin der Opposition in der Ukraine politisch auszuschalten“ als erwiesen ansieht, man fordert Timoschenko die Möglichkeit „auf vollständige Teilnahme am politischen Prozess“ zu gewähren und zeigte sich „besorgt über Berichte über die Verschlechterung der Medienfreiheit und des Pluralismus in der Ukraine“.
Beim ukrainischen Außenministerium bekräftigte man derweil, dass man keine Probleme in der Verabschiedung des vorliegenden Dokuments durch das Europäische Parlament sieht. Außenminister Konstantin Grischtschenko hob bei seinem Kommentar zur Entschließung hervor, dass es in ihr auch positive Signale für Kiew gibt. Seiner Meinung nach ist die Anerkennung der europäischen Perspektive für die Ukraine durch das Europäische Parlament ein Signal für die Europäische Kommission und die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zur Notwendigkeit eben diese Position in das Assoziierungsabkommen aufzunehmen. „Das Außenministerium begrüßt, dass die Mitglieder des Europäischen Parlaments der Ukraine das Recht zuerkannt haben, sich auf den Paragraphen 49 des EU-Vertrages zu berufen, das hießt auf die Mitgliedschaft in der Europäischen Union Anspruch zu erheben … Das ist ein großer Sieg für die Ukraine“, erklärte der Leiter der Abteilung für Informationspolitik des Außenministeriums, Oleg Woloschin.
Das Dokument enthält wirklich die Position, an die Woloschin erinnerte, jedoch demonstriert auch dieser Punkt eine Verschlechterung der Beziehungen des Europäischen Parlaments zur ukrainischen Regierung. Vom Recht der Ukraine Anspruch auf eine Mitgliedschaft zu erheben, war bereits in der letztjährigen Entschließung des Europäischen Parlaments die Rede (siehe Ausgabe des “Kommersant-Ukraine” vom 26. November 2010). „Das Europäische Parlament unterstreicht, dass die Ukraine gemäß Artikel 49 des Vertrags über die Europäische Union so wie jeder europäische Staat, der sich auf die Grundsätze der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit stützt, einen Antrag auf EU-Mitgliedschaft stellen kann“, hieß es in diesem Dokument.
In der gestrigen Resolution erwies sich die Formulierung als geändert. Jetzt erkennt das Europäische Parlament die europäischen Bestrebungen Kiews unter der Bedingung an, „sofern sämtliche Kriterien, darunter die Achtung der Grundsätze der Demokratie, der Menschenrechte, der Grundfreiheiten und der Rechtsstaatlichkeit, erfüllt sind“ und damit stellt es die Haltung der Ukraine zu den oben aufgezählten europäischen Werten in Frage.
Beim Außenministerium hob man besonders den Punkt der Entschließung hervor, in dem der Aufruf an die Führung der EU enthalten ist, Präsident Wiktor Janukowitsch zu einem Besuch in Brüssel noch vor dem Dezembergipfel von der Ukraine und der EU einzuladen. In Kiew weiß man übrigens noch nicht, ob das Staatsoberhaupt diese Einladung annimmt, wenn sie eintrifft. „Wir haben unsererseits immer die Bereitschaft erklärt, diesen Besuch in dem Moment zu verwirklichen, wenn der Hauptteil der Verhandlungen zum Assoziierungsabkommen abgeschlossen ist“, erklärte Woloschin. Wie der “Kommersant-Ukraine” mitteilte, scheiterte die letzte Verhandlungsrunde (siehe gestriger “Kommersant-Ukraine”).
Der Stellvertreter des Leiters des Radaausschusses zu internationalen Angelegenheiten, Taras Tschornowil, warnt: „Unsere Beamten und Politiker hoffen vergeblich, dass die EU zu jedem Schritt bereit ist, nur um die Ukraine nicht in Richtung Russland zu stoßen“. „Das Beispiel von Belarus und Lukaschenko zeigt, dass dies nicht so ist“, erklärte er dem “Kommersant-Ukraine”. „Falls die derzeitigen Tendenzen in der Ukraine sich fortsetzen, werden die Europäer bereits in einem halben oder einem ganzen Jahr in Bezug auf uns abwinken. In der EU gibt es Länder, die befürchten, dass die Ukraine für sie zum Klotz am Bein wird und die meinen, dass man ihre Integration aufschieben muss. Sie werden gerade nicht weinen, wenn Kiew sich in Richtung Moskau bewegen wird“.
Sergej Sidorenko
Quelle: Kommersant-Ukraine
Forumsdiskussionen
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„"§ 107 Wahlbehinderung (1) Wer mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt eine Wahl oder die Feststellung ihres Ergebnisses verhindert oder stört ..." Hat mit seinem Anliegen irgendwie gar nix zu tun na...“
Bernd D-UA in Politik • Re: Der Ukraine droht ein schmerzhafter Abschied vom Donbass
„Toleranz ist das Stichwort und im Grunde befindet er sich zum großen Teil unter Gleichgesinnten und erkennt es nicht, sehr schade, allerdings sind seine Umgangsformen etwas eingeschränkt, was ebenso...“
Bernd D-UA in Nützliche und interessante Sachen • Re: Botschaftshinweise: Onlineeintragung in die "Deutschenliste" zur Krisenvorsorge
„@tombi Die Meinung anderer zu achten ist nicht so Dein Ding, Du musst sie ja nicht teilen. Dies ist aber eine grundlegende Regel einer Diskussion, daher macht die Diskussion mit Dir wenig Sinn, offensichtlich...“
Frank in Politik • Re: Der Ukraine droht ein schmerzhafter Abschied vom Donbass
„... keine macht den Drogen ... such dir mal Hilfe“
Tombi in Nützliche und interessante Sachen • Re: Botschaftshinweise: Onlineeintragung in die "Deutschenliste" zur Krisenvorsorge
„@tombi, das Land hat andere Probleme als Dir Deine Wahlunterlagen hinterher zu tragen. Soll auch so bleiben, kostet nur unnötig Steuergelder! Soweit alles Verstanden? Aha, wieder so ein Widerling der...“
Tombi in Politik • Re: Der Ukraine droht ein schmerzhafter Abschied vom Donbass
„Handrij, ich vermute Du bist ein FSB-Agent, da ich mit Euch Moördern nicht zusammen arbeiten möchte, und mir Deine Zensur zu peinlich ist: gehe ich, ich verlasse Dich & Deine Desinformation, deine...“
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