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Parlament hat den ersten Teil der Steuerreform verabschiedet

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Die Werchowna Rada hat die ersten fünf Abschnitte des Steuergesetzbuches verabschiedet, welche die Verwaltung und die Schlüsselsteuerzahlungen betreffen. Änderungen von Abgeordneten, die nicht mit den Fachausschüssen abgestimmt waren, fanden im Sitzungssaal ebenfalls keine Unterstützung: beispielsweise berücksichtigten die Abgeordneten von den 730 strittigen Änderungen zu den Prinzipien der Steuerverwaltung insgesamt drei.

Gestern ging das Parlament zur Prüfung des Entwurfes des Steuergesetzbuches (Gesetzentwurf Nr. 7101-1) in der zweiten Lesung über. Zum Dokument gingen 4.879 Änderungsanträge ein, von denen der Ausschuss zu Fragen der Steuer- und Zollpolitik 2.333 berücksichtigte, erklärte der Vorsitzende des Ausschusses, Witalij Chomutynnik (Partei der Regionen), von der Tribüne der Werchowna Rada. Danach begannen die Abgeordneten über jeden der abgewiesenen Änderungsanträge (2.546) abzustimmen und prüften ebenfalls die Anmerkungen, die teilweise oder insgesamt berücksichtigt wurden, wenn dies die Autoren verlangten. Die Annahme des Dokuments wurde auch dadurch erschwert, dass die Rada nicht nur über die Änderungsanträge abstimmte, sondern auch einzeln über jeden Artikel des Gesetzbuches, von denen es im Dokument 340 gibt.

Die „allgemeinen Positionen“ des Steuergesetzbuches prüften die Abgeordneten vier Stunden und zu den Normen der Steuerverwaltung konnten sie erst nach einer zweistündigen Pause gelangen – gegen 16.30 Uhr. Ein großer Teil der Vorschläge von „BJuT – Batkiwschtschyna/Block Julia Timoschenko – Vaterland“ und „Unsere Ukraine – Nationale Selbstverteidigung“ wurde zurückgewiesen, doch nach einiger Zeit bestanden viele Abgeordnete dieser Fraktionen bereits nicht mehr auf deren Prüfung. Die Rada änderte trotzdem die anfängliche Redaktion des Gesetzbuches. Im zweiten Abschnitt „Verwaltung der Steuern, Abgaben (Pflichtzahlungen“ berücksichtigten die Abgeordneten lediglich drei Änderungsanträge von Vertretern der Partei der Regionen. Darunter den Vorschlag Chomutynniks über die kostenlose Gewährung von Beratungen und Erläuterungen zu konkreten Normen der Steuergesetzgebung durch die Steuerorgane.

Das Parlament bewilligte die Ordnung für die Gewährung von Beratungen, wie sie von Irina Gorinaja (Partei der Regionen) vorgeschlagen wurde. Individuelle Beratungen werden mündlich und schriftlich gewährt und im Falle dessen, dass sie den gesetzlichen Normen widerspricht, liefern die Steuerleute Erläuterungen, die sie eigenständig geben können und die in elektronischer Form platziert werden können, falls eine große Zahl ähnlicher Anfragen eintrifft. Sie werden vom Finanzministerium bestätigt und beim Justizministerium registriert. Falls die Erläuterungen oder Beratungen als fehlerhaft anerkannt oder widerrufen werden, dann ist der Steuerzahler, der auf ihrer Grundlage handelte, nicht verantwortlich. Jurij Woropajew (Partei der Regionen) schlug vor die juristische Kraft der Beratungen und Erläuterungen anzugleichen: „Erläuterungen werden durch einen Befehl der Steuerbehörde bestätigt und beim Justizministerium registriert. Und diesen kann man vor Gericht anfechten und die Beratungen werden nirgendwo registriert und diese kann man nicht anfechten. Ich schlage vor diese anzugleichen“. Dagegen trat Witalij Chomutynnik auf: „Diese Position haben wir im Ganzen berücksichtigt, doch schlage ich vor diese in einer anderen Redaktion zu beschließen. Denn dies könnte dazu führen, dass die Beratungen verpflichtend werden und aufhören empfehlenden Charakter zu haben“. Ungeachtet der Antwort des Ausschussvorsitzenden, unterstützten die Abgeordneten diesen Änderungsvorschlag. Um 19.00 Uhr war die Prüfung der Artikel des Abschnitts abgeschlossen.

In Verbindung damit, dass die Parlamentarier entschieden bis 22.00 Uhr zu arbeiten, gingen sie spät abends daran über die Anmerkungen zu den Abschnitten „Steuer auf den Unternehmensgewinn“, „Steuer auf die Einkünfte physischer Personen“ und „Steuer auf den Mehrwert“. Alle Vorschläge zur Verbesserung dieser Abschnitte ignorierten die Abgeordneten und bewilligten die Artikel des Steuergesetzbuches ohne Änderungen. „Wir weisen die Mehrzahl der wichtigen Änderungen zurück, doch möchte ich unterstreichen, dass man für das Steuergesetzbuch, welches in der ersten Redaktion vorgeschlagen wurde, nicht stimmen konnte. Eine solche Gesetzgebung richtet die Wirtschaft im Lande zugrunde“, wandte sich Anatolij Kinach (Partei der Regionen) an den Finanzminister Fjodor Jaroschenko, Vertreter der Regierung und die Abgeordneten. Den problemlosen Beschluss der übrigen 14 Abschnitte plant das Parlament am Donnerstag fortzusetzen.

Marija Zaturjan

Quelle: Kommersant-Ukraine

Übersetzer:   Andreas Stein — Wörter: 610

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