Die Krim-Krise stellt die internationale Ordnung und das Völkerrecht mit seinen schwachen Durchsetzungsmechanismen in mehrfacher Hinsicht auf die Probe. Die faktische Besetzung der Krim durch russische Militärkräfte verstößt gegen mehrere Normen des Völkerrechts und ist im 21. Jahrhundert absolut inakzeptabel. Die erhöhte Militärpräsenz steht unter anderem im Widerspruch zu den russisch-ukrainischen Vereinbarungen über die Stationierung der russischen Schwarzmeerflotte auf der Krim. Außerdem verstößt die Russische Föderation gegen das Budapester Memorandum von 1994, in dem sie sich verpflichtet hat, als Gegenleistung für einen Nuklearwaffenverzicht die Souveränität und die bestehenden Grenzen der Ukraine sowie ihre politische und wirtschaftliche Unabhängigkeit zu achten.
Artikel 2 Ziffer 4 der UN-Charta sieht ein absolutes Gewaltverbot vor. Der Einsatz militärischer Gewalt ist im Völkerrecht nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig und bedarf einer besonderen Rechtfertigung. Hier hat die Russische Föderation weder ein Mandat des UN-Sicherheitsrates, noch handelt es sich um einen Fall der Selbstverteidigung nach Artikel 51 der UN-Charta. Die Besetzung der Krim durch russische Soldaten stellt einen Akt der Aggression im Sinne der Resolution 3314 der UN-Generalversammlung aus dem Jahre 1974 dar und ist völkerrechtswidrig. Die Intervention Russlands in der Ukraine verstößt nicht nur gegen das absolute Gewaltverbot, sondern verletzt auch die territoriale Integrität der Ukraine als wichtige Komponente der Souveränität (Artikel 2 Absatz 1 der UN-Charta) und den Grundsatz der Nichteinmischung in innere Angelegenheiten (Artikel 2 Absatz 7 der UN-Charta).
In diesem Fall greift die Argumentation der Russischen Föderation nicht, sie wolle russische Staatsbürger schützen, deren Menschenrechte auf der Krim angeblich verletzt würden. Zu einem gibt es keinerlei Hinweise darauf, dass Rechte ethnischer Russen bzw. russischer Staatsangehörigen bedroht werden. Zum anderen zeigt die ukrainische Übergangsregierung ihre Kooperationsbereitschaft, in dem sie sich bereit erklärt, über die Ausweitung der Autonomierechte der Krim zu verhandeln. Darüber hinaus ist die sogenannte russische „Passpolitik“ auf der Krim sehr bedenklich. Ohne entsprechende bilaterale Vereinbarungen mit der Ukraine getroffen zu haben, hat Russland das Verfahren zur Verleihung der russischen Staatsbürgerschaft an Ukrainer vereinfacht. Somit ist eine Tendenz zu beobachten, dass Russland sich gezielt russische Staatsbürger auf der Krim geschaffen hat, um dann die Intervention rechtfertigen zu können. Eine ähnliche Situation gab es im Georgien-Konflikt 2008.
Auch kann die russische Intervention nicht damit gerechtfertigt werden, es gäbe eine schriftliche Aufforderung des früheren ukrainischen Präsidenten Wiktor Janukowitsch, in der Ukraine die Ordnung wiederherzustellen (sogenannte „Intervention auf Einladung“). Für das Völkerrecht ist die Übergangsregierung in Kiew eine legitime Regierung, selbst wenn dabei die Situation verfassungsrechtlich nicht eindeutig ist. Der ehemalige ukrainische Präsident hat sein Land verlassen und somit auch die effektive Kontrolle über das Staatsgebiet verloren. Außerdem ist seine Legitimität fraglich. Das 2012 gewählte Parlament hat Janukowitsch mit einer Verfassungsmehrheit (328 aus 450 möglichen Stimmen) für abgesetzt erklärt. Seit seinem Sturz kann er die Ukraine völkerrechtlich nicht mehr vertreten.
Ist das Referendum auf der Krim vom 16. März 2014 legitim?
Das Referendum auf der Krim vom 16. März 2014 entspricht weder der Verfassung der Ukraine noch dem Völkerrecht. Laut Artikel 2 der Verfassung ist die Ukraine ein Einheitsstaat. Nach Artikel 138 darf die Krim als ein Gebiet mit einem Autonomiestatus Referenden nur über regionale Fragen abhalten. Dabei können die Fragen des territorialen Bestands nur durch allukrainische Referenden entschieden werden (Artikel 73 der Verfassung). Das bedeutet, dass nur die gesamte Bevölkerung der Ukraine über Änderungen des Staatsgebietes entscheiden kann.
Völkerrechtlich wird im Zusammenhang mit diesem Referendum oft mit dem Selbstbestimmungsrecht der Völker argumentiert. Dabei wird auch ein Sezessionsrecht aus dem Selbstbestimmungsrecht abgeleitet. Diese Argumentation birgt jedoch viele theoretische und praktische Probleme in sich, wie zum Beispiel das Fehlen einer Legaldefinition des Begriffes „Volk“ oder auch das Spannungsverhältnis zwischen dem Grundrecht der Staaten auf territoriale Integrität, das auf dem Souveränitätsprinzip beruht, und dem Recht auf Selbstbestimmung. Ein Sezessionsrecht wird im Völkerrecht heute teilweise in äußersten Fällen anerkannt, in denen die Grund- und Menschenrechte einer ethnisch-kulturellen Bevölkerungsgruppe durch den betreffenden Staat dauernd verletzt werden („remedial secession“). Das trifft im Fall der Krim nicht zu. Da außerdem das absolute Gewaltverbot Vorrang hat, ist eine Abspaltung völkerrechtswidrig, wenn sie mit Gewalt durchgesetzt wird. Und auf der Krim war unzweideutig erkennbar, dass die Militäreinheiten der Russischen Föderation unter Missachtung des Gewaltverbots den Prozess faktisch abgesichert haben.
