Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels aus der Onlinezeitung Korrespondent.net. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.
Das Ministerium für die Wiedereingliederung der vorübergehend besetzten Gebiete berichtete über Möglichkeiten, Informationen über einen Kriegsgefangenen oder eine zivile Geisel in feindlicher Gefangenschaft zu erhalten.
Um Informationen über einen Gefangenen oder vermissten Kämpfer zu erhalten, muss man Informationen über ihn an das Nationale Informationsbüro übermitteln, und es gibt mehrere Möglichkeiten, dies zu tun. Die Daten der vermissten Person werden dann in das NIB-Register eingetragen.
„Zur Überprüfung der im Register verfügbaren Informationen wurden verschiedene Kommunikationsformate erstellt, die unter www.nib.gov.ua abgerufen werden können. Ein Telegram-Chatbot ist ebenfalls in Betrieb. Es ist insofern praktisch, als man die Informationen selbständig und ohne die Hilfe eines Netzbetreibers abrufen und auch dann nutzen kann, wenn keine Mobilfunkverbindung vorhanden ist. Sie können auch die Hotline 1648 anrufen oder eine Anfrage per E-Mail schicken“, heißt es in dem Bericht.
Das Ministerium für Wiedereingliederung teilt mit, dass das Nationale Informationsbüro in Übereinstimmung mit den Genfer Konventionen über die Behandlung von Kriegsgefangenen und den Schutz der Zivilbevölkerung in Kriegszeiten vom 12. August 1949 handelt und alle Informationen über jede Person, die infolge von Militäroperationen verschwunden ist, zusammenfasst…
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