Das Verfassungsgericht hat die politische Reform des Jahres 2004 zurückgenommen und die Verfassung von 1996 wieder in Kraft gesetzt.
Die Entscheidung des Verfassungsgerichtes verkündete der Oberste Verfassungsrichter Anatolij Holowin.
Der Beschluss besteht aus vier Punkten:
1. Es wird anerkannt, dass das Gesetz Nr. 2222-IV vom 8. Dezember 2004 “Zur Eintragung von Änderungen in die Verfassung der Ukraine” in Verbindung mit Verletzungen der verfassungsrechtlichen Prozedur bei der Prüfung und der Verabschiedung nicht der Verfassung entspricht.
2. Das Gesetz der Ukraine “Zur Eintragung von Änderungen in die Verfassung der Ukraine vom 8. Dezember 2004 Nr. 2222-IV” verliert seine Gültigkeit vom Tage dieses Urteils des Verfassungsgerichts an.
3. Gemäß Teil 2 des Artikels 70 des Gesetzes “Über das Verfassungsgericht” werden die staatlichen Organe verpflichtet alle rechtlichen Normen und Änderungen nach dem 8. Dezember 2004 unverzüglich an die rechtlichen Normen aus der Verfassung der Ukraine vom 28. Juni 1996 anzupassen.
4. Das Urteil des Verfassungsgerichts ist verbindlich auf dem Territorium der Ukraine und kann nicht angefochten werden.
Das Urteil wurde von folgenden Richtern unterzeichnet: Baulin, Brynzew, Wdowitschenko, Wykonkurow, Holowin, Hultaj, Saporoshez, Kampo, Kolos, Lypak, Markusch, Owtscharenko, Serhijtschuk, Stezjuk, Stryshak, Tkatschuk, Schaptala, Schyschkin.
Dem Urteil werden die einzelnen Meinungen der Richter des Verfassungsgerichts angefügt. Den Informationen der “Ukrajinska Prawda“ nach hatte Richter Schyschkin eine gesonderte Auffassung.
Derart wird die Regierungsform in der Ukraine von der parlamentarisch-präsidialen in eine präsidial-parlamentarische umgewandelt.
Bekanntlich hatte die Werchowna Rada am 8. Dezember 2004 das Gesetz “Zur Einbringung von Änderungen in die Verfassung der Ukraine” Nr. 2222-IV verabschiedet, welches den Übergang von der präsidial-parlamentarischen zur parlamentarisch-präsidialen Regierungsform vorsah.
Am 14. Juli dieses Jahres stellten 252 Parlamentsabgeordnete beim Verfassungsgericht den Antrag auf Überprüfung der Verfassungskonformität dieses Gesetzes.
Quelle: Ukrajinska Prawda


Forumsdiskussionen
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„Falls dann da eine Erweiterung der APP kommt oder was neues, werde ich natürlich ausprobieren und dann berichten. Hab mir jetzt mal die APP geholt, derzeit funktionieren ja nur Busse und LKW, im Grunde...“
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„Ich vermute Geldmacherei! Immerhin kostet die bescheuerte Karte über 1000 Hrivnas+ Krankenversicherung für 2000 Hrivnas und ungefähr 300 Euro Absicherung beim Ernstfall, die aber kein Arzt der Ukraine...“
Frank in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Bekannte (UA) ist gestern gegen 17 Uhr wieder in Korczowa eingereist - ca. 1h“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Bin gestern Nachmittag um 15.00 Uhr Kiewzeit am Grenzübergang Zosin / Ustiluh eingereist. 12 PKW in der Schlange nach ca. 20 Minuten war ich im Grenzbereich, da erstmals die EU Spur nur EU Kennzeichen,...“
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„Gestern ist ein Bekannter (Ukrainer) über Krakowez mit dem Auto ausgereist. 1h vor der Grenze und 0,5h im Grenzbereich“
Anuleb in Hilfe und Rat • Re: Mit ukrainischer Frau unter einem Dach
„Sie kann als Untermieterin bei Dir einziehen dadurch bildet Ihr keine Bedarfsgemeinschaft. Womöglich keine gute Idee. Unser Sozialamt z. B. wollte die Nebenkosten in einer ähnlichen Situation detailliert...“
Bernd D-UA in Hilfe und Rat • Re: Mit ukrainischer Frau unter einem Dach
„Weshalb wollt ihr zusammenziehen, wenn Deine Rente nicht reicht? Du kannst diese Frau nicht ernähren? Dann ist sie doch bisher besser dran, hat ihr Bürgergeld und Wohnraum etc., Krankenversicherung hat...“
ukra in Hilfe und Rat • Re: Mit ukrainischer Frau unter einem Dach
„Sie kann als Untermieterin bei Dir einziehen dadurch bildet Ihr keine Bedarfsgemeinschaft. Nur Ihr BG wird gekürzt, wie viel weiß ich nicht. Erkundige Dich mal in diese Richtung.“