Präsident Wiktor Juschtschenko beabsichtigt das Verfassungsgericht in der Sache der Privatisierung des Odessaer Hafenwerks einzubeziehen.
Darüber informierte der erste Stellvertreter des Leiters des Präsidialamtes, Alexander Schlapak, auf einer Pressekonferenz.
“Der Präsident wies das Verfassungsgericht an zu prüfen, ob die Stoppung der Privatisierung des Odessaer Hafenwerks verfassungsgemäß ist. Wir schlagen vor zum Anfang zurückzukehren und noch einmal die Diskussion zur Durchführung der Privatisierung des Werks absolut sauber und transparent anzufangen.”, sagte er.
Schlapak merkte an, dass Juschtschenko diese Entscheidung traf, da das Ministerialkabinett am 19. Mai auf seiner Sitzung den ersten Schritt tat, indem es die Privatisierung des Odessaer Hafenwerks verschoben hat.
Schlapak erläuterte ebenfalls, dass die harte Position des Staatsoberhauptes in Bezug auf die Privatisierung des Odessaer Hafenwerks eine Folge des Konfliktes um den Fonds für Staatseigentum ist.
Er erinnerte daran, dass der Präsident kategorisch gegen die Existenz von alternativen Fondsstrukturen, alternativen Rechnungen/Bilanzen und der Nichtgewährleistung der Funktionsfähigkeit des legitimen Fonds ist.
“Alle Entscheidungen der Regierung, welche zu dieser Situation führten, müssen zurückgenommen werden.”, sagte Schlapak.
Er unterstrich, dass unter der Bedingung der Annahme des Privatisierungsprogrammes durch die Werchowna Rada und der Rücknahme aller Schritte des Kabinetts zur Bildung alternativer Strukturen des Fonds für Staatseigentum, die Privatisierung des Odessaer Hafenwerks so schnell wie möglich durchgeführt werden kann.
Wie die Agentur mitteilte, verschob der Fonds für Staatseigentum unter der Leitung des vom Kabinett ernannten komissarischen Leiters des Fonds für Staatseigentum, des Abgeordneten der Werchowna Rada von der Fraktion des Blockes Julia Timoschenko, Andrej Portnow die Privatisierung der 99,52% der Aktien des Odessaer Hafenwerkes..
Der Fonds für Staatseigentum unter der Leitung Portnows beabsichtigte am 20. Mai im Ministerialkabinett den Verkauf durchzuführen.
Am 11. Februar bestätigte das Kabinett die Bedingungen des Wettbewerbes zum Verkauf der 99,52% der Aktien des Odessaer Hafenwerks zum Startpreis von drei Mrd. Hrywnja (ca. 384,6 Mio. €) und am 20. Februar verkündete der Fonds für Staatseigentum den Verkaufswettbewerb.
Am 15. April stoppte der Präsident Wiktor Juschtschenko die Privatisierung des Odessaer Hafenwerks, dabei die Geltung der Kabinettsanordnung vom 11. Februar außer Kraft setzend und am 21. April sagte der Fonds für Staatseigentum den Wettbewerb ab.
Am 16. Mai verbot Juschtschenko per Ukas die Privatisierung des Odessaer Hafenwerks.
Quelle: Ukrainski Nowini


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