Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels des Onlineportals RBK Ukrajina. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.
Bildschirmfoto des Originalartikels auf rbc.ua
Der Steuerausschuss der Werchowna Rada hat die Verlängerung der Zoll- und Steuervergünstigungen für die Einfuhr von Energieausrüstung bis 2026 unterstützt.
Laut RBK Ukrajina wurde dies von Andrij Herus, dem Vorsitzenden des Parlamentsausschusses für Energie, Wohnungsbau und Versorgungsunternehmen, bekannt gegeben.
„Der Steuerausschuss hat die Verlängerung der Zoll- und Steuervergünstigungen für Energieausrüstungen bis 2026 unterstützt. Die Liste der Vergünstigungen umfasst auch Windkraftanlagen und Baugruppen, so dass diese Vergünstigungen für den gesamten Windkraftanlagenmarkt gelten“, sagte Herus.
Ihm zufolge wurde die entsprechende Bestimmung als Änderung des Gesetzentwurfs Nr. 14097 unterstützt. Sie soll den Import von Ausrüstungen fördern, die für den Bau neuer Energieanlagen benötigt werden, darunter auch Windparks, die eine immer wichtigere Rolle beim Ausgleich des ukrainischen Energiesystems spielen.
„Diese Bestimmung wird erheblich dazu beitragen, das Angebot an Energieausrüstung zu erhöhen und das Energiesystem wiederherzustellen. Ich bin dem Steuerausschuss für seine Unterstützung dankbar“, sagte Herus.
Andrij Konechenkov, Vorstandsvorsitzender der Ukrainischen Windenergievereinigung, erinnerte daran, dass die Windenergie im Winter, wenn das System zusätzliche Kapazitäten benötigt, für die Stromerzeugung sorgt, so dass die Mehrwertsteuerbefreiung für die Einfuhr von Ausrüstungen eine strategische Entscheidung zur Stärkung der Energiesicherheit der Ukraine ist.


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