Das Parlament der Krim verwies in seiner Unabhängigkeitserklärung vom 11.03.2014 auf den Präzedenzfall Kosovo. Auch Russland verwendet dieses Argument. Sind beide Fälle überhaupt vergleichbar?
Die Situation auf der Krim ist mit der im Kosovo nicht vergleichbar. Tatsächlich hat der Internationale Gerichtshof (IGH) konstatiert, dass die einseitige Unabhängigkeitserklärung des Kosovo von 2012 das Völkerrecht nicht verletzt habe. Der IGH hat sich aber im Rahmen dieses Verfahrens mit dem Selbstbestimmungsrecht der Völker und einem möglichen Sezessionsrecht nicht auseinandergesetzt. Die einzigartige Situation in Kosovo („sui generis“) kann meines Erachtens nicht als Präzedenzfall herangezogen werden.
Die Unabhängigkeitserklärung des Kosovo wurde nach dem Krieg der Kosovo-Albaner gegen Serbien 1998/1999 und nach fast zehn Jahren einer von der UNO eingesetzten Übergangsverwaltung ausgerufen. Erst nachdem alle diplomatischen Mittel ausgeschöpft wurden, hat die NATO im Kosovo eingegriffen, um massive Menschenrechtsverletzungen zu beenden. Die Ausgangslage auf der Krim ist eindeutig anders.
Interessanterweise nutzt die Russische Föderation den Fall Kosovo als Argumentationshilfe für die Annexion der Krim, obwohl sie bisher die Unabhängigkeit des Kosovo nicht anerkannt hat. Dies deutet auf Doppelmoral hin.
Dr. Roksolana Bayko, LL.M.Eur.
Forumsdiskussionen
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„"§ 107 Wahlbehinderung (1) Wer mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt eine Wahl oder die Feststellung ihres Ergebnisses verhindert oder stört ..." Hat mit seinem Anliegen irgendwie gar nix zu tun na...“
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„Toleranz ist das Stichwort und im Grunde befindet er sich zum großen Teil unter Gleichgesinnten und erkennt es nicht, sehr schade, allerdings sind seine Umgangsformen etwas eingeschränkt, was ebenso...“
Bernd D-UA in Nützliche und interessante Sachen • Re: Botschaftshinweise: Onlineeintragung in die "Deutschenliste" zur Krisenvorsorge
„@tombi Die Meinung anderer zu achten ist nicht so Dein Ding, Du musst sie ja nicht teilen. Dies ist aber eine grundlegende Regel einer Diskussion, daher macht die Diskussion mit Dir wenig Sinn, offensichtlich...“
Frank in Politik • Re: Der Ukraine droht ein schmerzhafter Abschied vom Donbass
„... keine macht den Drogen ... such dir mal Hilfe“
Tombi in Nützliche und interessante Sachen • Re: Botschaftshinweise: Onlineeintragung in die "Deutschenliste" zur Krisenvorsorge
„@tombi, das Land hat andere Probleme als Dir Deine Wahlunterlagen hinterher zu tragen. Soll auch so bleiben, kostet nur unnötig Steuergelder! Soweit alles Verstanden? Aha, wieder so ein Widerling der...“
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„Handrij, ich vermute Du bist ein FSB-Agent, da ich mit Euch Moördern nicht zusammen arbeiten möchte, und mir Deine Zensur zu peinlich ist: gehe ich, ich verlasse Dich & Deine Desinformation, deine...“
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„Wer ist eigentlich so naiv, und verbreitet immer noch putinsche Propaganda Meldungen, in diesem Forum? Ihr wisst doch genau, dass der keinen mehr hoch bekommt. Ausser Lügen stemmt der doch gar nichts...“
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„Quatsch, Kellogs muss nur Putin überzeugen, die Ukraine zu verlassen, und sein Morden einzustellen. wer schreibt diesen hinterhältige Putinschen Propaganda Artikel eigentlich, sind diese dämlich? Geht...“
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„Wohl eher umgekehrt. Putin würde es aus Angst vor amerikanischen Atomwaffen niemals wagen Alaska oder andere US-Territorien direkt anzugreifen. Von angeblicher Rechtlosigkeit der dort noch ansässigen...“
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„Mich würde es Interessieren, ob die Amis sich auch raushalten, wenn der Zwerg Alaska besetzt oder Teilbesetzt. Es könnte ja zu einem Atomkrieg kommen, wenn die Amis Truppen schicken. Sie senden anscheinend...“
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„Klar, ist aber trotzdem auch heute noch - vielleicht gerade heute wo tausende Kinder Hilfe benötigen - ein Thema und wenn der Teilnehmer nicht gelöscht ist, kann man doch fragen, oder? Mehr als KEINE...“
Bernd D-UA in Nützliche und interessante Sachen • Re: Botschaftshinweise: Onlineeintragung in die "Deutschenliste" zur Krisenvorsorge
„@tombi, das Land hat andere Probleme als Dir Deine Wahlunterlagen hinterher zu tragen. Soll auch so bleiben, kostet nur unnötig Steuergelder! Es ist Deine Entscheidung im Ausland zu leben, offensichtlich...“
Frank in Hilfe und Rat • Re: Adoption / Adoptieren eines ukrainischen Kindes
„Hast aber schon gesehen dass das 8 Jahre alt ist?“