Der ehemalige Präsident Wiktor Juschtschenko hat gestern Berufung gegen das Urteil des Donezker Bezirksverwaltungsgericht (DBVG) eingelegt, welches seinen Erlass zur Verleihung des Titels „Held der Ukraine“ an einen der Gründer der Organisation Ukrainischer Nationalisten, Stepan Bandera, für ungesetzlich erklärte. Juschtschenko meint, dass Wladimir Olenzewitsch, auf dessen Klage hin das DBVG dieses Urteil fällte, die Rechtmäßigkeit des Erlasses nicht anfechten kann, da er nicht Subjekt des Erlasses ist. Olenzewitschs Worten nach ist der Beklagte in seiner Klage der amtierende Präsident Wiktor Janukowitsch.
Seine Berufung sandte Wiktor Juschtschenko an das Donezker Bezirksberufungsgericht. Am 25. Januar hatte der Donezker Anwalt, Wladimir Olenzewitsch, beim DBVG eine Klage zur Anerkennung des Erlasses von Präsident Wiktor Juschtschenko zur Verleihung des Titels „Held der Ukraine“ an Stepan Bandera als gesetzeswidrig und die Rücknahme desselben eingereicht. Seiner Meinung nach verstößt das Dokument gegen das Gesetz „Zu den staatlichen Auszeichnungen“, gemäß dem der Titel nur Bürgern der Ukraine verliehen werden kann, was Stepan Bandera niemals war, da er lange vor der Gründung des ukrainischen Staates starb. Am 2. April berücksichtigte das Gericht dieses Argument und kam der Klage von Olenzewitsch nach (Ausgabe des “Kommersant-Ukraine“ vom 7. April).
Die Berufung von Juschtschenko basiert darauf, dass das Urteil des DBVG unter Übertretung der geltenden Gesetze zustande kam. Insbesondere haben gemäß §171 des Verwaltungskodex nur Personen das Recht Erlasse des Präsidenten anzufechten, die Betroffene des Erlasses sind. „Als Person, die den Ukas ‘Zur Verleihung des Titel ‘Held der Ukraine’ an Stepan Bandera’ herausgab, versichere ich, dass das angefochtene Dokument nicht auf Wladimir Olenzewitsch angewandt wurde“, heißt es in der Erklärung des Ex-Präsidenten.
Außerdem ist das Urteil des Donezker Bezirksverwaltungsgerichts der Meinung von Wiktor Juschtschenko nach unter Verletzung der territorialen juristischen Zuständigkeit zustande kam. „Gemäß des Teils 3 § 19 des Verwaltungskodex nach, bearbeitet das Bezirksverwaltungsgericht, dessen territoriale juristische Zuständigkeit sich auf Kiew erstreckt, Beschwerden gegen normative-rechtliche Akte des Präsidenten“, heißt es in der Klageschrift.
Jurij Kljutschkowskij, Abgeordneter von „Unsere Ukraine – Nationale Selbstverteidigung“, nach sind in der Berufung des ehemaligen Staatsoberhauptes nicht die Hauptgesetzesverstöße angezeigt worden, die das DBVG zuließ. „Im Urteil des Donezker Gerichts wurde eine grobe Verletzung des materiellen Rechts zugelassen – es wurden die historischen Fakten nicht richtig interpretiert. Das Gericht berücksichtigte nicht, dass Stepan Bandera 1939 die Staatsbürgerschaft der UdSSR erhielt und dementsprechend die der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepublik und damit erstreckt sich auf ihn die Rechtsbeziehungen, die mit der Verleihung des Titels ‘Held der Ukraine’ verbunden sind“, erläuterte Kljutschkowskij.
Der Anwalt Wladimir Olenzewitsch vermutet, dass die Forderung von Wiktor Juschtschenko auf juristischen Spitzfindigkeiten beruht, die nur seine persönliche Meinung wiedergeben. „Wiktor Juschtschenko ist in dieser Sache eine physische Person und kein Subjekt von Rechtsbeziehungen. Beklagter in meiner Klage ist der amtierende Präsident Wiktor Janukowitsch, der bislang nicht versuchte das Urteil des Donezker Bezirksverwaltungsgerichts anzufechten“, erklärte Olenzewitsch. Vorher hatte die Stellvertreterin des Leiters der Präsidialadministration, Jelena Lukasch, mitgeteilt, dass die Administration bereit ist jedes Gerichtsurteil zu akzeptieren, die unabhängig davon umgesetzt wird, wer Präsident ist.
Julia Rjabtschun
Quelle: Kommersant-Ukraine


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