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Scheinbar Einigung bei Streit um Nikopoler Werk für Eisenlegierungen erzielt

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Gestern wurde bekannt, dass das Hohe Gericht der Ukraine die Entscheidung des Höchsten Wirtschaftsgerichtes vom 26. August 2005 über den unrechtmäßigen Verkauf von 50 % + 1 Aktie des Nikopoler Werkes für Eisenlegierungen an das Konsortium “Pridneprowje” Wiktor Pintschuks zurückgenommen hat. Die Entscheidung des Gerichtes stützt sich auf die Position der Vertreter der Gruppe “Privat”, welche ihre Belege für die Nichtgesetzmäßigkeit des Verkaufes zurückzogen.

Der “Kommersant-Ukraine“ von heute informiert darüber, dass gestern bekannt wurde, das die Gerichtsentscheidung über die Unrechtmäßigkeit des Verkaufes von 50 % + 1 Aktie des Nikopoler Eisenlegierungswerkes zurückgenommen wurde. Das Hohe Gericht der Ukraine entschied bei einer erneuten Untersuchung des Falles, das eine Verletzung von Gesetzen nicht vorliegt. Damit wurde die Entscheidung des Höchsten Wirtschaftsgerichtes vom 26. August 2005 zurückgenommen. Die Angelegenheit wurde zur erneuten Untersuchung an das Wirtschaftsgericht der Stadt Kiew übergeben. Der Anwalt der Gruppe “Prideprowje” Sergej Wlassenko sieht das als Sieg an, da die erneute Untersuchung nur “technischer” Art sei. Zu den genauen Gründen der Gerichtsentscheidung äußerte er sich nicht.

Der “Kommersant-Ukraine“ erinnert daran, dass im Mai 2003 25% der Anteile am Werk für Eisenlegierung Nikopol für 205 Mio. Griwen (38,7 Mio. Dollar) an das Konsortium “Pridneprowje” verkauft wurden. Dieses besteht aus dem “Röhrenwalzwerk Unterer Dnepr”, dem Nikopoler Werk für nahtlose Röhren “Niko Tube”, der Bank “Kredit-Dnepr” und der Versicherungsgesellschaft “Aura”. Alle diese Gesellschaften gehören zum Konsortium “Interpipe”, welches vom Rada-Abgeordneten Wiktor Pintschuk kontrolliert wird. Im August 2003 wurden von “Pridneprowje” weiter 25 % + 1 Aktie des Nikopoler Eisenlegierungswerkes für 205,5 Mio. Griwen (38,8 Mio. Dollar) erworben. Somit beläuft sich die Gesamtsumme für den Erwerb auf 77,5 Mio. Dollar. Zur Teilnahme am Bieterwettbewerb für die 25 % der Aktien wurde der Konkurrent von “Interpipe” “Privatbank”, welcher 110 Mio. Dollar mehr bot, nicht zugelassen.

Die Ungesetzlichkeit des Ausschlusses von “Privatbank”, stellte die Grundlage für die Gerichtsentscheidung des unrechtmäßigen Verkaufes der 25 % + 1 Aktie dar. Dem “Kommersant-Ukraine” wurde durch einen hochgestellten Informanten aus der Gruppe “Privat” mitgeteilt, dass die Rücknahme der Gerichtsentscheidung unbmittelbar auf die Rücknahme der Erklärung der Gruppe “Privat”, aufgrund derer der gesamte Verkauf für unrechtmäßig erklärt wurde. Der Informant erklärte, dass die beiden Konsortien sich über die gemeinsame Steuerung des Werkes geeinigt hätten und deshalb die Beschwerde vor Gericht zurückgezogen wurde.

Nach der Meinung eines Vertreters der juristischen Firma “Internationale juristische Allianz”, Wladimir Butrinskij, besteht somit für den Staat keine Chance mehr den Verkauf des Werkes als nichtrechtmäßig anzuzweifeln.

Das Mitglied des Parlamentsausschusses für Industriepolitik, Wladimir Boiko, geht davon aus, dass die Vorgänge um das Nikopoler Werk für Eisenlegierungen bezeugen das es Absprachen zwischen der Gruppe “Privat” und Wiktor Pintschuk gibt. Weiterhin existiert laut dem Vorsitzenden des Hochofenverbandes, Wladimir Tereschtschenko, bereits seit längerem ein Gerücht, das besagt, dass der Frieden zwischen Igor Kolomojskij und Wiktor Pintschuk durch den Mitbesitzer der Firma VS Energy Alexander Babakow sichergestellt wird. Dafür soll er entsprechende Anteile an den Geschäften bekommen haben. Der Pressesprecher der Firma VS Energy konnte keine Aussagen über die Rolle von Alexander Babakow machen. Laut ihm besitzt VS Energy jedoch keine Anteile am Nikopoler Eisenlegierungswerk.

Übersetzer:   Andreas Stein — Wörter: 549

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