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"Privat" Holding wird in der Sache "Dneproenergo" vorerst Recht gegeben

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Der Streit der Aktionäre um die Kontrolle eines der größten ukrainischen Energieerzeugungsunternehmen – die Offene Aktiengesellschaft “Dneprenergo” – ist in die nächste Phase getreten. Gestern setzte das Oberste Gericht der Ukraine den Sanierungsplan des Unternehmens außer Kraft. Dies bedeutet faktisch, dass der staatliche Anteil aufs Neue erhöht wurde und das Unternehmen bankrott ist. Im Übrigen bestätigen Experten, dass es noch zu früh für die Kläger zum Feiern ist. Der Wechsel des Managements des Unternehmens und der nachfolgenden Privatisierung, welcher erreicht wurde, ist aus juristischer Sicht erschwerend – jetzt müssen alle Entscheidungen im Unternehmen mit Zustimmung des einzigen Kreditgebers getroffen werden – der “Donbasskaja Topliwno-Energetitscheskaja Kompanija” Rinat Achmetows.

“Dneproenergo” – ist einer der größten Energieerzeuger der Ukraine. Besitzt drei Wärmekraftwerke mit einer installierten Kraftwerksleistung von 8,185 GW. Der Umsatz betrug in 2007 3,8 Mrd. Hrywnja (487 Mio. €), der Reingewinn 121,938 Mio. Hrywnja (15,63 Mio. Hrywnja). Im August 2007 änderte sich der Bestand der Besitzer des Unternehmens. Gemäß den Daten der Staatlichen Kommission für Wertpapiere und Börsen vom 8. April 2008, besitzt die Staatliche Aktiengesellschaft “Energetitscheskaja Kompanija Ukrainy” 50%+1 Aktie, 46% die “Donbasskaja Topliwno-Energetitscheskaja Kompanija” (DTEK) und der Rest liegt bei Minderheitsaktionären. Doch weigerte sich der Registrator, die unter der Kontrolle der “Privat” Gruppe stehende “UkrNefteGas” diese Änderungen in das Register einzutragen.

Gestern hob das Oberste Gericht mit seiner Anordnung die Ergebnisse der Aktionärsversammlung der Offenen Aktionärsgesellschaft “Dneproenergo” auf, bei welcher der Sanierungsplan für das Unternehmen bestätigt wurde. Die Klage reichte der Aktionär von “Dneproenergo”, die zur “Privat” Gruppe gehörende Gesellschaft mit beschränkter Haftung “Investmentcompany ‘Business-Invest’”, welcher 257 Aktien des Unternehmens (0,00655 ) gehören. Im August 2007 stimmten mehr als 98 der Aktionäre von “Dneproenergo” dem Sanierungsplan für das Unternehmen zu, welcher vorher vom Schiedsgericht der Saporoshjer Oblast bestätigt wurde. Gemäß diesem, erhielt die Gesellschaft mit beschränkter Haftung “Investizionnoje Obschtschestwo”, welche den Kreditgebern der “Dneproenergo” untergeordnet ist und Unternehmen, welche zur DTEK gehören, erhielten Aktien der zusätzlichen Aktienemission in der Höhe von 51 Mio. Hrywnja (ca. 6,54 Mio. €). Damit tilgten die Sanierungsinvestoren die Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens in Höhe von 928,7 Mio. Hrywnja (ca. 119,06 Mio. €) und investierten in die Modernisierung mehr als 1 Mrd. Hrywnja (ca. 128,21 Mio. €). Nachdem die Emission erfolgte versuchten sofort die zur “Privat” Gruppe gehörenden Unternehmen – Südliche Erzanreicherungskombinat (kreditierte “Dneproenergo” bis zum Januar 2007), “Business-Invest” und “Gambit”.

Vor kurzem erklärte der Mitbesitzer der “Privat” Gruppe, Igor Kolomojskij, im Interview mit der Internetausgabe der “Ukrainska Prawda”, dass er eine Neubetrachtung der Ergebnisse der Sanierung erreichen möchte. Gestern weigerte man sich im Pressedienst des Ministerialkabinett zu der Rücknahme der Sanierung “Dneproenergos” einen Kommentar abzugeben. Früher hatte Premierministerin Julia Timoschenko erklärt, dass das Ministerialkabinett nicht beabsichtigt auch nur eine Seite im Konflikt um “Dneproenergo” zu unterstützen. Doch Ende März erklärte der stellvertretende Justizminister, Jewgenij Kornijtschuk, dem “Kommersant-Ukraine”, dass das Oberste Gericht “unbedingt eine Entscheidung treffen wird” zur Rücknahme der Sanierung und der zusätzlichen Aktienemission “Dneproenergo”, was es der Regierung erlaubt 60%+1 Aktie des Unternehmens zu verkaufen.

Wie dem “Kommersant-Ukraine” ein hochgestellter Informant im Obersten Gericht erzählte, gab es am Montag Treffen von einzelnen Richtern der Schiedskammer mit Kornijtschuk, auf denen auch die Entscheidung bezüglich “Dneproenergos” diskutiert wurde. Beim Pressedienst des Justizministeriums weigerte man sich diese Information zu kommentieren.

Interessant ist, dass die Dienstsitzung zu “Dneproenergo” gestern nicht länger als 40 Minuten dauerte. “Die Richter hörten sich die Argumente beider Seiten an, hielten etwa 15 Minuten Rücksprache und kamen mit einer bereits vorbereiteten Entscheidung zurück, welche sich über einige Seiten erstreckte.”, erzählte das Vorstandsmitglied von “Dneproenergo” Dmitrij Tewelew (welche bei der Sitzung zugegen war). Den Worten des leitenden Partners der Anwaltskanzlei Astapow Lawyers, Andrej Astapow, nach, dass ein Urteil nur so schnell gefällt wird, wenn es vorher bereits feststand.

Der Vertreter des Unternehmens “Business-Invest”, Alexander Winitschenko, drückte gestern seine Befriedigung über die Entscheidung des Gerichts aus. “Wir konnten alle Bedingungen dafür schaffen, dass im Unternehmen ein neues Management ernannt wird, welches vom Vorstand und dem Aufsichtsrat der Staatlichen Aktiengesellschaft ‘Ergetitscheskaja Kompanija Ukrainy” ausgewählt wird, was wir unterstützen.”, erklärte Winitschenko. Er merkte gleichfalls an, dass der Wertpapiermarkt positiv auf die Entscheidung des Gerichts reagierte – die Aktien des Unternehmens stiegen im Tagesverlauf um 6%. Im Übrigen schließt der Generaldirektor der Concorde Capital, Igor Masepa, nicht aus, dass der Kursanstieg künstlich herbeigeführt wurde – Aktien wurden von einer Seite des Konfliktes erworben, um zu zeigen, dass das Gerichtsurteil positiv ist. Ihm stimmt auch der Direktor der “Ineko-Invest”, Oleg Morkwa, zu, der daran erinnerte, dass sich in der gesamten Zeit der Attacke der Unternehmen der “Privat” Gruppe auf “Dneproenergo” (vom 1. Februar bis zum 8. April 2008) sich die Kapitalisierung des Unternehmens um 1,25 Mrd. Hrywnja (ca. 160 Mio. €) verringerte.

Bei der “Donbasskaja Topliwno-Energetitscheskaja Kompanija” wurde der Entscheid des Höchsten Gerichts kritisiert. “Leider, hat das Gericht in diesem Fall nicht ausschließlich nach den Buchstaben des Gesetzes gehandelt, sondern in den Interessen der ‘Privat’ Gruppe, welche eine gewaltige Übernahmeattacke auf ‘Dneproenergo’ organisiert hat. Wir erwarten, dass die heutige Entscheidung vor europäischen Gerichten angefochten wird, welche keinem Druck und keinem Einfluss unterliegen und sicher sind von der Lobbyarbeit einiger Industriefinanzgruppen.”, heißt es in der offiziellen Erklärung des Unternehmens. Bei DTEK bekräftigt man, dass der Gerichtsentscheid den Beginn des großen Investitionsprogramm in “Dneproenergo” für unbestimmte Zeit aufgeschoben hat.

Ein Vorstandsmitglied der Offenen Aktionärsgesellschaft “Denproenergo” erklärte, dass das Unternehmen beabsichtigt die Entscheidung des Obersten Gerichts anzufechten. “Wir bereiten eine Reihe von Klagen vor, welche es erlauben diese Entscheidung zu revidieren. Darunter sind Klagen vor europäischen und ukrainischen Instanzen.”, erklärte er. Der Meinung des Partners der Kanzlei “Prawowyje Partnjory”, Andrej Domanskij, nach, kann das Urteil des Obersten Gerichts auf der Grundlage sich neu ergebender Umstände zurückgenommen werden. Er erinnert daran, dass das Oberste Gericht auch das Urteil über die Gesetzmäßigkeit der Privatisierung des Unternehmens VS Energy “Odessaoblenergo” fällte, doch nachher den Wettbewerb für ungültig aufgrund von neuen Umständen erklärte. Auf analoge Weise wurde die Angelegenheit beim Nikopoler Eisenlegierungswerk behandelt, welches der Staat bis heute nicht mehr reprivatisieren konnte. Im Übrigen, der Meinung von Tewelew nach, kann die gestrige Entscheidung eine Situation des juristischen Durcheinanders erzeugen, welches die “Privat” Gruppe ausnutzen kann um eine gewaltsame Übernahme des Unternehmens durchzuführen. Winitschenko kommentierte diese Anschuldigung nicht.

Astapow merkte an, dass die vorliegende Entscheidung, vom Wesen her, die Kontrolle über “Dneproenergo” der DTEK übergibt. “Die Rückkehr zum Insolvenzprozess bedeutet, dass das Unternehmen von einem Insolvenzverwalter geleitet wird, der wiederum von dem Rat der Kreditgeber ernannt wird. Soweit die DTEK bis heute alle Schulden des Unternehmens getilgt hat, erscheint sie alle einziger Kreditgeber für ‘Dneproenergo’ und wird den Insolvenzverwalter selbst ernennen.”, stimmt Domanskij zu. Und der Jurist der Kanzlei “Peskow i Partnjory”, Gennadij Peskow, fügt hinzu, dass in diesem Fall, gemäß dem Gesetz “Über den Bankrott”, der Kreditgeber zusätzlich noch die Möglichkeit hat per Gericht die Entscheidung über die Privatisierung “Dneproenergos” zu blockieren. Diese Information bestätigt auch der stellvertretende Leiter des Fonds für Staatseigentum, Dmitrij Parfenenko: “Der Kreditgeber hat das Recht per Gericht das Verbot der Privatisierung des insolventen Unternehmens zu fordern. In diesem Fall können wir keine Ausschreibung durchführen.”

Quelle: Kommersant-Ukraine

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Übersetzer:   Andreas Stein — Wörter: 1288

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